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Steuererklärung

1803
Autor
2 Beiträge

In 2015 habe ich einen Gewinn von 2500 Euro nach Verkauf einiger Aktien gemacht. Davon hat die Bank Abgeltungssteuer an das FA abgeführt.

1. Wenn ich in 2017 Aktien mit Verlust verkaufe (Aktien nach 2009 erworben), wird dieser Verlust mit dem Gewinn aus 2015 verrechnet? 

2. Wenn ich in 2017 Aktien mit Verlust verkaufe (Aktien vor 2009 erworben), wird dieser Verlust mit dem Gewinn aus 2015 verrechnet? 

3. Welche Regeln gibt es beim jahresübergreifende Verrechnung? (müssen die Geschäfte im selben Jahr liegen?, Welche Fristen zwischen den Verkäufen werden berücksichtigt?)

6 ANTWORTEN

nmh
Legende
9.962 Beiträge

@1803:

 

1. Nein, weil Verluste vor-, aber nicht zurückgetragen werden (siehe unten).

2. Nein, weil Verluste (und auch Gewinne) bei Kauf vor 2009 steuerlich unbeachtlich sind.

3. Es gilt folgende Regel: Falls am Jahresende Verluste aller Geschäfte aus diesem Jahr übrig bleiben, werden diese Verluste in das nächste Jahr vorgetragen und dann im neuen Jahr mit Gewinnen verrechnet. Falls am Jahresende jedoch Gewinne übrig bleiben, startet man in das neue Jahr mit Null.

 

Mit anderen Worten: Wenn Du mit 2009 oder später gekauften Wertpapieren Verluste machst (Verkauf in 2017), dann werden diese Verluste mit Gewinnen verrechnet, die seit 1. Januar 2017 angefallen sind, jedoch nicht früher (Frage 1). Wenn es keine Gewinne mehr gibt, werden die Verluste beim nächsten Gewinngeschäft in der Zukunft verrechnet; in diesem oder einem späteren Jahr.

 

Gewinne aus Aktien dürfen mit beliebigen Verlusten (auch z.B. Anleihen) verrechnet werden; Verluste aus Aktien dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienhandel, nicht jedoch mit anderen Gewinnen (z.B. Dividenden, Zinsen, Anleihen oder Zertifikate) verrechnet werden.

 

All das passiert auf Banken-Ebene; das Finanzamt brauchst Du dazu grundsätzlich nicht.

 

Hilft Dir das?

 

Viele Grüße aus einem regnerischen München

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Minami
Autor ★★★
43 Beiträge

@nmhHeißt das man muss sich in Sachen Verlustvortrag um nichts kümmern, sondern das wird ohne Antrag oder ähnliches von der Bank direkt ins nächste Jahr übertragen? (2017 war nämlich mein erstes Börsenjahr... Verlegener Smiley )

nmh
Legende
9.962 Beiträge

@Minami:

 

Guten Morgen und Danke für Deine Daumen!

 

Ja, das funktioniert auf Bank-Ebene vollautomatisch ohne Antrag. Tätig werden musst Du nur, wenn Du z.B. eine Verlustverrechnung zwischen unterschiedlichen Banken wünscht, oder wenn Du Deinen Freistellungsauftrag (Gewinne von 801 Euro sind für Ledige pro Jahr steuerfrei) nicht voll ausgeschöpft hast.

 

Ich hoffe aber nicht, dass Du Dein erstes Börsenjahr gleich mit Verlust abgeschlossen hast. 2017 war doch bisher ein sehr gutes Jahr...?

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Minami
Autor ★★★
43 Beiträge

@nmhOoooch najaaa.... Sagen wir mal viel gelernt - allerdings nur mit "Spielgeld", insofern tut der Lerneffekt nicht so weh. Und in der zweiten Jahreshälfte wurde mein Aktien-Geschmack dann deutlich besser Smiley (überglücklich)

 

 

tralali
Autor
1 Beiträge

Hallo, danke für die guten infos in verständlicher sprache!  ich bin neu hier und habe eine Folgefrage bzw genauere Spezifizierung:

 

ich hab im September 2023 Aktien (kauf 2020) verkauft, mit gewinn und abgeltungssteuer aka KEST. 

ich habe noch Aktien in den roten Zahlen (kauf 2020) - kann ich die im Oktober verkaufen aka Verluste realisieren und so die abgeltungssteuer aka KEST reduzieren (mittels Topf / Depotbanksystemen - - - oder nur mittels FA Steuererklärung - - - oder gar nicht (aber die verluste bleiben jahrelang im topf für die zukunft) - - - oder noch anders?

 

DANKE im Voraus & VG

CurtisNewton
Legende
3.832 Beiträge

Wenn du beide Aktien bei der gleichen Bank verkaufst wird das automatisch verrechnet.

Wenn du beide Aktien bei verschiednen Banken verkaufst musst du bei der Steuererklärung die Anlage KAP ausfüllen.

 

Wichtig ist das der Verkauf im gleichen Kalenderjahr (2023) erfolgt.

Aufpassen musst du wenn du verschiedene Anlageklassen mischst, z.B. Aktien, ETF, Anleihen etc da gibt es dann gewisse Einschränkungen.

 

 

 

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