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Steuerliche Behandlung beim Verkauf von Altanteilen nach dem Investmentsteuergesetz

helho
Autor ★★★
50 Beiträge

Hallo zusammen,

das Thema wurde ja schon diskutiert und jetzt ist es passiert Frustrierte Smiley

Hier noch mal kurz der Vorgang:

1. Um die Jahrtausendwende habe ich Fondsanteile (Nordasia 979217) im Wert von  €9200,-- bei meiner damaligen Hausbank gekauft.

2. Aufgrund eines Bankenwechsels wurden diese Anteile im Jahr 2006 an die Comdirect übertragen.

3. Nachdem diese Anteile, vorsichtig gesagt, jetzt aus der Verlustszene getreten sind wurden diese meinerseits diese Woche zu einem Wert von € 9300,-- verkauft.  Also ein "Minigewinn" von € 100,--

4. Im Zuge des des Investmentsteuergesetzes wurde diese Anteile aber von der Comdirect für € 5876,-- verkauft/gekauft. Bezogen auf diesen Transaktionswert entsteht jetzt plötzlich ein Gewinn von € 3424,-- welcher (abzgl. der Teilfreistellung) zu versteuern ist >>Sparerfreibetrag ist schon ausgeschöpft

4. Das ist doch jetzt wirklich doofFrustrierter Mann, oder? Der Comdirect ist da kein Vorwurf zu machen, da ihr der ursprüngliche Kaufbetrag aufgrund des Depotübertrags ja nicht bekannt ist. 

5. Da ich auch keine Kaufbelege mehr über den ursprünglichen Kauf besitze, kann ich das wohl auch nicht irgendwie über Ekst Erklärung 2020 erklären . Oder habt Ihr eine Idee?

 

Viele Grüße aus Ingolstadt und einen guten Rutsch in das Neue Jahr 2021

9 ANTWORTEN

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@helho  schrieb:

Hallo zusammen,

das Thema wurde ja schon diskutiert und jetzt ist es passiert Frustrierte Smiley

Hier noch mal kurz der Vorgang:

1. Um die Jahrtausendwende habe ich Fondsanteile (Nordasia 979217) im Wert von  €9200,-- bei meiner damaligen Hausbank gekauft.

2. Aufgrund eines Bankenwechsels wurden diese Anteile im Jahr 2006 an die Comdirect übertragen.

3. Nachdem diese Anteile, vorsichtig gesagt, jetzt aus der Verlustszene getreten sind wurden diese meinerseits diese Woche zu einem Wert von € 9300,-- verkauft.  Also ein "Minigewinn" von € 100,--

4. Im Zuge des des Investmentsteuergesetzes wurde diese Anteile aber von der Comdirect für € 5876,-- verkauft/gekauft. Bezogen auf diesen Transaktionswert entsteht jetzt plötzlich ein Gewinn von € 3424,-- welcher (abzgl. der Teilfreistellung) zu versteuern ist >>Sparerfreibetrag ist schon ausgeschöpft

4. Das ist doch jetzt wirklich doofFrustrierter Mann, oder? Der Comdirect ist da kein Vorwurf zu machen, da ihr der ursprüngliche Kaufbetrag aufgrund des Depotübertrags ja nicht bekannt ist. 

5. Da ich auch keine Kaufbelege mehr über den ursprünglichen Kauf besitze, kann ich das wohl auch nicht irgendwie über Ekst Erklärung 2020 erklären . Oder habt Ihr eine Idee?

 


Du hast aber den Depot-Einbuchungsbeleg von 2006 und kannst daher nachweisen, daß die Bestände vor 2009 angeschafft wurden. Das sollte dem Finanzamt reichen.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

helho
Autor ★★★
50 Beiträge

Servus,

danke für die schnelle Antwort - wo könnte ich diesen Depot-Einbuchungsbeleg finden? In der Postbox und Archiv finde ich nichts.

Ich habe lediglich die Info von der Comdirect, dass im Jahr 2006 ein Depotübertrag stattgefunden hat. 

Evtl. die Comdirect mal anschreiben?

Aber, ist aus diesem Beleg dann der ursprüngliche Kaufpreis überhaupt sichtbar????

epa
Autor ★★★
69 Beiträge

@helho  schrieb:

Servus,

danke für die schnelle Antwort - wo könnte ich diesen Depot-Einbuchungsbeleg finden? In der Postbox und Archiv finde ich nichts.

Ich habe lediglich die Info von der Comdirect, dass im Jahr 2006 ein Depotübertrag stattgefunden hat. 

