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Steuerliche Behandlung beim Verkauf von Altanteilen nach dem Investmentsteuergesetz

helho
Autor ★★
27 Beiträge

Hallo zusammen,

das Thema ist ja schon mehrfach "durchgekaut" werden, ich hab aber leider noch ein Verständnisproblem.

Ich bin gerade dabei mich von ein paar Altlasten Smiley (traurig) zu trennen u.a. hier der Nordasia Fond 979217.

1. Um die Jahrtausendwende habe ich Fondsanteile im Wert von ca. € 9200,-- gekauft. Nach dem jetzigen Kursstand mit einem Wert von ca.  € 7500,-- würde da ein Verlust von ca. € 1700,-- auftreten.

2. Im Zuge des Investmentsteuergesetz wurde diese Anteile für € 5876,-- verkauft/gekauft. Nun zeigt mit die Steuersimulation einen Gewinn von ca. € 1600 an, der ja zu versteuern wäre.

3. Nun zu meiner Frage >>was passiert beim Verkauf dieser Anteile?

 

Für eine kurze Info besten Dank im Voraus + Grüße aus IN

 

 

 

 

 

12 ANTWORTEN

dg2210
Legende
6.207 Beiträge

Hallo,

 

im Zuge der Investmentsteuerreform wurde ein persönlicher Freibetrag für Fondsgewinne vor 2009 eingeführt.

Die .comdirect weiß natürlich nicht, ob und in welcher Höhe du diesen Freibetrag schon beanspruchst hast, darum wird er in der Steuersimulation nicht berücksichtigt; verbindliche Auskunft gibt dir dein Finanzamt.

 

Üblicher Ablauf bei Fondsverkauf: Bank belastet Kapitalertragsteuer, Finanzamt erstattet zurück.

GetBetter
Legende
7.282 Beiträge

Hallo @helho  und herzlich willkommen.

 

Wie @dg2210  schon sagte ist die Steuersimulation an der Stelle nicht in der Lage das vollständige Bild zu berücksichtigen. Allerdings ist die steuerliche Betrachtung Deiner Situation tatsächlich etwas unerfreulich.

 

Der erwähnte Freibetrag gilt nämlich nur für Gewinne die bis 31.12.2017 angefallen sind. Bis dahin ist allerdings ein Verlust von rd. 3.300 € gestanden, der Freibetrag ist also unerheblich. Allerdings hast Du in der Abrechnung über den virtuellen Verkauf/Kauf einen Betrag für die gestundete Steuer ausgewiesen bekommen.

Der sollte negativ sein.

 

Für die Zeit seit 01.01.2018 fällt die normale Abgeltungssteuer an. In diesem Zeitraum wurde ein Gewinn von rd. 1.600 € erzielt auf den die Teilfreistellung von 30% angesetzt wird, so dass ein Gewinn von rd. 1.120 € zu versteuern ist.

 

Von diesem zu versteuernden Gewinn ziehst Du den gestundeten Betrag ab (aufgrund negativen Vorzeichens) et voilà – Deine Steuer.

helho
Autor ★★
27 Beiträge

Guten  Abend,

leider kann ich den von Dir erwähnten Betrag in der virtuellen Abrechnung der Comdirect nicht sehen. Bei dem Feld über gestundete Steuerbemessungsgrundlage steht lediglich 0.

 

So wie es aussieht muss ich doch tatsächlich den entstandenen Gewinn seit 1.1.2018 versteuern, obwohl seit ursprüglichen Kauf immer noch im Minus bin.....

 

Grüße aus IN

 

 

 

GetBetter
Legende
7.282 Beiträge

@helho 

So Fälle wie Du sie beschreibst (Steuerlast trotz entstandenem Verlust) gibt es aufgrund von Übergangsregelungen zwischen verschiedenen Steuergesetzgebungen tatsächlich, in Deinem Fall scheint das aber nicht zuzutreffen.

 

Da ich selber noch solche Alt-Anteile im Depot habe, hat mich gestern Abend die Frage interessiert, wie mit eventuellen Verlusten zum 31.12.2017 umzugehen ist. Als Ergebnis kam heraus: Meine vorherige Antwort war an einer Stelle nicht korrekt und der tatsächliche Weg ist für Dich durchaus vorteilhaft (und für mich auch Smiley (zwinkernd)).

 

Richtig ist:

  1. Gewinne, die bis zum 31.12.2017 entstanden sind, sind grundsätzlich steuerfrei.
  2. Gewinne, die ab dem 01.01.2018 entstanden sind, müssen normal versteuert werden. Allerdings greift hierfür der erwähnte Freibetrag von 100.000 € je Anleger.

