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Steuerbemessung + Freitstellungsauftrag unklar oder fehlerhaft

Alex
Autor ★★
15 Beiträge

Hallo - guten Tag.

 

Mir ist die Steuerbemessung etwas unklar und vielleicht betrifft es außer mir noch weitere, deshalb die Frage hier bzw. vielleicht kennt jemand Rat.

Ist mir jetzt schon öfters bei versch. Dividendenzahlungen aufgefallen.

 

Konkretes Beispiel/Problem:

Ich habe kürzlich von Home Depot Inc. eine Dividendengutschrift bekommen.

Brutto = 0,16 USD

15% Quellensteuer = 0,02 USD

Ergibt = 0,14 USD

Auszahlung = 012 EUR (bei 1,18 USD/EUR)

 

Jetzt werden aber beim Freistellungsauftrag 0,14 EUR verrechnet und nicht die 0,12 EUR die ich überwiesen bekommen hab.

Ich frage mich, woher die 0,14 EUR kommen. Da steht nicht USD, was noch irgendwie logisch wäre.

Bild dazu im Anhang.

 

Ist das ein Fehler?

 

vg

Alex

13 ANTWORTEN

GetBetter
Legende
8.091 Beiträge

@Necoro 

Ich hatte Deinen ursprünglichen Beitrag anders verstanden:

 


@Necoro  schrieb:

Hintergrund: KiSt und SolZ werden als Prozent von der AbgSt erhoben, nicht auf den Gewinn.


Ich hatte die Ursache Deiner Unterscheidung zwischen AbgSt und Gewinn darin gesehen, dass aufgrund der Anerkennung der ausländischen QSt die AbgSt nicht auf den gesamten Gewinn anfällt. Macht natürlich keinen Sinn da wir hier ja nicht notwendigerweise von Dividendeneinnahmen sondern auch von Verkäufen reden.

Der Knoten ist also schon mal raus.

 

Jetzt kommt der nächste:

Wenn die Abgeltungssteuer aufgrund der eines realisierten Gewinnes zwar eigentlich anfällt, aufgrund der Verrechnung aber nicht gezahlt werden muss, fällt dann tatsächlich kein SolZ an?

 

Scheint mir auf den ersten Blick unlogisch zu sein da ja auch beim früheren Füllen des Topfes für diese Beträge kein SolZ angefallen ist.

Necoro
Mentor ★
1.071 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

 

Jetzt kommt der nächste:

Wenn die Abgeltungssteuer aufgrund der eines realisierten Gewinnes zwar eigentlich anfällt, aufgrund der Verrechnung aber nicht gezahlt werden muss, fällt dann tatsächlich kein SolZ an?

 


Korrekt. Bemessungsgröße von SolZ (und KiSt) ist die höhe der KESt¹. Wenn diese 0 ist, ist auch der SolZ null.

 

Fun Fact: Hab gerade den §32d EStG gefunden. Da steht die Formel sogar direkt drin :).

 

Gruß,

Necoro


¹ Hab oben immer 'AbgSt' geschrieben, was nicht ganz korrekt ist: Angefallen ist ja die 'Kapitalertragssteuer'

GetBetter
Legende
8.091 Beiträge

@Necoro  schrieb:

Hab gerade den §32d EStG gefunden. Da steht die Formel sogar direkt drin :).


Ok, hast gewonnen. Der Faktor ist tatsächlich exakt 4 Smiley (zwinkernd)

 

 


@Necoro  schrieb:

Hab oben immer 'AbgSt' geschrieben, was nicht ganz korrekt ist: Angefallen ist ja die 'Kapitalertragssteuer'


Kein Wunder dass ich das nicht sofort verstanden habe Smiley (überglücklich)

Bezogen auf die AbgSt ist der Faktor dann nämlich nicht 4 Smiley (Zunge)

Alex
Autor ★★
15 Beiträge

Puh...

hmm ich glaub ich habs verstanden 😄

Danke 🙂