am 29.06.2020 13:09
Hallo zusammen,
das Thema ist ja schon mehrfach "durchgekaut" werden, ich hab aber leider noch ein Verständnisproblem.
Ich bin gerade dabei mich von ein paar Altlasten
zu trennen u.a. hier der Nordasia Fond 979217.
1. Um die Jahrtausendwende habe ich Fondsanteile im Wert von ca. € 9200,-- gekauft. Nach dem jetzigen Kursstand mit einem Wert von ca. € 7500,-- würde da ein Verlust von ca. € 1700,-- auftreten.
2. Im Zuge des Investmentsteuergesetz wurde diese Anteile für € 5876,-- verkauft/gekauft. Nun zeigt mit die Steuersimulation einen Gewinn von ca. € 1600 an, der ja zu versteuern wäre.
3. Nun zu meiner Frage >>was passiert beim Verkauf dieser Anteile?
Für eine kurze Info besten Dank im Voraus + Grüße aus IN
am 01.07.2020 11:18
@GetBetter schrieb:
@helho schrieb:Aber nichts desto Trotz vielen Dank für die Infos bei meinem "Problemfall" obwohl ich es immer noch nicht so richtig kapiert habe
Wo hängt's?
Na ja, weil es jetzt doch so aussieht, dass ich die Gewinne nach diesem fiktiven Kauf/Verkauf (klarerweise) versteuern muss, obwohl ich mich zu dem ursprünglichen Kauf gesehen immer noch im Minus befinde. Ich weiß immer noch nicht wie es sich mit diesem Verlust vom Erstkauf bis zum fiktiven Verkauf/Kauf verhält.
Grüße aus IN
am 01.07.2020 11:44
@helho schrieb:Na ja, weil es jetzt doch so aussieht, dass ich die Gewinne nach diesem fiktiven Kauf/Verkauf (klarerweise) versteuern muss, obwohl ich mich zu dem ursprünglichen Kauf gesehen immer noch im Minus befinde. Ich weiß immer noch nicht wie es sich mit diesem Verlust vom Erstkauf bis zum fiktiven Verkauf/Kauf verhält.
Lies meinen Beitrag von gestern, 8:50 Uhr, nochmal:
"Das bedeutet, dass Du beim Verkauf keine Steuern zahlen musst (vorausgesetzt Dein Freibetrag ist noch nicht komplett verbraucht). Stattdessen wird Dein Freibetrag um ~1.600 € (Gewinn) oder ~1.100 € (teilfreigestellter Gewinn) reduziert. Siehe hierzu die Seite von Finanztip in den Quellen."
Gemeint ist der Freibetrag von 100.000 € für Gewinne auf Anteile die vor 2009 gekauft wurden. Da ich unterstelle dass dieser bei Dir noch nicht verbraucht ist. Somit zahlst Du auch keine Steuer (bzw. technisch zahlst sie zunächst schon, erhälst sie aber über die Steuererklärung zurück).
am 02.07.2020 13:48
@GetBetter schrieb:
@helho schrieb:Na ja, weil es jetzt doch so aussieht, dass ich die Gewinne nach diesem fiktiven Kauf/Verkauf (klarerweise) versteuern muss, obwohl ich mich zu dem ursprünglichen Kauf gesehen immer noch im Minus befinde. Ich weiß immer noch nicht wie es sich mit diesem Verlust vom Erstkauf bis zum fiktiven Verkauf/Kauf verhält.
Lies meinen Beitrag von gestern, 8:50 Uhr, nochmal:
"Das bedeutet, dass Du beim Verkauf keine Steuern zahlen musst (vorausgesetzt Dein Freibetrag ist noch nicht komplett verbraucht). Stattdessen wird Dein Freibetrag um ~1.600 € (Gewinn) oder ~1.100 € (teilfreigestellter Gewinn) reduziert. Siehe hierzu die Seite von Finanztip in den Quellen."
Gemeint ist der Freibetrag von 100.000 € für Gewinne auf Anteile die vor 2009 gekauft wurden. Da ich unterstelle dass dieser bei Dir noch nicht verbraucht ist. Somit zahlst Du auch keine Steuer (bzw. technisch zahlst sie zunächst schon, erhälst sie aber über die Steuererklärung zurück).
Hallo nocheinmal,
ist mir im Prinzip jetzt alles klar - mal sehn wie es sich dann in der Praxis bei der Steuererklärung darstellt. Ich denke einmal, dass es in der Steurbescheinigung der Comdirect unter"Bestandsgeschütze Alt-Anteile im Sinne des §56....." einen dementsprechenden Eintrag gibt.
Grüße aus IN