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Sind Wertpapiere im Depot gegen Insolvenz der Commerzbank AG geschützt?

C0mdirect
Autor ★★★
62 Beiträge

Die Comdirect sagt dazu Folgendes:

 

Für Wertpapierdepots ist ein Einlagensicherungsschutz nicht notwendig. Die Wertpapiere sind Eigentum des Kunden und werden von comdirect nur verwahrt. Als Kunde können Sie jederzeit die Herausgabe der Wertpapiere verlangen.

Quelle: https://www.comdirect.de/cms/sicherheit-einlagensicherungsfonds.html

 

Es soll im Folgenden explizit nur um Aktien und um physisch replizierende Aktien-ETFs gehen (nicht um Anleihen, Zertifikate, Optionsscheine, ETCs, Swaps etc.).

 

Wertpapiere sind also grundsätzlich das Eigentum des Depotinhabers. Das Finanzinstitut verwahrt die Wertpapiere lediglich für den Depotinhaber treuhänderisch. Somit sind die Wertpapiere in Falle einer Insolvenz des Geldinstituts nicht Teil der Insolvenzmasse.

 

Doch was bedeutet es, wenn das Finanzinstitut die Wertpapiere nicht zurückgeben kann?

 

Anleger könnten dann ihre Aktien nicht mehr verkaufen oder das Depot auf ein anderes Finanzinstitut übertragen. So ist es vorstellbar, dass das Finanzinstitut einen Kundenauftrag zum Beispiel zum Kauf von Apple-Aktien im Wert von 10.000 Euro gar nicht ausführt, sondern die Wertpapiere nur scheinbar im Depot verbucht und das Geld anderweitig verwendet.  

Denkbar wäre, dass das Finanzinstitut die Wertpapiere des Kunden entgegen aller Absprachen und im Anschein, es seien die eigenen, verleiht - sei es im Rahmen von Pensionsgeschäften oder um durch Leerverkäufe entstandenen Lieferverpflichtungen nachzukommen. Diesen Präzedenzfall hat es in Deutschland zwar bisher noch nicht gegeben, jedoch mehrfach in den USA während der Finanzkrise 2008/2009.

 

Sollte das Finanzinstitut dann zum Beispiel zahlungsunfähig werden und seiner Pflicht zur Rückgabe der Wertpapiere an den Kunden nicht nachkommen können, greift das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG). Dieses Gesetz und die entsprechende Regelung gibt es seit 1998.

 

Ist die Bank pflichtwidrig außer Stande, Wertpapiere des Kunden zurückzugeben, so besteht neben der Haftung der Bank im Entschädigungsfall ein Entschädigungsanspruch gegen die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Der Anspruch gegen die Entschädigungseinrichtung ist der Höhe nach begrenzt auf 90 Prozent des Wertes dieser Wertpapiere, maximal jedoch auf den Gegenwert von 20.000 Euro.

 

Wenn ich also ein Depotvermögen von 100.000 € habe, wäre der Entschädigungsanspruch maximal auf 20.000 € begrenz. Das ist heftig!

 

Mich würde interessieren, ob Wertpapiere zu 100% (und nicht etwa scheinbar) im Depot verbucht werden, so dass die Wertpapiere im Falle einer Insolvenz der Commerzbank AG auch herausgegeben werden?

113 ANTWORTEN

Thorin
Autor
2 Beiträge

Hallo @Weinlese ,

 

ich kenne zwar die genau Quelle nicht, die baluc in seinem Post andeutet,

Aber Dirk Müller schreibt heute wohl in einem Bericht, dass die deutsche Bank sowie die Commerzbank im Zusammenhang mit der Greensill-Bank wohl "mit im Feuer" sind.

 

Herr Müller bezieht sich in seinem Schreiben auf einen Bericht aus Der Aktionär, bzw. Manager Magazin.


Grüßle 

P.B

baluc
Autor ★
4 Beiträge

Ich habe mich auf diesen teil des OPs bezogen.

 

Sollte das Finanzinstitut dann zum Beispiel zahlungsunfähig werden und seiner Pflicht zur Rückgabe der Wertpapiere an den Kunden nicht nachkommen können, greift das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG). Dieses Gesetz und die entsprechende Regelung gibt es seit 1998.

 

Ist die Bank pflichtwidrig außer Stande, Wertpapiere des Kunden zurückzugeben, so besteht neben der Haftung der Bank im Entschädigungsfall ein Entschädigungsanspruch gegen die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Der Anspruch gegen die Entschädigungseinrichtung ist der Höhe nach begrenzt auf 90 Prozent des Wertes dieser Wertpapiere, maximal jedoch auf den Gegenwert von 20.000 Euro.

 

Wenn ich also ein Depotvermögen von 100.000 € habe, wäre der Entschädigungsanspruch maximal auf 20.000 € begrenz. Das ist heftig!

 

Mich würde interessieren, ob Wertpapiere zu 100% (und nicht etwa scheinbar) im Depot verbucht werden, so dass die Wertpapiere im Falle einer Insolvenz der Commerzbank AG auch herausgegeben werden?



Wenn Gamestop nun wirklich durch die Decke geht und Comdirect bei den Leerverkäufen mitgemacht hat, kann es sein, dass wir unser Geld nicht bekommen? Mir ist schon bewusst, dass es auch passieren kann, dass die Aktie nicht bis an den Himmel oder weiter nach oben geht. Aber wenn es so sein würde, was passiert dann? Ich habe in den AGBs nichts dazu gefunden, aber dafür dieses Forum hier als ich gesucht hatte. Daher die Frage. 

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. Sonst gerne nachfragen.

Thorsten_
Legende
3.836 Beiträge

@Thorin  schrieb:

Aber Dirk Müller schreibt heute wohl in einem Bericht, dass die deutsche Bank sowie die Commerzbank im Zusammenhang mit der Greensill-Bank wohl "mit im Feuer" sind.

Was hat denn jetzt der "Fall Greensill" mit dem Thema hier zu tun? In meinen Augen nichts.

 

 


@baluc  schrieb:

Wenn ... Comdirect bei den Leerverkäufen mitgemacht hat...

Hat sie aber nicht. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit.

Und selbst wenn und sie wäre insolvent: Dann sind unsere Wertpapiere immer noch unser Eigentum und damit sind wir wieder bei den Beiträgen, wo wir das schon seitenlang durchgekaut haben.

baluc
Autor ★
4 Beiträge

super Danke! Das wollte ich wissen. Ich habe mir einige Antworten, aber nicht alle durchgelesen. Vielen Dank. Jetzt bin ich beruhigt.