Das bedeutet, dass Du beim Verkauf keine Steuern zahlen musst (vorausgesetzt Dein Freibetrag ist noch nicht komplett verbraucht). Stattdessen wird Dein Freibetrag um ~1.600 € (Gewinn) oder ~1.100 € (teilfreigestellter Gewinn) reduziert. Siehe hierzu die Seite von Finanztip in den Quellen.

 

Die comdirect wird die Steuer trotzdem trotzdem zunächst abziehen. Rückerstattung erfolgt über die Steuererklärung. Dieser Freibetrag wird nämlich beim Finanzamt und nicht bei der Bank geführt.

 

Vor dem Hintergrund wäre es evtl. nochmal eine Überlegung wert ob der Fonds tatsächlich verkauft werden soll. Der Vergleich mit dem MSCI World sieht nämlich gar nicht schlecht aus:

 

 

Nordasia.png

 

 

Quellen:

helho
Autor ★★
27 Beiträge

Guten Morgen,

 

danke schon mal für die Info. Irgendwie hab ich es immer noch nicht ganz kapiertSmiley (traurig)

 

1. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen >>bei Freibetrag meinst Du aber nicht diesen Sparerfreibetrag von €801,--/€1602,--? Der wäre meinerseits schon ausgeschöpft - die bezahlten Steuern könnte ich damit also nicht mehr geltend machen.

2. Du hast natürlich recht, dass der Kursverlauf des Nordasia im Gegensatz zu MSCI World nicht so schlecht aussieht - hat aber im Gegensatz zu dem MSCI hohe Kosten.

 

Grüße aus IN

 

GetBetter
Legende
7.282 Beiträge

@helho  schrieb:

1. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen >>bei Freibetrag meinst Du aber nicht diesen Sparerfreibetrag von €801,--/€1602,--? Der wäre meinerseits schon ausgeschöpft - die bezahlten Steuern könnte ich damit also nicht mehr geltend machen.


Gemeint ist der spezielle Freibetrag von 100.000 € für Gewinne aus vor 2009 gekauften Wertpapieren.

Zunächst werden die erzielten Gewinne von diesen 100.000 € abgezogen bis der Freibetrag aufgebraucht ist. Erst danach besteht überhaupt eine Steuerpflicht welche dann ggf. gegen Deinen Spararpauschbetrag von 801/1.602 € gerechnet wird.

 

 


@helho  schrieb:

2. Du hast natürlich recht, dass der Kursverlauf des Nordasia im Gegensatz zu MSCI World nicht so schlecht aussieht - hat aber im Gegensatz zu dem MSCI hohe Kosten.


Die höheren Kosten sind aber im Vergleichschart schon berücksichtigt, er läuft also auch nach Kosten in etwa gleich.

Logischerweise nicht berücksichtigt sind dagegen evtl. anfallende Steuern die beim Umschichten auf andere Anlagen anfallen und bei Dir scheinbar tatsächlich abgeführt werden. Zumindest interpretiere ich das daraus, dass Dein Freibetrag schon ausgeschöpft ist.

dg2210
Legende
6.207 Beiträge

Nicht vergessen: die bereits gezahlten Vorabpauschalen müssen natürlich auch bei der Berechnung der Steuer berücksichtigt werden.

 

Ich wache jeden Morgen mit  stolz und glücklich mit dem Gefühl auf, in dem Land mit der weltbesten Investmentfondsbesteuerung zu leben!

helho
Autor ★★
27 Beiträge

@dg2210  schrieb:

Nicht vergessen: die bereits gezahlten Vorabpauschalen müssen natürlich auch bei der Berechnung der Steuer berücksichtigt werden.

 

Das wird die Comdirect bei der jährliche Steuerbescheinigung hoffentlich schon regeln.

Aber nichts desto Trotz vielen Dank für die Infos bei meinem "Problemfall" obwohl ich es immer noch nicht so richtig kapiert habeFrustrierte Smiley

 

Ich wache jeden Morgen mit  stolz und glücklich mit dem Gefühl auf, in dem Land mit der weltbesten Investmentfondsbesteuerung zu leben!


 

GetBetter
Legende
7.282 Beiträge

@helho  schrieb:

Aber nichts desto Trotz vielen Dank für die Infos bei meinem "Problemfall" obwohl ich es immer noch nicht so richtig kapiert habeFrustrierte Smiley


Wo hängt's?