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so geht's: Quellensteuer aus Dänemark zurückholen

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Servus miteinander,

hier einige Hinweise für alle Inhaber dänischer Aktien zur Rückforderung dänischer Quellensteuer. Bekannte und beliebte dänische Aktien sind Vestas (WKN 913769), Pandora (WKN A1C6JV), Coloplast (WKN A1KAGC) oder auch Novo Nordisk (WKN A1XA8R). Bakkafrost (WKN A1CVJD) ist offiziell auf den Faröer-Inseln ansässig, die gehören aber politisch zu Dänemark. Das Verfahren ist daher möglicherweise auch für Bakkafrost-Aktien anwendbar; das kann der (um 15 Grad) geneigte Leser ja mal ausprobieren und dann hier berichten.

Eines vorab: Im August 2015 wurde in Dänemark ein groß angelegter Betrug bei der Erstattung von Quellensteuer aufgedeckt. Im November wurde bekannt, dass das Ausmaß 9,1 Milliarden Kronen beträgt, über eine Milliarde Euro. Ein Netzwerk ausländischer Gesellschaften soll hinter dem Betrug stehen, laut Danmarks Radio führen dabei auch Spuren nach Quickborn Hamburg. Erst seit März 2016 bearbeitet Dänemark die Erstattungsanträge wieder - und schaut ganz genau hin. Ergebnis sind lange Wartezeiten (siehe unten).

Aber nun zu den Tipps. Dänemark erhebt auf Dividenden 27% Quellensteuer. 15% sind in Deutschland auf die Abgeltungssteuer anrechenbar, die restlichen 12% werden in Dänemark auf Antrag erstattet. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Erhalt der Dividende. Um diesen Antrag geht es in meinem bescheidenen kleinen Beitrag.

Auf dieser Website findet man Informationen (auf Englisch) und das Antragsformular 06.002 (deutsch) oder 06.003 (englisch). Ich empfehle die englische Version; die meisten Dänen die ich kenne verstehen freilich sowohl Englisch als auch Deutsch.

Unter dieser Adresse kann man das Formular auch online ausfüllen. Oder Ihr ladet das Formular hier herunter.

In den Antrag gebt Ihr auch Eure Dividendenzahlungen ein, also neben dem Namen der Aktie und dem Datum der Zahlung den Bruttobetrag (vor Abzug von Quellensteuer) und den vollen Quellensteuerbetrag - beides bitte in dänischen Kronen (DKK). Ergebnis ist in jedem Fall ein Vordruck mit den Dividenden-Daten und Euren persönlichen Daten.

Beispiel: Dividenden insgesamt 10.000 DKK, davon wurden 27% = 2.700 DKK einbehalten, 15% = 1.500 DKK sind in Deutschland anrechenbar, und Ihr fordert den Rest = 12% = 1.200 DKK aus Dänemark zurück. Diese Summe (1200) trägt man ganz oben im Formular 06.003 ein ("claim is made ...").

Was nun noch fehlt ist eine so genannte Wohnsitzbestätigung des deutschen Finanzamts - wie bei allen Anträgen auf Quellensteuerrückzahlung, egal aus welchem Staat. Damit wird bestätigt, dass Ihr in Deutschland zur Einkommensteuer veranlagt seid. Schickt einfach das englischsprachige Formular - vielleicht mit einem kurzen, höflichen, deutschen Anschreiben - in zwei Kopien an Euer deutsches Wohnsitzfinanzamt und bittet um Ausstellung der Wohnsitzbestätigung. Jedenfalls beim Finanzamt in München dauert das zwischen einer und zwei Wochen, dann kommt das Formular gestempelt und unterschrieben wieder zurück. Gebühren fallen dafür nicht an. Eine der beiden Kopien behält das deutsche Finanzamt; die wollen schließlich auch nicht verhungern.

Packt zu dem Hauptformular mit dem deutschen Steuer-Stempel jetzt noch Fotokopien Eurer Dividendenabrechnungen und eine Fotokopie Eures Personalausweises (oder Reisepass). Wichtig: gebt Eure deutsche Bankverbindung (IBAN und BIC) für die Rückerstattung an. Macht dann für Eure Akten eine Fotokopie aller Unterlagen.

Diesen Antrag schickt Ihr dann ganz altmodisch per Beutelpost an die Steuerbehörde in Dänemark mit folgender Anschrift:
Skattecenter Hoje
Postboks 60
DK-2630 Taastrup
Dänemark

 

Info für Besserwisser: "Skat", dänisch für "Schatz", bezeichnet den dänischen Fiskus, oder allgemein die "Steuer".


Dänemark bestätigt den Eingang des Antrags innerhalb einiger Tage per Brief. Darin steht, sie würden versuchen, den Antrag so schnell wie möglich zu bearbeiten und erwarten, innerhalb von 6 Monaten antworten zu können. Und dann: einfach abwarten!  Oder um Warren Buffett zu zitieren: "what followed was the sound of silence" (klick hier!).

In a nutshell: Liste der Unterlagen:
- Formular 06.003 mit Wohnsitzbescheinigung des deutschen Finanzamts
- Aufstellung aller Dividenden (brutto) und jeweils abgeführte Quellensteuer ("withholding tax"), jeweils in DKK
- Fotokopie Personalausweis/Reisepass
- Fotokopien aller Dividendenabrechnungen
- Bankverbindung (IBAN und BIC)

Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich für Euch.

