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Steuer bei Aktienerwerb über Kapitalmaßnahme

Markus110382
Autor ★★
21 Beiträge

Guten Abend zusammen!

Anbei noch eine weitere Frage zu den Bezugsrechten und der steuerlichen Situation der neuen Aktien:

 

Ich besitze ein Bezugsrecht auf knapp 14.700 neue TUI Aktien - vorrausgesetzt die außerordentliche HV stimmt am 05.01.2021 zu.

Durch den festen Bezugspreis von 1,07 € sinkt mein durchschnittlicher Anschaffungspreis. 

Wie werden diese neuen Anschaffungskosten steuerlich behandelt? Die Abgeltungssteuer wird erst bei Verkauf der dann neu erworbenen Aktien fällig oder?

 

Danke für Eure Antwort!

10 ANTWORTEN

Zilch
Legende
8.174 Beiträge

Man möge mich bitte korrigieren, wenn ich falsch liege:

 

- Steuern zahlst du nur auf Gewinne

- Gewinne erzeugst du nur durch Verkauf, wenn der Kurs des Verkaufes höher ist, als der Kurs des Kaufes

- durch das FiFo Prinzip werden die ältesten Aktien zuerst verkauft, dein durchschnittlicher Kaufpreis ist völlig egal

- wenn du irgendwann alle Aktien, bis auf die neuen, verkauft hast und auch diese neuen Aktien verkaufen willst ist dein Einstiegskurs eben 1,07€ und abhängig von dem Gewinn und eventuellen Verrechnungstöpfen und Freibeträgen ist dann deine Steuerlast 

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Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD

dg2210
Legende
6.922 Beiträge

@Zilch  schrieb:

 

- durch das FiFo Prinzip werden die ältesten Aktien zuerst verkauft, dein durchschnittlicher Kaufpreis ist völlig egal

 


Und die einzelnen Positionen mit den jeweiligen Anschaffungskosten sieht man am einfachsten in der Steuersimulation.

Mon2520
Experte ★
140 Beiträge

@Zilch 

 

Ich halte auch noch TUI-Aktien. Hälst du es für sinnvoll vom Bezugsrecht Gebrauch zu machen oder ist es eher das Motto "gutes Geld schlechtem hinterherwerfen"?

 

Viele Grüße

Zilch
Legende
8.174 Beiträge

Da bin ich ehrlich gesagt überfragt @Mon2520

Die können ein Comeback haben, wenn reisen wieder möglich ist. So stark wie der Staat nun involviert ist glaube ich kaum an eine Pleite. Aber ansonsten habe ich keine Ahnung oder Meinung zu TUI. 

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dg2210
Legende
6.922 Beiträge

@Mon2520  schrieb:

@Zilch 

 

Ich halte auch noch TUI-Aktien. Hälst du es für sinnvoll vom Bezugsrecht Gebrauch zu machen oder ist es eher das Motto "gutes Geld schlechtem hinterherwerfen"?

 


Zwei Punkte:

a) Wenn du Steuern zahlst, dann hast du gerade deinen Einsatz in TUI erhöht

b) Schau' mal auf die Kursentwicklung der Commerzbank nach dem Staatseinstieg.

Zilch
Legende
8.174 Beiträge

@dg2210  schrieb:

b) Schau' mal auf die Kursentwicklung der Commerzbank nach dem Staatseinstieg.


Klick hier und der Staatseinstieg war Ende 2008/Anfang 2009. Anfangs 25%, derzeit immer noch ca. 15% Beteiligung.

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stg66
Autor ★
3 Beiträge

Hallo zusammen,

mich beschäftigt aktuell genau diese Frage auch, die noch nicht beantwortet wurde.

Wenn ich Bezugsrechte nachkaufen musste, dann beläuft sich der durchschnittliche Kaufpreis der neuen TUI Aktien ja auf einen wesentlich höheren Wert:

Neuer TUI Aktienpreis = Bezugsrecht (2,70€) + Kaufkurs (1,07€) >= 3,77€

 

Es macht also steuerlich einen sehr großen Unterschied, was als Kaufkurs angesetzt wird. Denn vom Gewinn werden ja 25% KEST abgezogen.

Wird also das Bezugsrecht mit diesem Wert irgendwie in die Steuerberechnung einbezogen?

Ansonsten wäre das ja ein finanzielles Fiasko?

Vielen Dank im Voraus

 

Ihr Nickname
Experte ★★★
636 Beiträge

@stg66 

 

Was sagt denn die Steuersimulation zu Deiner Frage? – dort sind die steuerlich relevanten Anschaffungskosten einsehbar.

stg66
Autor ★
3 Beiträge

Vielen Dank für den Hinweis!
Im Gegensatz zur Anzeige in meinem Depot (hier wird mir für die neuen Aktien als Kaufkurs nur der tatsächliche Aktienkurs als Kaufkurs angezeigt (also 1,07€) wird in der Steuersimulation scheinbar ein Durchschnittskaufpreis errechnet aus 0,-€ für die schon vorhandenen Bezugsrechten + nachgekaufte Bezugsrechte + Aktienkaufkurs

-> scheint also alles korrekt...

Vielen Dank nochmal für den Tipp