am 16.11.2017 10:42
am 16.11.2017 11:04
Hallo @ArneK,
eine gute Zusammenfassung findest du z.B. hier in der community
Allgemein: mach' dir keine grossen Gedanken, du kannst die Situation nicht ändern und was die Schwampel-Finanzexperten planen, wissen wir auch noch nicht. Meine Vermutung: es wird teuer.
am 16.11.2017 13:07
"Allgemein: mach' dir keine grossen Gedanken, du kannst die Situation nicht ändern und was die Schwampel-Finanzexperten planen, wissen wir auch noch nicht. Meine Vermutung: es wird teuer."
Das stimmt wahrscheinlich 🙂
Also wenn ich das richtig verstanden habe dann zahle ich, wenn ich z.B.: 10.000 EUR pro Jahr in einen Fond investiere, der pro Jahr 5% zulegt im ersten Jahr keine Steuern (weil 500 EUR Kurssteigerung - 801 EUR Freibetrag). Im zweiten Jahr aber bereits 224 (1025 EUR - 801 EUR Freibetrag). Soweit so gut. Wenn ich jetzt nach dem dritten Jahr (bis dahin habe ich 33101,25 EUR im Fond und insgesamt 224 EUR aus Jahr 2 und 775,25 EUR aus Jahr 3 als Steuern gezahlt) jedoch verkaufe, dann passiert was? Muss ich dann auf meine kompletten Gewinne (also 3101,25 EUR) Steuern zahlen minus den Beträgen die ich davor gezahlt habe - ODER - nur zusätzlich Steuern für die zusätzlichen Gewinne die ich nach der letzten Steuerzahlung erwirtschaftet habe?
In anderen Worten: kann ich wenn ich einen Sparplan über 40 Jahre laufen lasse auch 40 mal meinen Steuerfreibetrag nutzen oder kann ich die 801 EUR nur einmal bei Veräusserung anrechnen lassen?
Gerade bei langfristigen Investments macht das ja einen deutlichen Unterschied...
16.11.2017 13:46 - bearbeitet 16.11.2017 13:51
16.11.2017 13:46 - bearbeitet 16.11.2017 13:51
Hallo @ArneK
Du kannst hier unter Persönlicher Bereich/Depot/Depotübersicht/Steuersimulation
für jeden Depotposten Deines Depots die steuerlichen Auswirkungen
eines Verkaufs simulieren.
Vielleicht hilft Dir das weiter!
Gruß, Pramax
am 16.11.2017 13:59
Danke für den Tipp. Die Steuersimulation erlaubt mir aber nicht die Steuer für zu mind. Ende 2019 zu berechnen - erst ab dann wird es ja interessant ob ich den Steuerfreibetrag 2018 auf meine Kursgewinne in 2018 auch angerechnet bekomme
16.11.2017 14:38 - bearbeitet 16.11.2017 14:41
16.11.2017 14:38 - bearbeitet 16.11.2017 14:41
Hallo @ArneK
Der Sparerfreibetrag gilt immer nur für das jeweilige Steuerjahr,
Du kannst ihn nicht für spätere Jahre kumulieren, wenn Du ihn in einem Jahr
mal nicht oder teilweise ausnutzst.
Beispiel: 200 Beispiel-AG-Aktien am 10.01.2017 gekauft (zum Kurs von 50 Euro).
200 Beispiel-AG-Aktien am 30.11.2018 verkauft (zum Kurs von 80 Euro).
Steuerberechnung zum 30.11.2018:
16000 Euro - 10000 Euro = 6000 Euro Gewinn (brutto).
Darauf 25 Prozent Kapitalertragssteuer (ich lass mal den Soli + Kirchensteuer weg),
macht 1500 Euro, davon 801 Euro Single-Sparerfreibetrag abgezogen, macht 699 Euro Kapitalertragssteuer. Dein Gewinn beträgt dann netto 5301 Euro (6000 Euro - 699 Euro).
Du kannst im Jahr des Verkaufs (2018) nur maximal den einmaligen Sparerfreibetrag (801 Euro für Singles) für 2018 abziehen.
Alles klar?
Gruß, Pramax
am 16.11.2017 16:52
Der Sparbetrag wird also jedes Jahr berücksichtigt für die Vorab Steuer hat aber keine Relevanz für die Gesamtsteuer bei Verkauf? Sprich, wenn ich sonst keine Kapitalerträge habe ist es günstiger am Jahresende alle Fonds aus meinem Sparplan zu verkaufen und am 1. Januar für den selben Preis wieder zu kaufen?
am 16.11.2017 17:07
Da es nicht ganz klar zu sein scheint was ich meine hier ein kurzes Rechenbeispiel. Stimmt hier Version A oder B?
-100,000 EUR - Jan. 2018 - Kauf der ETF Anteile
Wert am 1. Jan 2019: 105,000 EUR (+5%)
dementsprechend Steuervorabpauschale: 1049,75 EUR (25% von 5,000 EUR - 801 EUR)
Wert am 1. Jan 2020: 110,250 (+5%)
dementsprechend Steuervorabpauschale: 1112,25 EUR (25% von 5,250 EUR - 801 EUR)
Verkauf am 30. Dez 2020 für 115,762.50 EUR (+5%)
Werden meine Steuern jetzt wie folgt berechnet?
===A===
25% von 115,762.50 EUR (Verkaufswert) - 110,250 EUR (Punkt der letzten Steuererhebung) - 801 (Pausch. 2020) = 1177.88 EUR
-oder-
===B===
25% von 115,762.50 EUR (Verkaufswert) - 100,000 EUR (ursprünglicher Wert) - 801 (Pausch. 2020) = 3,740.38 EUR abzgl. der Steuervorabpauschalen - also insgesamt 1578.38 EUR
Wenn Version B der Fall ist verliere ich ja doppelt. Ich verbrauche zwar meinen Steuerfreibetrag für die Vorabzahlungen im Jahr 2018 und 2019, kann diesen also nicht für andere Zinsabrechnungen benutzen UND bekomme ihn aber ja gar nicht, weil am Ende nur der Freibetrag in dem Verkaufsjahr berücksichtigt wird für die Steuer. In anderen Worten, ich hätte 2018 und 2019 NULL EUR Steuerfreibetrag gehabt da ich den Steuerfreibetrag als Steuern bei Verkauf meines Fonds züsätzlich zahlen muss. Das kann doch eigentlich nicht richtig sein?
am 16.11.2017 17:08
Müsste so funktionieren, aber nur wenn Du mit Deinen Fonds nach
Abzug aller Kaufs/Verkaufskosten in dem jeweiligen Jahre entsprechend Gewinne
gemacht hast und sich die Steuergesetze nicht zu Deinen Ungunsten ändern.
Gruß, Pramax
am 16.11.2017 17:11
Danke für die Auskunft.
Ist ja Irre! Also macht es keinen Sinn Sparpläne anzulegen /Fonds länger als 1 Jahr zu halten da man sonst dauerhaft keinen Freibetrag hat.