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Soll ich Verluste realisieren, um Abgeltungssteuer zurückzuholen?

uwe.ha
Autor ★
7 Beiträge

Hallo zusammen,

 

angenommen ... mit runden Zahlen:

- Ich habe 2020 Aktien mit 50.000 € Gewinn verkauft

- Dabei habe/musste ich 25% (=~12.500 €) Abgeltungssteuer zahlen

- Ich habe noch Aktien-ETFs, die z. Zt. 25.000 € im Minus sind

 

Meine Idee:

Ich verkaufe dieAktien-ETFs, um mir zumindest die Hälfte der von der Bank einbehaltene Abgeltungssteuer wieder von der Bank erstatten zu lassen.

 

Warum?

- so habe ICH (und nicht das FA) wieder 6.250 €, um wieder anzulegen.

- Wenn ich richtig informiert bin, gibt es einen VERLUSTvortrag, aber keinen GEWINNvortrag. ich könnte also Verluste im nächsten Jahr mit Gewinnen aus diesem Jahr nicht verrechnen, weil Gewinne nicht vorgetragen werden, sonder ja versteuert sind. Also sollte ich Gewinne - sofern möglich - im gleichen Jahr mit vorhandenen Verlusten ausgleichen.

 

Macht das Sinn, oder habe ich etwas nicht beachtet?

 

DANKE!

17 ANTWORTEN

Urbayer
Autor ★★
26 Beiträge

Bin mir da nicht sicher, aber wenn du einen ETF mit 30% Teilfreistellung hast, musst du evtl. die 30% von den 6250€ noch abziehen.

GetBetter
Legende
7.307 Beiträge

@uwe.ha  schrieb:

Hallo zusammen,

 

angenommen ... mit runden Zahlen:

- Ich habe 2020 Aktien mit 50.000 € Gewinn verkauft

- Dabei habe/musste ich 25% (=~12.500 €) Abgeltungssteuer zahlen

- Ich habe noch Aktien-ETFs, die z. Zt. 25.000 € im Minus sind

 

Meine Idee:

Ich verkaufe dieAktien-ETFs, um mir zumindest die Hälfte der von der Bank einbehaltene Abgeltungssteuer wieder von der Bank erstatten zu lassen.

 

Warum?

- so habe ICH (und nicht das FA) wieder 6.250 €, um wieder anzulegen.

- Wenn ich richtig informiert bin, gibt es einen VERLUSTvortrag, aber keinen GEWINNvortrag. ich könnte also Verluste im nächsten Jahr mit Gewinnen aus diesem Jahr nicht verrechnen, weil Gewinne nicht vorgetragen werden, sonder ja versteuert sind. Also sollte ich Gewinne - sofern möglich - im gleichen Jahr mit vorhandenen Verlusten ausgleichen.

 

Macht das Sinn, oder habe ich etwas nicht beachtet?


Das ist alles genau richtig.

Die Verrechnungstöpfe sind in Deinem Beispiel korrekt berücksichtigt. Andersherum (Verluste aus Aktien, Gewinne aus ETFs) ginge es nicht.

 

Einige wichtige Punkte wurden schon genannt:

  1. Verluste von Aktien-ETFs die seit 2018 entstanden sind, werden nur zu 70% anerkannt und gegengerechnet, vor 2018 entstandene dagegen voll. Wie hoch die jeweiligen Anteile sind kannst Du Dir anhand der Abrechnungen über die virtuellen Verkäufe und Neuanschaffungen der Aktien-ETFs berechnen. Diese solltest Du Anfang 2018 zugestellt bekommen haben.
  2. Der Wiedereinstiegspreis der ETFs sinkt, die Steuer wird bei einem späteren Verkauf also entsprechend höher ausfallen.

Urbayer
Autor ★★
26 Beiträge

Danke @GetBetter für die Steuerliche Klarstellung, da hab ich schon wieder was gelernt, denn das mit 2018 habe ich nicht gewusst, bin erst gut ein Jahr an der Börse.Smiley (fröhlich)

hvd
Mentor ★★★
2.049 Beiträge

@uwe.ha 

Deine Strategie , durch Verluste Steuern zu sparen, genauer: gezahlte Abgeltungssteuer  zurück zu holen, ist gut. 

