am 01.12.2020 11:41
Hallo zusammen,
meine Freundin und ich haben eine Regulierung ihrer Hausratsversicherung erhalten, nachdem bei einem Einbruch unser gemeinsames Geld entwendet worden ist.
Nun wurde der Betrag auf ihr Girkokonto überwiesen, wir haben uns jedoch entschlossen das Geld auf unser Depot zu überweisen, welches jedoch aktuell nur auf meinem Namen läuft.
Nur habe ich die Befürchtung, das jenes Geld nun nicht zur Hälfte als Schenkung zählt, sondern in voller Höhe angerechnet wird, obwohl die Hälfte eigentlich mir gehört.
Könnt ihr mir da Auskunft geben wie so ein Fall gehandhabt wird?
Nachdem ich mich nun mit der Schenkungssteuer beschäftigt habe, kommt mir natürlich die Frage, wie dieser Betrag nachgehalten wird?
Wir irgendwo vermerkt wieviel Geld ich von jemanden erhalten habe oder läuft das lediglich über meine Steuererklärung?
Ich hoffe ihr könnt mir dazu weiterhelfen.
Vielen Dank
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 01.12.2020 11:48
Hallo @SwiTcH !
Herzlich willkommen hier!
"Unser Depot" widerspricht sich mit "läuft auf meinen Namen".
Das gibt es nicht.
Ich empfehle, ein Gemeinschaftsdepot zu eröffnen und dann dort das gemeinsame Geld anzulegen.
Dann braucht man sich keinen Kopf um Schenkungssteuer zu machen 😉
am 01.12.2020 11:53
@Antonia schrieb:Hallo @SwiTcH !
Herzlich willkommen hier!
"Unser Depot" widerspricht sich mit "läuft auf meinen Namen".
Das gibt es nicht.
Ich empfehle, ein Gemeinschaftsdepot zu eröffnen und dann dort das gemeinsame Geld anzulegen.
Dann braucht man sich keinen Kopf um Schenkungssteuer zu machen 😉
Offiziell hast du natürlich vollkommen recht.
Inoffiziell ist es unter uns halt anders geregelt.
Bezüglich des Gemeinschaftsdepot habe ich mich natürlich auch schon belesen und nur die Information erhalten, dass dies nichts an der Schenkungssteuer ändern würde.
am 01.12.2020 12:08
Der Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer beträgt 20.000 € für nicht verheiratete Partner:
https://www.anwalt.org/schenkungssteuer/
Ist der Betrag niedriger, besteht keine Gefahr.
am 01.12.2020 17:26
@Antonia schrieb:Ich empfehle, ein Gemeinschaftsdepot zu eröffnen und dann dort das gemeinsame Geld anzulegen.
Dann braucht man sich keinen Kopf um Schenkungssteuer zu machen 😉
Das Problem ist die Sache mit dem "gemeinsames Geld"
Bevor das Geld auf einem Gemeinschaftskonto liegt ist es nämlich kein gemeinsames Geld (für's Depot analog).
Im beschriebenen Fall wäre es bei genauerer Betrachtung jedenfalls so, dass das ausbezahlte Geld von ihr auf Gemeinsachaftskonto eingezahlt werden würde. Auch in dem Fall wäre es im juristischen Sinne eine Schenkung, allerdings nur in halber Höhe.
Selbst bei verheirateten Paaren ist die grundlegende Situation nicht anders, nur die Freibeträge sind höher.
Deine Ehrlichkeit ist ja vorbildlich aber man kann's auch übertreiben (unter der Annahme, dass ihr keine Unsummen zu Hause rumliegen hattet).
am 01.12.2020 18:45
Es handelt sich ja gar nicht um eine Schenkung. Das müsste man im Zweifel (wo sollte der herkommen) glaubhaft machen.
"I. Allgemeines zur Schenkung
Die Schenkung ist in den §§ 516 ff. BGB geregelt. Es handelt sich dabei um ein unentgeltliches Rechtsgeschäft, bei dem die Vertragsparteien darüber einig sind, dass eine Partei der anderen etwas aus ihrem Vermögen unentgeltlich zuwendet. Es handelt sich somit um einen einseitig verpflichtenden Vertrag (sog. Schenkungsvertrag), da nur der Schenker eine Leistung erbringen muss."
Es wird ja kein Geschenk aus dem Besitz der Freundin gemacht.
