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Steuerliche Behandlung bei erkauf von US Reits

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Liebe Community,

Ich habe in der Woche aus steuerlichen Gründen Verluste realisieren wollen und habe zwei US Reits verkauft und bin bei der Abrechnung der Verkäufe ziemlich ratlos.

Vielleicht kann jemand weiterhelfen?

1. Warum gab es bei Omega Healthcare nur eine so geringe Gutschrift?

Hier hatte ich knapp 27% Steuergutschrift erwartet.

2. Ähnliches bei Ltc.  Hier taucht auch plötzlich wieder ein Betrag "FSA" auf. Mein Freistellungsauftrag ist aber bereits im Januar 2021  verbraucht worden.

Der Betrag steht mir aber wenigstens zur Verfügung.

3. Im Saldo der G/V werden mir die tatsächlichen Verluste Gewinn mindernd angerechnet.

Alles dazu ist dem Screenshot zu entnehmen.

Ich frage mich nun, ist das alles richtig so?

8 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Upps, in der Überschrift ist das "V" verloren gegangen...sollte natürlich Verkauf heißen.

dg2210
Legende
6.254 Beiträge

Steht in der Steuermitteilung zu den Verkäufen eine Erläuterung?

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Eine Steuermitteilung für beide Fälle liegt mir (noch) nicht vor. Zumindest für Omega sollte eine am Freitag vorgelegen haben.

Ich habe mal Kopien aus der Wertpapierabrechnung  reinkopiert, leider etwas ungewohnt von der Ansicht her. Vielleicht hilft das schon weiter?

 

Hier Auszüge aus der Wertpapierabrechung zur steuerlichen Relevanz bei Omega:

1.

Steuerbemessungsgrundlage nach Verlustverrechnung (8) EUR -1.763,90 Kapitalertragsteuer (2) (8) EUR 52,12 (angerechnete ausländische Quellensteuer: EUR 387,68 ) Solidaritätszuschlag EUR 2,86 Kirchensteuer EUR 4,69 _____________________ erstattete Steuern EUR 59,67 _____________________

 

2.

Hinweise zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage: Veräußerungserlös EUR xxxxxxxx abzüglich Anschaffungskosten EUR xxxxxxxxx abzüglich besitzzeitanteilige akkumulierte Vorabpauschale EUR 0,00 ______________________ Veräußerungsergebnis EUR -1.763,90 Teilfreistellung (0%) EUR 0,00 fiktives Veräußerungsergebnis aus Merkposten (nach Teilfreistellung) EUR 0,00 erhaltene Zwischengewinne (ggf. Ersatzwert) EUR 0,00 noch nicht dem Steuerabzug unterworfene akkumulierte thesaurierte Erträge/Mehrbetrag/Schätzwert EUR 0,00 fiktives Veräußerungsergebnis aus Übergangsregelung EUR 0,00 ______________________ Summe Merkposten 31.12.2017 EUR 0,00 _______________________ Steuerbemessungsgrundlage vor Verlustverrechnung (10) EUR -1.763,90

 

LTC Properties

1.

Zu Ihren Gunsten vor Steuern: EUR xxxxxxxxx Steuerbemessungsgrundlage vor Verlustverrechnung (1) EUR -441,40 in Anspruch genommener Freistellungsauftrag EUR -102,01 Steuerbemessungsgrundlage nach Verlustverrechnung EUR -339,39 Kapitalertragsteuer (8) EUR 0,00 (angerechnete ausländische Quellensteuer: EUR 84,85 ) Solidaritätszuschlag EUR 0,00 Kirchensteuer EUR 0,00 _____________________ abgeführte Steuern EUR 0,00 _____________________ Zu Ihren Gunsten nach Steuern: EUR xxxxxxxx

 

2.

Hinweise zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage: Veräußerungserlös EUR xxxxxxxx abzüglich Anschaffungskosten EUR xxxxxxxx abzüglich besitzzeitanteilige akkumulierte Vorabpauschale EUR 0,00 ______________________ Veräußerungsergebnis EUR -441,40 Teilfreistellung (0%) EUR 0,00 fiktives Veräußerungsergebnis aus Merkposten (nach Teilfreistellung) EUR 0,00 erhaltene Zwischengewinne (ggf. Ersatzwert) EUR 0,00 noch nicht dem Steuerabzug unterworfene akkumulierte thesaurierte Erträge/Mehrbetrag/Schätzwert EUR 0,00 fiktives Veräußerungsergebnis aus Übergangsregelung EUR 0,00 ______________________ Summe Merkposten 31.12.2017 EUR 0,00 _______________________ Steuerbemessungsgrundlage vor Verlustverrechnung (10) EUR -441,40

dg2210
Legende
6.254 Beiträge

Ich werde daraus auch nicht schlau.

 

Ich gehe davon aus, daß du die Papiere nach 2017 (Steueränderung) gekauft hast, oder?

 

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Ja, so ist es.

GetBetter
Legende
7.325 Beiträge

@ehemaliger Nutzer 

Bis ins letzte Detail kann ich das zu so später Stunde auch nicht mehr nachvollziehen, im Großen und Ganzen scheint mir die Sache aber korrekt zu sein.

