Steuer bei Aktienerwerb über Kapitalmaßnahme
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am 29.12.2020 18:44
Guten Abend zusammen!
Anbei noch eine weitere Frage zu den Bezugsrechten und der steuerlichen Situation der neuen Aktien:
Ich besitze ein Bezugsrecht auf knapp 14.700 neue TUI Aktien - vorrausgesetzt die außerordentliche HV stimmt am 05.01.2021 zu.
Durch den festen Bezugspreis von 1,07 € sinkt mein durchschnittlicher Anschaffungspreis.
Wie werden diese neuen Anschaffungskosten steuerlich behandelt? Die Abgeltungssteuer wird erst bei Verkauf der dann neu erworbenen Aktien fällig oder?
Danke für Eure Antwort!
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Aktien
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am 29.12.2020 19:12
Man möge mich bitte korrigieren, wenn ich falsch liege:
- Steuern zahlst du nur auf Gewinne
- Gewinne erzeugst du nur durch Verkauf, wenn der Kurs des Verkaufes höher ist, als der Kurs des Kaufes
- durch das FiFo Prinzip werden die ältesten Aktien zuerst verkauft, dein durchschnittlicher Kaufpreis ist völlig egal
- wenn du irgendwann alle Aktien, bis auf die neuen, verkauft hast und auch diese neuen Aktien verkaufen willst ist dein Einstiegskurs eben 1,07€ und abhängig von dem Gewinn und eventuellen Verrechnungstöpfen und Freibeträgen ist dann deine Steuerlast
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am 29.12.2020 21:25
@Zilch schrieb:
- durch das FiFo Prinzip werden die ältesten Aktien zuerst verkauft, dein durchschnittlicher Kaufpreis ist völlig egal
Und die einzelnen Positionen mit den jeweiligen Anschaffungskosten sieht man am einfachsten in der Steuersimulation.
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am 08.01.2021 13:21
Ich halte auch noch TUI-Aktien. Hälst du es für sinnvoll vom Bezugsrecht Gebrauch zu machen oder ist es eher das Motto "gutes Geld schlechtem hinterherwerfen"?
Viele Grüße
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am 08.01.2021 14:46
Da bin ich ehrlich gesagt überfragt @Mon2520
Die können ein Comeback haben, wenn reisen wieder möglich ist. So stark wie der Staat nun involviert ist glaube ich kaum an eine Pleite. Aber ansonsten habe ich keine Ahnung oder Meinung zu TUI.
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am 08.01.2021 15:37
@Mon2520 schrieb:
Ich halte auch noch TUI-Aktien. Hälst du es für sinnvoll vom Bezugsrecht Gebrauch zu machen oder ist es eher das Motto "gutes Geld schlechtem hinterherwerfen"?
Zwei Punkte:
a) Wenn du Steuern zahlst, dann hast du gerade deinen Einsatz in TUI erhöht
b) Schau' mal auf die Kursentwicklung der Commerzbank nach dem Staatseinstieg.
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am 08.01.2021 16:14
@dg2210 schrieb:b) Schau' mal auf die Kursentwicklung der Commerzbank nach dem Staatseinstieg.
Klick hier und der Staatseinstieg war Ende 2008/Anfang 2009. Anfangs 25%, derzeit immer noch ca. 15% Beteiligung.
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am 28.01.2021 05:45
Hallo zusammen,
mich beschäftigt aktuell genau diese Frage auch, die noch nicht beantwortet wurde.
Wenn ich Bezugsrechte nachkaufen musste, dann beläuft sich der durchschnittliche Kaufpreis der neuen TUI Aktien ja auf einen wesentlich höheren Wert:
Neuer TUI Aktienpreis = Bezugsrecht (2,70€) + Kaufkurs (1,07€) >= 3,77€
Es macht also steuerlich einen sehr großen Unterschied, was als Kaufkurs angesetzt wird. Denn vom Gewinn werden ja 25% KEST abgezogen.
Wird also das Bezugsrecht mit diesem Wert irgendwie in die Steuerberechnung einbezogen?
Ansonsten wäre das ja ein finanzielles Fiasko?
Vielen Dank im Voraus
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am 28.01.2021 09:16
Was sagt denn die Steuersimulation zu Deiner Frage? – dort sind die steuerlich relevanten Anschaffungskosten einsehbar.
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am 28.01.2021 15:06
Vielen Dank für den Hinweis!
Im Gegensatz zur Anzeige in meinem Depot (hier wird mir für die neuen Aktien als Kaufkurs nur der tatsächliche Aktienkurs als Kaufkurs angezeigt (also 1,07€) wird in der Steuersimulation scheinbar ein Durchschnittskaufpreis errechnet aus 0,-€ für die schon vorhandenen Bezugsrechten + nachgekaufte Bezugsrechte + Aktienkaufkurs
-> scheint also alles korrekt...
Vielen Dank nochmal für den Tipp

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