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Steuererklärung 2020 & Anlage KAP

ehemaliger Nutzer
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0 Beiträge

Guten Abend zusammen, 

 

seit nun einem Jahr bin ich am  Börsengeschehen beteiligt und bin nun deutlich "schlauer" geworden ,was dieses Thema angeht. Leider blicke ich aber bis heute nicht durch in dem Thema Steuer, weshlab ich hier auf eure Hilfe angewiesen bin. 

 

Neben zwei thesaurierenden ETFs ( MSCI World und EM) besitze ich auch noch einige Aktien/ADRs.  Im August wurde dann von Seiten der ADRs eine nette Dividende ausgeschüttet, die aber nicht den eingereichten Freibetrag von 801 € überschreitet. Da es eine ADR ist, fiel natürlich auch eine Quellsteuer von 15 % an. 

 

Nun zu meiner Frage : Muss ich im nächsten Jahr für das Jahr 2020 eine Steuererklärung mitsamt Anlage KAP ausfüllen oder wird dies erst fällig, wenn ich den Freibetrag von 801€ überschreitte ? Dachte nämlich immer, dass Steuern automatisch an das Finanzamt überwiesen werden, auch von ausländischen Aktien.

Ich selber bin halt noch Student und hatte bisher nie was mit Steuern zu tun, da ich auch noch kein Einkommen aus beruflicher Tätigkeit habe.

 

Wenn ich in meine Steuerübersicht gucke, wird mir folgendes angezeigt : 

  • Gewinne/Verluste (Verrechnungssaldo) : 82,58 € 
  • In Anspruch genommener Freibetrag : 82,57 €
  • Verbleibender Freibetrag : 718,43 €
  • Anrechenbare ausländische Quellensteuer : 14,74 € 
  • Abgeführte Kapitalertragssteuer, Soli, Kirchensteuer und Angerechnete ausländische Quellensteuer betragen jeweils 0 €

Mir ist bewusst, dass zu solchen steuerlichen Themen schon viele Fragen beantwortet wurden, aber nach dem Lesen der ganzen Foreneinträge und Online-Berichte zur Anlage KAP bin ich mir noch unsicher geworden als schon davor.

 

Ich danke euch schonmal für Eure Hilfe und hoffe, dass ihr alle gesund bleibt. 

 

Gruß 

 

 

 

 

 

 

 

44 ANTWORTEN

baha
Mentor ★★★
2.680 Beiträge

Hallo,

 

zunächst mal: müssen tust du (in vielen Fällen, wie bei deinem) gar nichts. Es gibt keine Verpflichtung eine Anlage KAP abzugeben, nur weil man über der 801€-Grenze ist.

 

Wenn du sonst keinerlei Einkommen hast (wie kannst du dann aber in Aktien investieren?), lautet meine Empfehlung, sich beim Finanzamt eine NV-Bescheinigung (Nichtveranlagung - Grundprinzip nachlesbar z.B. hier ) zu besorgen und bei der Bank einzureichen. Damit hast du erstmal Ruhe, und musst auch über 801€ keine Steuern zahlen!

 

Gruß

baha

Joerg78
Mentor ★★★
2.735 Beiträge

Hallo @ehemaliger Nutzer ,

 

@baha hat natürlich völlig Recht. Solltest du aber mal tatsächlich die Anlage KAP ausfüllen müssen (manchmal musst du auch nicht, aber es wäre sinnvoll, z.B. bei Überschreiten der Freigrenze und persönlichem Einkommenssteuersatz unterhalb des Abgeltungssteuersatzes), dann ist das nicht kompliziert. Deutsche Banken - wie auch die comdirect - stellen dir eine Steuerbescheinigung aus, auf der sogar steht, in welche Zeile du welchen Wert eintragen musst. Alles kein Hexenwerk Smiley (fröhlich)

 

Viele Grüße,

Jörg

Zilch
Legende
7.851 Beiträge

Hallo @ehemaliger Nutzer 

 

Und um das Ganze abzurunden:

 

Steuern werden automatisch abgeführt. Quellensteuer hast du im Ausland zu zahlen und bekommst die bis zu 15% auf deine Abgeltungssteuer angerechnet. Du hättest also 15% Quellensteuer und 10% Abgeltungsteuer bezahlt, durch deinen Freibetrag aber eben nur 15% Quellensteuer. Die bekommst du nicht zurück.

 

Bitte weiterführend zum Thema Quellensteuer Google fragen 🙂

______________________
Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@ehemaliger Nutzer Ich erklär dir die Grundlagen. Die sind nämlich so elementar, dass sie häufig gar nicht mehr erklärt werden.