Ich habe das schon häufiger praktiziert, auch in diesem Jahr.

 

Gewinne aus Aktienverkäufen werden automatisch bei der Bank mit Verlusten aus Aktienverkäufen verrechnet. 

 

Ich weiß aber nicht, ob Verluste aus ETFs steuerlich auch so behandelt werden. 

Meiner Meinung nach landen diese im allgemeinen Steuertopf und können nicht verrechnet werden.

 

Also nochmals: Die Strategie, durch Verluste  Steuern zu sparen, ist gut. 

GetBetter
Legende
7.307 Beiträge

@hvd  schrieb:

Gewinne aus Aktienverkäufen werden automatisch bei der Bank mit Verlusten aus Aktienverkäufen verrechnet. 

 

Ich weiß aber nicht, ob Verluste aus ETFs steuerlich auch so behandelt werden. 

Meiner Meinung nach landen diese im allgemeinen Steuertopf und können nicht verrechnet werden.


Bis auf die letzten 4 Worte ist alles richtig. Smiley (zwinkernd)

 

Es gibt einen Topf "Aktien" und einen Topf "Sonstiges". Faktisch gibt es auch noch einenTopf für Quellensteuer und durch die neueste Gesetzesänderung wohl noch einen vierten für Termingeschäfte, die letztgenannten lassen wir aber weg weil sie hier keine Rolle spielen.

 

In den Topf "Aktien" wandern alle Gewinne und Verluste die durch den Verkauf von Aktien realisiert wurden. Sonst nichts, auch keine Dividenden.

 

In den Top "Sonstiges" wandern alle Gewinne und Verluste die durch den Verkauf von beispielsweise ETFs oder aktiv gemanagten Fonds realisert wurden sowie Erträge aus Dividenden, Fonds-Ausschüttungen, Zinsen etc.

 

Die Verrechnung funktioniert kreuz und quer mit einer einzigen Ausnahme:

Verluste aus Aktiengeschäften können ausschließlich mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden, aber nicht mit Gewinnen aus dem Topf "Sonstiges".

 

Verluste aus dem Topf "Sonstiges" können aber sehr wohl mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden. Genau das ist der hier relavente Fall.

GetBetter
Legende
7.307 Beiträge

@Urbayer  schrieb:

Danke @GetBetter für die Steuerliche Klarstellung, da hab ich schon wieder was gelernt, denn das mit 2018 habe ich nicht gewusst, bin erst gut ein Jahr an der Börse.Smiley (fröhlich)


Diese Zweiteilung verdanken wir dem neuen Investmentsteuergesetz.

Das macht zwar sehr viele Sachen einfacher, sorgt bei der Betrachtung der Gesamtsituation aber für eine Zweiteilung.

 

Jemand der schon lange genug dabei ist und auch noch Bestände aus der Zeit von vor 2009 hat, darf jetzt sogar mit drei steuerlichen Szenarien hantieren.

 

Es ist einfach herrlich ... wenn man eine masochistische Ader hat Smiley (zwinkernd)

huhuhu
Legende
7.320 Beiträge

@Listener  schrieb:

 

 

Sollte man ab einer gewissen Depotgröße vielleicht auch Mal im Dezember überlegen.


 

Das ist kein verkehrter Gedankengang.

Ab einer "gewissen" Größe ist es evt. lohnenswert.

Auch gibt es da noch die Möglichkeit der Überträge auf Familienmitglieder.

 

Dies solltest Du aber unbedingt mit Deinem Steuerberater besprechen,

und abwägen.

 

Detaillierte Zahlen usw. kann ich hier nicht nennen.

 

 

hvd
Mentor ★★★
2.049 Beiträge

@GetBetter 

Verluste aus dem Topf "Sonstiges" können aber sehr wohl mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden. Genau das ist der hier relavente Fall.

 

Wenn du das genau weißt, dann ist es okay.

Ich habe keine Erfahrungen mit ETFs und Sonstiges , nur mit Aktiengewinnen und -verlusten.