Evtl. die Comdirect mal anschreiben?

Aber, ist aus diesem Beleg dann der ursprüngliche Kaufpreis überhaupt sichtbar????


Die Fragen kann Dir sicherlich die comdirect beantworten. Einfach mal anrufen ...

GetBetter
Legende
8.089 Beiträge

@helho  schrieb:

Aber, ist aus diesem Beleg dann der ursprüngliche Kaufpreis überhaupt sichtbar????


Gewinne aus Anteilen die vor 2009 angeschafft wurden sind steuerfrei.

Daher spielt der konkrete Kaufpreis eigentlich keine Rolle.

 

Der Sonderfall, dass seit 2018 angefallene Gewinne aus diesen Anteilen nur bis zu einer Obergrenze von 100.000 € pro Anleger steuerfrei sind dürfte, gemäß Deiner Beschreibung im vorliegenden Fall nicht relevant sein.

helho
Autor ★★★
50 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

@helho  schrieb:

Aber, ist aus diesem Beleg dann der ursprüngliche Kaufpreis überhaupt sichtbar????


Gewinne aus Anteilen die vor 2009 angeschafft wurden sind steuerfrei.

Daher spielt der konkrete Kaufpreis eigentlich keine Rolle.

 


Guten Morgen,

vielen Dank für die Antwort - ist eigentlich klar, Gedankenfehler meinerseits

Verlegener Mann

Ich will nicht nerven, aber darf ich fragen wie ich jetzt in der Praxis bei der Ekst Erklärung für 2020 die zuviel bezahlte Steuer geltend machen könnte?

 

Grüße aus IN und einen Guten Rutsch in das Neue Jahr

Helho

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@helho  schrieb:

@GetBetter  schrieb:

@helho  schrieb:

Aber, ist aus diesem Beleg dann der ursprüngliche Kaufpreis überhaupt sichtbar????


Gewinne aus Anteilen die vor 2009 angeschafft wurden sind steuerfrei.

Daher spielt der konkrete Kaufpreis eigentlich keine Rolle.

 


Guten Morgen,

vielen Dank für die Antwort - ist eigentlich klar, Gedankenfehler meinerseits

Verlegener Mann

Ich will nicht nerven, aber darf ich fragen wie ich jetzt in der Praxis bei der Ekst Erklärung für 2020 die zuviel bezahlte Steuer geltend machen könnte?

 

Vorschlag:

 

1.) Mail an reklamation@comdirect.de mit der Bitte um Neuabrechnung des Verkaufs unter Berücksichtigung der Altbestands-Regelung

2.) falls (1) erfolglos: In der Einkommensteuererklärung das Kästchen "Überprüfung der einbehaltenen Steuer auf Kapitalerträge" (oder so ähnlich) ankreuzen, den Sachverhalt auf einem Beiblatt erläutern und Belege beifügen.

 

Edit: Punkt 1 gestrichen, nach Erklärung von @GetBetter 

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Zilch
Legende
8.174 Beiträge

Anlage KAP ausfüllen würde ich nun vermuten.

Wenn du zum Beispiel WISO benutzt gibt's da Ausfüllhilfen und viel Info.

Hast du einen Steuerberater macht der das. Ich habe eine Auskunft auch schon mal kostenlos am Telefon bekommen (ging um mein Home Office) - manche sind sehr nett wenn es wirklich nur um eine kleine Info geht. Besonders zum Jahresende haben die keine Zeit für neue Kunden und erst recht nicht für sowas, was du selber schnell kannst und dein einziger Punkt ist der dir nicht klar ist.

Zur Not helfen auch die netten Mitarbeiter vom Finanzamt. Nett fragen wie das in einem solchen Fall (Steuern gezahlt die du nicht hättest zahlen müssen) ist schadet nicht.

 

Aber eigentlich dürfte alles auf Anlage KAP hinaus laufen. Ausfüllen gut ist. In der Regel wollen die seit der Steuererklärung für 2019 nur noch Nachweise auf Nachfrage, also musst du die erstmal nicht mit schicken. Schaden tut es sicherlich aber auch nicht.

 

Edit: @dg2210 war schneller, der erste Punkt ist womöglich der Einfachste 🙂 neu und richtig abrechnen lassen

______________________
Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD

GetBetter
Legende
8.089 Beiträge

Nach nochmaligem Lesen der Frage komme ich zu dem Schluss, dass die comdirect aus meiner Sicht alles richtig gemacht hat.