 

  1. Die Bank bezahlt vollautomatisch die Steuer, du musst gar nichts machen. Wenn du z.B. Aktien für 1.000 Euro kaufst und für 11.000 Euro verkaufst, dann gibt dir die Bank nicht die 10.000 Euro Gewinn, sondern nur 7.500 Euro Gewinn, weil 25% Abgeltungssteuer ans Finanzamt gehen. Das ist erstmal das Grundprinzip. AAAAABER:
  2. Die ersten 801 Euro pro Jahr sind steuerfrei, wenn man einen entsprechenden Freistellungsauftrag eingereicht hat. Dann sieht obiges Beispiel so aus: Von den 10.000 Euro Gewinn gibt dir die Bank erstmal 801 Euro direkt, weil darauf keine Steuern bezahlt werden müssen. Und dann werden nur die verbleibenden 9.199 Euro besteuert (wieder mit 25%, das sind 2300 Euro), also gibt dir die Bank dann noch 6.899 Euro. Insgesamt hat dir die Bank also 7.700 Euro gegeben, etwas besser also als im ersten Fall. Aber auch hier gilt wieder: Du musst dich um nichts kümmern, passiert alles vollautomatisch.
  3. Aber jetzt kommt der Witz. Wenn sich am Jahresende rausstellt, dass du insgesamt nur maximal ca. 9.000 Euro im Jahr verdient hast (Arbeitslohn und Gewinne aus Wertpapierverkäufen werden zusammengerechnet), dann kannst du in deinem eigenen Interesse eine Steuererklärung einreichen, und erhälst dann alle Steuern zurück, die die Bank einfach abgeführt hat (also z.B. die 2500 Euro im Beispiel 1). Weil jemand der insgesamt nur ca. 9.000 Euro im Jahr verdient hat, gilt als so arm, dass es ungerecht wäre, ihm auch nur einen Cent Steuern wegzunehmen.
  4. Und weil das natürlich ein bisschen fragwürdig ist, warum man jemandem, der als arm gilt, erstmal Geld wegnimmt (was er möglicherweise dringend zum leben braucht), nur um ihm das Geld später wieder auf Antrag zurückzugeben, dafür wurde die Sache erfunden, die @baha genannt hat: Die Nichtveranlagungsbescheinigung. Wenn du also schon im Voraus weißt, dass du insgesamt unter (ca.) 9.000 Euro Verdienst im Jahr bleibst, dann kannst du in deinem Interesse diese Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen, und dann führt die Bank erst gar keine Steuer ab (die du ja eh wieder zurückkriegen würdest).
  5. AAAAABER, wie du evtl. mittlerweile selbst schlussfolgern kannst: Deine Gewinne sind derzeit noch so niedrig, dass dir die Nichtveranlagungsbescheinigung gar nichts bringen würde. Weil die ersten 801 Euro sind ja eh jedes Jahr steuerfrei, und du bist ja noch weit darunter. Du brauchst also definitiv keine Nichtveranlagungsbescheinigung machen, solange deine jährlichen Kapitalerträge unter 801 Euro bleiben. 

Jetzt weißt du alles. Nur noch 2 Details:

 

  1. Oben habe ich der Einfachheit halber von 25% Steuer gesprochen. Tatsächlich kommt noch der Soli dazu und evtl. deine Kirchensteuer (wenn du in der Kirche bist), so dass es insgesamt tatsächlich so 26-27% sind.
  2. Nicht nur unter, sondern auch über 9.000 Euro Jahreseinkommen kannst du Steuer zurückerstattet bekommen. Dann aber nicht mehr die ganze Steuer, sondern immer weniger, je mehr du verdient hast.

baha
Mentor ★★★
2.680 Beiträge

@ehemaliger Nutzer du schreibst von 10000€ Gewinn, es sind aber nur 1000€. So verwirrt dein Text eigentlich mehr als er hilft 

Ahh, jetzt stimmt es. Hast du das nochmal geändert oder war ich selbst völlig verwirrt??

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@baha  schrieb:

@ehemaliger Nutzer du schreibst von 10000€ Gewinn, es sind aber nur 1000€. So verwirrt dein Text eigentlich mehr als er hilft 😁


Mein Text war eine echte Erklärung, dein Kommentar war keine. Stattdessen war dein Kommentar verwirrend, weil du eine Nichtveranlagungsbescheinigung ins Spiel gebracht hast, obwohl diese ihm gar nichts bringen würde. Das konnte er aber nicht erkennen, weil du es nicht geschrieben hast (geschweige denn erklärt).

 

Edit: Nein, die Zahlen habe ich nicht geändert.

baha
Mentor ★★★
2.680 Beiträge

Sorry, ich hab bemerkt, dass die Zahlen stimmen!

 

Na klar hab ich dies alles nicht erklärt, weil es unwichtig ist in der Situation. NV und fertig. Dann kann er über die 801 kommen oder auch nicht, und alles ist gut. Alles andere kann schon längst wieder anders sein, bis er mit dem Studium fertig ist.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@baha  schrieb:

Alles andere kann schon längst wieder anders sein, bis er mit dem Studium fertig ist.


Das ist allerdings wahr. So wie der gute Scholz und seine Freunde derzeit mit neuen Steuerideen um sich schlagen... Lachender Smiley

baha
Mentor ★★★
2.680 Beiträge

Ich will sowieso nicht streiten. Die Infos können sich ja vielleicht auch mal noch bezahlt machen, wenn nicht für den Threadersteller, dann evtl. für jemand anderen.

 

Und sie helfen dem Threadersteller vielleicht auch andere Threads hier besser zu verstehen 🙂