Ich würde das (man weiß ja nie) formlos schriftlich verfassen und gut is.
01.12.2020 19:13 - bearbeitet 01.12.2020 20:54
01.12.2020 19:13 - bearbeitet 01.12.2020 20:54
Abgesehen davon, dass der steuerliche Schenkungsbegriff im Sinne des § 7 ErbStG von der Definition der Schenkung im BGB etwas abweicht, hat @Antonia völlig recht
Wichtig ist es in deinem Fall nur, für den Fall der Fälle Unterlagen über den Sachverhalt und die Zahlungsströme vorlegen zu können, falls das Finanzamt - warum auch immer - nachfragen sollte.
Der Freibetrag beträgt tatsächlich 20.000 EUR, sodass schon ein Schaden von 40.000 EUR entstanden sein müsste, um überhaupt eine Schenkungsteuer auslösen zu können.
War der Schaden denn überhaupt so hoch? Zu bedenken ist dabei allerdings, dass der Freibetrag nur einmal in 10 Jahren gewährt wird. Wenn also "noch weitere Schenkungen" dazu kommen, könnte es knapp werden.. 😉
Wenn ihr zwischenzeitlich jedoch heiratet, seid ihr schon bei einem Freibetrag von 500.000 EUR.. Das sollte dann vielleicht reichen. 🙂
am 01.12.2020 20:59
Ich bin kein Anwalt, aber würde ich es darauf anlegen wäre der Sachverhalt meiner Meinung nach:
ihre Versicherung hat auf ihr Konto Geld eingezahlt, also ist es ihr Geld. Rein von den Besitzverhältnissen und wir sind in Deutschland da nimmt man alles sehr genau. Denn würde man es genau nehmen müsste entweder seine Hausrat für seinen Teil des Verlustes aufkommen oder ihre Haftpflicht in Form von Schadensersatz und das auf sein Konto. Dass das gestohlene Bargeld zum Teil ihm gehörte muss erstmal bewiesen werden.
Und dann bewegen wir uns sehr wohl im Rahmen einer Schenkung.
Aber das nur zur Theorie als Gedankenspiel und wer hat bitte 40.000€ zuhause rumliegen? 😉
am 01.12.2020 23:31
So wie ich euch verstehe konzentriert ihr euch alleine auf die Zahlung der Freundin an @SwiTcH durch die sein Schaden ausgeglichen werden soll. Das lässt sich sicher problemlos erklären da auch geliehene Gegenstände die sich zeitweise im Besitz des Versicherungsnehmers befinden üblicherweise mitversichert sind.
Allerdings ist das nicht der kritische Punkt. Der kommt erst dadurch, dass die Freundin ihr Geld auf das Konto von @SwiTcH einzahlt.
Ob dieses Geld ihr Anteil aus einem Versicherungsfall, selbst verdient, geerbt oder auf der Strasse gefunden wurde ist dabei völlig belanglos. Es ist ihr Geld und die Einzahlung ist zweifellos eine Schenkung. Inwiefern diese steuerpflichtig ist, hängt dann natürlich noch vom Betrag bzw. eventuellen weiteren Schenkungen binnen 10 Jahren ab.
am 02.12.2020 00:09
@GetBetter schrieb:So wie ich euch verstehe konzentriert ihr euch alleine auf die Zahlung der Freundin an @SwiTcH durch die sein Schaden ausgeglichen werden soll. Das lässt sich sicher problemlos erklären da auch geliehene Gegenstände die sich zeitweise im Besitz des Versicherungsnehmers befinden üblicherweise mitversichert sind.
Allerdings ist das nicht der kritische Punkt. Der kommt erst dadurch, dass die Freundin ihr Geld auf das Konto von @SwiTcH einzahlt.
Ob dieses Geld ihr Anteil aus einem Versicherungsfall, selbst verdient, geerbt oder auf der Strasse gefunden wurde ist dabei völlig belanglos. Es ist ihr Geld und die Einzahlung ist zweifellos eine Schenkung. Inwiefern diese steuerpflichtig ist, hängt dann natürlich noch vom Betrag bzw. eventuellen weiteren Schenkungen binnen 10 Jahren ab.
Richtig @GetBetter !
Deshalb meinte ich in meinem 1. Beitrag, es wäre besser, erst ein Gemeinschaftskonto/-Depot anzulegen.
Gute Nacht, ihr Nachtschwärmer...