 


@helho  schrieb:

1. Um die Jahrtausendwende habe ich Fondsanteile [...] im Wert von  €9200,-- [...] gekauft.

2. Aufgrund eines Bankenwechsels wurden diese Anteile im Jahr 2006 an die Comdirect übertragen.

[...] diese Woche zu einem Wert von € 9300,-- verkauft.  [...]

4. Im Zuge des des Investmentsteuergesetzes wurde diese Anteile aber von der Comdirect für € 5876,-- verkauft/gekauft. Bezogen auf diesen Transaktionswert entsteht jetzt plötzlich ein Gewinn von € 3424,-- welcher (abzgl. der Teilfreistellung) zu versteuern ist >>Sparerfreibetrag ist schon ausgeschöpft


Zusammenfassung:

  • Im Jahr ~2000 für 9.200 € gekauft
  • Zum 31.12.2017 für 5.876 € virtuell ver- und wieder gekauft
  • Im Dez 2020 für 9.300 € endgültig verkauft

Steuerlich sind zwei Zeiträume getrennt zu bewerten:

  1. Kauf (vor 2009) bis zum 31.12.2017:
    Gewinne die in dieser Zeit gemacht wurden sind steuerfrei, im Gegenzug sind Verluste aber auch nicht anerkennungsfähig. Insofern ist das steuerliche Gesamtergebnis dieses ersten Zeitraums exakt: 0 €.
  2. 01.01.2018 bis Verkauf:
    Gewinne aus Anteilen sind weiterhin steuerfrei, allerdings nur bis zu einem Gesamtbetrag von 100.000 €. Da Dieser Betrag pro Sparer (und somit bankübergreifend) gilt, wird der Topf nicht bei der Bank sondern beim Finanzamt geführt. Die Bank führt die Steuer normal ab, die Anerkennung der Steuerfreiheit und eine resultierende Rückerstattung passiert über die Steuererklärung.

Genau das hat die comdirect getan: Sie hat einen Gewinn von 3.424 € (=9.300 € – 5.876 €) errechnet und die darauf fällige Steuer ans Finanzamt abgeführt.

 

Für die Anerkennung beim Finanzamt sollten Belege über die virteuelle Neuanschaffung zum 31.12.2017 sowie über den endgültigen Verkauf ausreichen.

 

In welchem Formular welche Werte einzutragen sind entzieht sich zwar meiner Kenntnis, bis zum aktuellen Punkt sieht für mich der gesamte bisherige Vorgang aber bilderbuchmäßig aus.

helho
Autor ★★★
50 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

Nach nochmaligem Lesen der Frage komme ich zu dem Schluss, dass die comdirect aus meiner Sicht alles richtig gemacht hat.


Zusammenfassung:

  • Im Jahr ~2000 für 9.200 € gekauft
  • Zum 31.12.2017 für 5.876 € virtuell ver- und wieder gekauft
  • Im Dez 2020 für 9.300 € endgültig verkauft

Steuerlich sind zwei Zeiträume getrennt zu bewerten:

  1. Kauf (vor 2009) bis zum 31.12.2017:
    Gewinne die in dieser Zeit gemacht wurden sind steuerfrei, im Gegenzug sind Verluste aber auch nicht anerkennungsfähig. Insofern ist das steuerliche Gesamtergebnis dieses ersten Zeitraums exakt: 0 €.
  2. 01.01.2018 bis Verkauf:
    Gewinne aus Anteilen sind weiterhin steuerfrei, allerdings nur bis zu einem Gesamtbetrag von 100.000 €. Da Dieser Betrag pro Sparer (und somit bankübergreifend) gilt, wird der Topf nicht bei der Bank sondern beim Finanzamt geführt. Die Bank führt die Steuer normal ab, die Anerkennung der Steuerfreiheit und eine resultierende Rückerstattung passiert über die Steuererklärung.

Genau das hat die comdirect getan: Sie hat einen Gewinn von 3.424 € (=9.300 € – 5.876 €) errechnet und die darauf fällige Steuer ans Finanzamt abgeführt.

 

Servus noch einmal,

schon klar - hab auch noch nie gezweifelt, dass die Comdirect hier etwas falsch gemacht hat. Seitens der Comdirect ist ja alles o.k. - ist halt m.E. ein "blöder" Fall im Dschungel der Steuergesetzgebung. Ich werde Euch nach Abgabe der Steuererklärung Bescheid geben, wie es ausgegangen ist.

 

Grüße aus Ingolstadt und bleibt gesund