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Staatsanleihen - Mindestanlage, Stückelung

JayDee
Autor
9 Beiträge

Hallo zusammen,

bzgl. Staatsanleihen habe ich eine Frage:

Wenn nun eine Staatsanleihe eine Mindestanlage von 200.000$ und eine Stückelung von 1000$ besitzt, ist es dann möglich, z.B. 201.000$ Nominale zu erwerben und wieder 200.000$ zu verkaufen, sodass man letztlich dennoch eine Anleihe im Wert von 1.000$ im Depot hat?

 

Welchen Sinn hat dann die Mindestanlage (außer, dass man eben jenen Betrag für die Transaktion auf dem Konto haben muss?). Die Frage ist eher technischer Natur und die Sinnhaftigkeit auch im Rahmen mit den Ordergebühren soll erst einmal nicht gestellt werden.

 

Vielen Dank und beste Grüße,

JD

20 ANTWORTEN

paej
Mentor ★★★
3.127 Beiträge

@JayDee  schrieb:

 

Wenn nun eine Staatsanleihe eine Mindestanlage von 200.000$ und eine Stückelung von 1000$ besitzt, ist es dann möglich, z.B. 201.000$ Nominale zu erwerben und wieder 200.000$ zu verkaufen, sodass man letztlich dennoch eine Anleihe im Wert von 1.000$ im Depot hat?

 

 


Ja, prinzipiell schon

Vermutlich wirst du aber die 201k nicht kaufen können.

 

Wenn du eine entsprechende Kauforder über 201K an die Börse legst, wird die sehr wahrscheinlich nur mit 200k erfüllt.

1k bleibt offen/unerfüllt.

 

Für einen Verkäufer macht es wenig Sinn, 99k zu behalten; die sind nämlich für den Verkäufer danach nicht mehr handelbar.

 

 


@JayDee  schrieb:

 

Welchen Sinn hat dann die Mindestanlage 


Der Emittent und die Marketmaker möchten aus unterschiedlichen Gründen keine Kleinanleger.

 

Im Insti-Bereich sind Stückelungen von 100k und grösser üblich.

Die können auch mal im "Paket" verkauft werden.

 

 

 

 

 

JayDee
Autor
9 Beiträge

@paej  schrieb:


Ja, prinzipiell schon

Vermutlich wirst du aber die 201k nicht kaufen können.

 

Wenn du eine entsprechende Kauforder über 201K an die Börse legst, wird die sehr wahrscheinlich nur mit 200k erfüllt.

1k bleibt offen/unerfüllt.

 

Für einen Verkäufer macht es wenig Sinn, 99k zu behalten; die sind nämlich für den Verkäufer danach nicht mehr handelbar.

 

 


 Wenn dem tatsächlich so ist, dann ist mir allgemein das Konzept von "große Mindestanlage - kleine Stückelung" nicht verständlich. Das von Ihnen beschriebene Problem würde ja nicht nur bei den 1000$ aus dem Beispiel auftreten, sondern bei allen kleinen Stückelungen, die nicht ein Vielfaches der Mindestanlage entsprechen.

JayDee
Autor
9 Beiträge

(...) einem Vielfachen (...) sollte das heißen, sorry.

Krügerrand
Experte ★★★
749 Beiträge

Es ist Sache der Emittenten, welche Stückelung gewählt wird und kein Thema von Staatsanleihen. Gerade Staatsanleihen haben sogar oft geringere Stückelungen und Mindestanlagen. US-Staatsanleihen eigentlich immer 100 USD. 

 

IMHO

Spoiler
Ich nehme an, dass Erfahrungswerte der Emittenten waren, dass sie von Kleinstinvestoren unterhalb ihrer Mindeststückelung viele (dumme) Anfragen bekommen haben, die sie einfach nicht mehr wollten. Durch ihr Vorgehen, werden sie zwar nicht ausgeschlossen, aber durchaus effektiv reduziert. Kann mir auch vorstellen, dass die Trustee-Gebühren mit dieser Ausgestaltung geringer sind.

Sofern du also 201k USD auf dem Konto hast, kannst du dein Vorgehen durchaus umsetzen. Ordergebühren interessieren dich ja nach eigenen Aussagen nicht.

JayDee

@Krügerrand  schrieb:

Es ist Sache der Emittenten, welche Stückelung gewählt wird und kein Thema von Staatsanleihen. Gerade Staatsanleihen haben sogar oft geringere Stückelungen und Mindestanlagen. US-Staatsanleihen eigentlich immer 100 USD. 

 


Die Aussage verstehe ich nicht ganz. Es gibt Anleihen des selben Emittenten, die unterschiedliche Stückelungen als auch unterschiedliche Mindestanlagegrößen besitzen. Diese Eigenschaften sind doch folgerichtig der Anleihe inne wohnend? Dass diese Eigenschaft durch den Emittenten gewählt wird ändert ja nichts an der Tatsache, dass es dennoch eine Eigenschaft der Anleihe selbst ist. 

