am 13.11.2020 17:18
am 13.11.2020 17:18
Guten Abend zusammen,
seit nun einem Jahr bin ich am Börsengeschehen beteiligt und bin nun deutlich "schlauer" geworden ,was dieses Thema angeht. Leider blicke ich aber bis heute nicht durch in dem Thema Steuer, weshlab ich hier auf eure Hilfe angewiesen bin.
Neben zwei thesaurierenden ETFs ( MSCI World und EM) besitze ich auch noch einige Aktien/ADRs. Im August wurde dann von Seiten der ADRs eine nette Dividende ausgeschüttet, die aber nicht den eingereichten Freibetrag von 801 € überschreitet. Da es eine ADR ist, fiel natürlich auch eine Quellsteuer von 15 % an.
Nun zu meiner Frage : Muss ich im nächsten Jahr für das Jahr 2020 eine Steuererklärung mitsamt Anlage KAP ausfüllen oder wird dies erst fällig, wenn ich den Freibetrag von 801€ überschreitte ? Dachte nämlich immer, dass Steuern automatisch an das Finanzamt überwiesen werden, auch von ausländischen Aktien.
Ich selber bin halt noch Student und hatte bisher nie was mit Steuern zu tun, da ich auch noch kein Einkommen aus beruflicher Tätigkeit habe.
Wenn ich in meine Steuerübersicht gucke, wird mir folgendes angezeigt :
Mir ist bewusst, dass zu solchen steuerlichen Themen schon viele Fragen beantwortet wurden, aber nach dem Lesen der ganzen Foreneinträge und Online-Berichte zur Anlage KAP bin ich mir noch unsicher geworden als schon davor.
Ich danke euch schonmal für Eure Hilfe und hoffe, dass ihr alle gesund bleibt.
Gruß
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
13.11.2020 17:28 - bearbeitet 13.11.2020 17:29
Hallo,
zunächst mal: müssen tust du (in vielen Fällen, wie bei deinem) gar nichts. Es gibt keine Verpflichtung eine Anlage KAP abzugeben, nur weil man über der 801€-Grenze ist.
Wenn du sonst keinerlei Einkommen hast (wie kannst du dann aber in Aktien investieren?), lautet meine Empfehlung, sich beim Finanzamt eine NV-Bescheinigung (Nichtveranlagung - Grundprinzip nachlesbar z.B. hier ) zu besorgen und bei der Bank einzureichen. Damit hast du erstmal Ruhe, und musst auch über 801€ keine Steuern zahlen!
Gruß
baha
am 13.11.2020 17:44
Hallo @ehemaliger Nutzer ,
@baha hat natürlich völlig Recht. Solltest du aber mal tatsächlich die Anlage KAP ausfüllen müssen (manchmal musst du auch nicht, aber es wäre sinnvoll, z.B. bei Überschreiten der Freigrenze und persönlichem Einkommenssteuersatz unterhalb des Abgeltungssteuersatzes), dann ist das nicht kompliziert. Deutsche Banken - wie auch die comdirect - stellen dir eine Steuerbescheinigung aus, auf der sogar steht, in welche Zeile du welchen Wert eintragen musst. Alles kein Hexenwerk
Viele Grüße,
Jörg
am 13.11.2020 19:05
Hallo @ehemaliger Nutzer
Und um das Ganze abzurunden:
Steuern werden automatisch abgeführt. Quellensteuer hast du im Ausland zu zahlen und bekommst die bis zu 15% auf deine Abgeltungssteuer angerechnet. Du hättest also 15% Quellensteuer und 10% Abgeltungsteuer bezahlt, durch deinen Freibetrag aber eben nur 15% Quellensteuer. Die bekommst du nicht zurück.
Bitte weiterführend zum Thema Quellensteuer Google fragen 🙂
13.11.2020 19:17 - bearbeitet 24.01.2021 18:54
13.11.2020 19:17 - bearbeitet 24.01.2021 18:54
@ehemaliger Nutzer Ich erklär dir die Grundlagen. Die sind nämlich so elementar, dass sie häufig gar nicht mehr erklärt werden.
Jetzt weißt du alles. Nur noch 2 Details:
13.11.2020 19:28 - bearbeitet 13.11.2020 19:31
13.11.2020 19:28 - bearbeitet 13.11.2020 19:31
@ehemaliger Nutzer du schreibst von 10000€ Gewinn, es sind aber nur 1000€. So verwirrt dein Text eigentlich mehr als er hilft
Ahh, jetzt stimmt es. Hast du das nochmal geändert oder war ich selbst völlig verwirrt??
13.11.2020 19:31 - bearbeitet 13.11.2020 19:42
13.11.2020 19:31 - bearbeitet 13.11.2020 19:42
@baha schrieb:@ehemaliger Nutzer du schreibst von 10000€ Gewinn, es sind aber nur 1000€. So verwirrt dein Text eigentlich mehr als er hilft 😁
Mein Text war eine echte Erklärung, dein Kommentar war keine. Stattdessen war dein Kommentar verwirrend, weil du eine Nichtveranlagungsbescheinigung ins Spiel gebracht hast, obwohl diese ihm gar nichts bringen würde. Das konnte er aber nicht erkennen, weil du es nicht geschrieben hast (geschweige denn erklärt).
Edit: Nein, die Zahlen habe ich nicht geändert.
am 13.11.2020 19:34
Sorry, ich hab bemerkt, dass die Zahlen stimmen!
Na klar hab ich dies alles nicht erklärt, weil es unwichtig ist in der Situation. NV und fertig. Dann kann er über die 801 kommen oder auch nicht, und alles ist gut. Alles andere kann schon längst wieder anders sein, bis er mit dem Studium fertig ist.
13.11.2020 19:38 - bearbeitet 13.11.2020 19:39
13.11.2020 19:38 - bearbeitet 13.11.2020 19:39
@baha schrieb:Alles andere kann schon längst wieder anders sein, bis er mit dem Studium fertig ist.
Das ist allerdings wahr. So wie der gute Scholz und seine Freunde derzeit mit neuen Steuerideen um sich schlagen...
am 13.11.2020 19:54
Ich will sowieso nicht streiten. Die Infos können sich ja vielleicht auch mal noch bezahlt machen, wenn nicht für den Threadersteller, dann evtl. für jemand anderen.
Und sie helfen dem Threadersteller vielleicht auch andere Threads hier besser zu verstehen 🙂