 

Wichtige Regel vorweg:

Bei der Realisierung von Gewinnen wird zunächst mit früheren Verlusten verrechnet, dann mit dem noch offenen Freibetrag und schließlich mit anrechenbarer Quellensteuer.

Bei der Realisierung von Verlusten wird entsprechend in der umgekehrten Reihenfolge verfahren.

 

Beispielsweise ist mir die genaue Reihenfolge der beiden Verkäufe am 03.11. nicht ganz klar. Möglicherweise waren die auch so kurz hintereinander, dass es eine gewisse Vermischung der beiden Abrechnungen gab.

 

Beim Verkauf von Omega Healthcare hast Du jedenfalls den QSt-Topf wieder gefüllt gekriegt. Der Rest wurde als Steuer erstattet: 4 * 387,68 € + 59,67 € / 0,2799 = 1.763,90 €

0,2799 entspricht Deinem Gesamtsteuersatz von 27,99% inkl. Kirchensteuer.

 

Beim Verkauf des Indexzertifikates (ebenfalls am 03.11.) wurde die Steuer von 27,99% (130,96 €) erstattet.

 

Und beim Verkauf von LTC Properties wurde wiederum der QSt-Topf gefüllt (vermutlich bis zur Grenze der in 2021 anrechenbaren QSt) und der Rest dem Steuerfreibetrag gutgeschrieben: 4 * 84,85 € + 102,01 € = 441,40 €.

Insgesamt hast Du vermutlich einen Freibetrag von 771 € eingereicht, der nach den drei Verlusttrades nur noch zu 668,99 € ausgenutzt war.

 

Somit macht das aus meiner Sicht im Ergebnis schon alles irgendwie Sinn.

Nur den Weg dahin kann ich nicht erklären, da aus meiner Sicht eigentlich bereits bei Verkauf des Indexzertifikates (scheint ja gemäß der Entwicklung des Verrechnungstopfes der erste Verkauf gewesen zu sein) der QSt-Topf hätte gefüllt werden müssen.

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@GetBetter : Dafür, dass es so früh war, hast Du mir den Sachverhalt richtig klasse und nachvollziebar erklärt. Ein ganz großes Danke. Ich habe es verstanden und die aufgefüllten Töpfe wirken sich dann ja bei den nächste Erträgen für dieses Jahr auch wieder steuerlich für mich positiv aus. 

 

@ dg2110: Danke auch an Dich, dass Du Dich gekümmert hast.

GetBetter

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

@GetBetter : Dafür, dass es so früh war, hast Du mir den Sachverhalt richtig klasse und nachvollziebar erklärt.


Jetzt, nach etwas Schlaf, glaube ich auch das fehlende Puzzlestück gefunden zu haben, das die Sache insgesamt rund macht.

Bei der heute Nacht erwähnten Regel habe ich nämlich nach drei Schritten aufgehört und den entscheidenden vierten weggelassen. Daher hier nochmal im Ganzen:

 

Bei der Realisierung von Gewinnen wird in folgender Reihenfolge vorgegangen:

  1. Verrechnung mit Verlusttöpfen
  2. verfügbarer Steuerfreibetrag
  3. Verrechnung im anrechenbarer Quellensteuer
  4. Abführung der Steuer

Die Behandlung von Verlusten passiert entsprechend von unten nach oben.

 

Zunächst wurde das Indexzertifikat verkauft. Dabie hast Du zuvor gezahlte Steuern zurückerhalten (130,96 €).

 

Dann hast Du Omega Healthcare verkauft.

Dabei wurden zunächst weitere 59,67 € erstattet. Dieser Betrag dürfte aus der Tatsache resultieren, dass Du im bisherigen Kalenderjahr nur 190,63 € gezahlt hattest, von denen aber zuvor schon 130,96 € zurückgeflossen waren. Natürlich kriegst Du nicht mehr erstattet als Du gezahlt hast (dafür müsstest Du nämlich Großkunde einer Privatbank sein, das ist aber jetzt ein anderes Thema 😉).

Die 59,67 € jetzt erstattet Steuer entsprechen einem Verlust von 59,67 € / 0,2799 = 213,18 €.

Punkt 4 der obigen Liste ist damit abgearbeitet.

 

Für den Rest des Verlustes aus dem Omega-Verkauf (1763,90 € - 213,18 € = 1550,72 €) geht es also mit Schritt 3 weiter. Für die 1550,72 € wird Dein QSt-Topf wieder gefüllt: Es gilt der im Gesetz stehende Faktor 4, die 1550,72 € entsprechen also 1550,72 € / 4 = 387,68 €.

 

Abschließend kommt der Verlauf von LTC Properties:

Zunäächst wird der QSt-Topf weiter aufgefüllt (auch hier bis zu dessen maximal möglichen Stand gemäß der von Dir gezahlten anrechenbaren Quellensteuern. Offenbar waren dafür noch 84,85 € offen. Diese enstrechen einem berücksichtigten Verlust von 84,85 € * 4 = 339,40 €. Damit ist auch Schritt 3 rückabgewickelt.

 

Der Rest des offenen Verlustes (441,40 € - 339,40 € = 102,00 €) wird also durch Schritt 2 erledigt, bedeutet: Dein Freibetrag wird um diesen Betrag wieder erhöht.

 

Bei genauerem Hinsehen muss ich also sagen:

Für mich sieht die Abrechung der comdirect perfekt aus.