Und die Tatsache, dass unterschiedliche Anleihen auch unterschiedliche Stückelungen und Mindestanlagen haben wurde ja nirgends bestritten.

 

 

Sofern du also 201k USD auf dem Konto hast, kannst du dein Vorgehen durchaus umsetzen. Ordergebühren interessieren dich ja nach eigenen Aussagen nicht.


Vielen Dank für die Antwort. Jetzt habe ich zwei Antworten, mit zwei unterschiedlichen Meinungen 🙂
 

paej
Mentor ★★★
3.127 Beiträge

@JayDee  schrieb:


Es gibt Anleihen des selben Emittenten, die unterschiedliche Stückelungen als auch unterschiedliche Mindestanlagegrößen besitzen. Diese Eigenschaften sind doch folgerichtig der Anleihe inne wohnend? Dass diese Eigenschaft durch den Emittenten gewählt wird ändert ja nichts an der Tatsache, dass es dennoch eine Eigenschaft der Anleihe selbst ist. 

 

 

 


korrekt; das trifft auf alle Anleihen zu.

.

 


@JayDee  schrieb:

Vielen Dank für die Antwort. Jetzt habe ich zwei Antworten, mit zwei unterschiedlichen Meinungen 🙂
 


 

@Krügerrand gibt lediglich zusätzlich zu bedenken, dass es insbesondere im Bereich der Staatsanleihen auch geringe Mindestgrössen gibt.

 

Zu den anderen Punkten gibt es keine abweichenden Aussagen.

 

Die geringere Stückelungsgrösse gegenüber der Mindesanlage ist in der Praxis eher unbedeutend.

Es findet kaum Handel abweichend von einem Vielfachen der Mindestanlage statt.

 

Es gibt allerdings in Einzelfällen auch Marketmaker/ Handelsplätze, bei denen die Mindestgrösse unterschritten wird.

Somit ergeben sich für verschiedene Handelsplätze unterschiedliche Mindestpositionsgrössen.

 

 

 

 

 

JayDee
Autor
9 Beiträge

.

 


@JayDee  schrieb:

Vielen Dank für die Antwort. Jetzt habe ich zwei Antworten, mit zwei unterschiedlichen Meinungen 🙂
 


 

@Krügerrand gibt lediglich zusätzlich zu bedenken, dass es insbesondere im Bereich der Staatsanleihen auch geringe Mindestgrössen gibt.

 

Zu den anderen Punkten gibt es keine abweichenden Aussagen.

 

Die geringere Stückelungsgrösse gegenüber der Mindesanlage ist in der Praxis eher unbedeutend.

Es findet kaum Handel abweichend von einem Vielfachen der Mindestanlage statt.

 

Es gibt allerdings in Einzelfällen auch Marketmaker/ Handelsplätze, bei denen die Mindestgrösse unterschritten wird.

Somit ergeben sich für verschiedene Handelsplätze unterschiedliche Mindestpositionsgrössen.

 


Damit meinte ich, dass du in dem ersten Post meintest, dass es praktisch nicht möglich ist, das Vorhaben umzusetzen und Krügerrand sagte, dass es durchaus möglich ist. Wahrscheinlich muss ich es einfach mal probieren und verliere im schlimmsten Falle die Ordergebüren.

paej
Mentor ★★★
3.127 Beiträge

@JayDee  schrieb:

🙂


 

 Wahrscheinlich muss ich es einfach mal probieren und verliere im schlimmsten Falle die Ordergebüren.

Die 200k-Mindestanlage sind  USD

 

Dir ist schon klar, dass du bei einer Fremdwährungsanleihe an einer deutschen Börse dann 2x Währungsumrechnungskosten hast.

Selbst bei identischem Kurs von Kauf/Verkauf machst du bei 200k USD deutlichen Verlust.

Ausserdem musst du davon ausgehen, dass ein Verkauf bei solchen Anleihen keineswegs zu engen Spreads stattfindet.

 

Bei solchen Transaktionen sind die reinen Ordergebühren in den Gesamtkosten fast zu vernachlässigen 

 

Jetzt interessiert es mich doch.

Um welche Anleihe (WKN/ISIN) geht es bei dir konkret  ?

 

JayDee
Autor
9 Beiträge

Das mit dem Spread ist ein guter Punkt und wahrscheinlich auch das Hauptargument, warum es nicht sinnvoll ist. Es gibt viele Anleihen mit der Kombination aus Mindestanlage und Stückelung, was es eben so schade macht. Hier mal ein paar:

A28V5R, A2RRZF, A28WE8

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