Viele Grüsse aus einem sonnigen München

nmh



Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.
62 ANTWORTEN

fireball8
Experte
78 Beiträge

@hvd 

besten dank für den zwischenstand.

leider habe ich noch nicht mit dem online formular für dänemark angefangen sonst könnte ich dazu mehr sagen. soll in den nächsten tagen passieren.

ich denke was ich in diesem forum bzgl. der rückforderung für andere länder gelesen habe, musst du in jedem fall eine bestätigung des wohnsitzes bei deinem zuständigen finanzamt in 2 facher ausfertigung per brief beantragen. dafür gibt es ein formular der dänischer steuerbehörde. der internet link wo dieses formular findest sollte in diesem beitrag von nmh auf der ersten seite zu finden sein.

eine abgestempelte ausführung bekommt du von deinem finanzamt dann per brief wieder.

diese musst du dann scannen und z.b. als pdf datei speichern, damit du diese bestätigung dann auch online an die dänen schicken kannst - nehme ich mal an.

habe diese beantragung leider auch noch nicht gemacht, daher der zusatz "nehme ich mal an".

ich hoffe meine zeilen helfen dir irgendwie weiter.

beste grüße

 

update:

das hier sollte das passende formular sein um es an dein finanzamt in 2 facher ausfertigung zu schicken:

https://www.skat.dk/skat.aspx?oid=85005&lang=dehttps://www.skat.dk/skat.aspx?oid=85005&lang=de

 

fireball8
Experte
78 Beiträge

@hvd 

ich habe gerade mal in dem online formular ein paar erfundene daten eingegeben um 2 oder 3 seiten weiter zu kommen.

dort steht dann mal "Select file (maks. 21000 kb) " dieses bedeutet dass die ausgewählte datei maximal 21 MB gross sein darf. PDFs haben normalerweise so max. 10 MB. Evtl.

es ist jedoch evtl. auch die gesamt grösse aller beigefügten dateien gemeint, also evlt. alle Belege zusammen nicht grösser als 21 MB.

gruß

buffettino
Experte ★★
420 Beiträge

Nach ca. 13 Monaten habe ich nun auch einen Brief vom Skat bekommen, indem mir mitgeteilt wird, dass es weitere 18 Monate dauern könne. Das ist ziemlich absurd und ein wohl seltenes skandinavisches Beispiel, wo Digitalisierung (Online-Einreichung) zu einer Verzögerung statt einer Beschleunigung führt.

kowloon
Autor ★★
15 Beiträge

So ist es, den Brief werden wohl alle noch bekommen. Ich hatte mich trotz der ersten Verzögerungen noch durchgerungen, für die weiteren 2 Jahre Rückförderungen zu stellen,allerdings bin ich mit dem Thema jetzt auch durch. Wer weiß ob ich das Eintreffen des Geldes noch erlebe... 🙂 Werde aber bei Neukäufen darauf achten, nichts zusätzliches aus Dänemark  zu kaufen....

fireball8
Experte
78 Beiträge

@kowloon  und @buffettino 

hat jemand von euch bereits die online beantragung durchgeführt und kann bestätigen dass alle erforderlichen nachweise wie wohnsitzbestätigung innherhalb des online antrags quasi als anhang mit hinzugefügt werden?

besten dank

buffettino
Experte ★★
420 Beiträge

Ja, soweit ich mich erinnern kann, ist ja schon über ein Jahr her, habe ich alles in ein PDF gepackt (Dividendenabrechnungen, Wohnsitzbescheinigung (gescannt)) und hochgeladen.

kowloon
Autor ★★
15 Beiträge

Ja alles komplett online, genau wie buffettino es beschrieben hat.

fireball8
Experte
78 Beiträge

@buffettinound @kowloon 

vielen dank für die bestätigung des vorgangs.

beste grüße!

Weinlese
Mentor ★
1.384 Beiträge

Im Dokument über die anrechenbaren ausländischen Quellensteuern bin ich für Dänemark über die folgende Anmerkung gestolpert:

Dividenden: 15 % Quellensteuer, wenn der Empfänger seinen Sitz in einem Land hat, mit dem ein Abkommen über zwischenstaatlichen Informationsaustausch besteht, und weniger als 10 % des Stammkapitals der ausschüttenden Gesellschaft hält

Solch ein Abkommen scheint Deutschland unter anderem mit Dänemark geschlossen zu haben (siehe hier, Abschnitt 1.3.6). Der Punkt mit den 10% Anteilen am Unternehmen dürfte auch die wenigsten hier betreffen. Smiley (zwinkernd)

 

Dem Eingangspost nach beträgt die abgeführte Quellensteuer für Dividenden auf dänische Aktien in Deutschland aber dennoch 27%. Weiß jemand, warum das so ist? Falls damit noch ein anderes Abkommen gemeint ist, für welche Länder gilt der reduziere Steuersatz von 15% dann?

 

Viele Grüße

Weinlese

fireball8
Experte
78 Beiträge

soeben habe ich erstmals meinen rückforderungsantrag online an das dänische finanzamt unter folgender seite übermittelt:

https://udbytterefusion.skat.dk/UKSelfservice/submission/submit/SKATRefusion_en

 

nach übermittlung kam ein hinweis dass es bis zu 18 monate dauern kann.

einen tollen rutsch in ein gesundes, glückliches neues jahr für alle hier!