am 17.09.2023 15:16
Hallo GoldenerWeg,
Die Gazprom Bank gibt ja an, dass sie auf einem Typ C Konto nur Gazprom ADRs zum Tausch annimmt. Typ C heißt ja, man hat sich noch nicht legalisiert.
Wie hast du es geschafft, dass sie zB bei dir die Rosneft angenommen haben? Im Kontext des normalen „Tauschauftrags“ und dann die Info an die Bank geschickt, dass sie bitte diese ADRs zum Tausch annehmen?
Danke und Gruß.
am 17.09.2023 15:24
Hallo,
um auch die andere Nicht-Gazprom-Aktien auf das C-Konto Gazprombank zu übertragen, muss man unbedingt Gazprombank C-Konto verifizieren?
MfG
am 17.09.2023 16:48
Kenn mich nicht so genau aus aber ich vermute Typ-C heißt Ausländerkonto mit eingeschränkten Rechten. Hat definitiv nichts mit der Legalisierung zu tun, denn meins ist legalisiert. Aktien nehmen sie alle, aber DR nur Gazprom ADR.
am 17.09.2023 17:03
Hallo, also ich habe folgende Info bei der Eröffnung vom Typ C Konto erhalten:
Please note that only shares of PJSC Gazprom obtained in a result of the conversion of depositary receipts can be credited to the owner’s type “C” securities account opened in a simplified procedure, other shares can be credited to this account only after passing identification in accordance with the requirements of the Legislation of the Russian Federation on AML/CFT.
Hat für mich bedeutet, ich bekomme da keine anderen Aktien hinterlegt ohne dass ich mich vor Ort „identifiziert“ habe (siehe andere Diskussionen bzgl Fahrten nach Kaliningrad ;)).
Hast du dich identifiziert bevor du die Rosneft überschrieben hast?
Danke und Gruß
am 17.09.2023 17:32
am 17.09.2023 17:32
Dieser Tage ist Aufbruchstimmung nach all der Lethargie der letzten Wochen und Monate. Ausnahmegenehmigung, ADR-Übertragung, Aktientausch, Sicherung der Vermögenswerte sind die Schlagworte. Doch die all zu große Euphorie könnte schnell dem Katzenjammer weichen. Die Anleger sollten dabei mögliche Kosten im Auge behalten. Ein Beispiel soll das verdeutlichen. Dabei wird unterstellt, dass es Brokerangebote gibt, die zwischen 3% und 5% Gebühren auf aktuelle Vermögenswerte verlangen. Ähnlich wird es bei Anwälten aussehen (deren Kostenstruktur), deren Kostenstruktur ich nicht kenne. Um die Vergleichbarkeit zu ermöglichen wird ein Beispiel von einem Vermögenswert von 100 Rubel ausgegangen. Dabei wird unterstellt, dass nach heutigen Stand September 2023 bei einem möglichen Verkauf (Beispiel: Magnit) ein Abzug von einem Durchschnittskurs oder heutigem Kurs von 50% und einer Sondersteuer von 10% und einem ungewissen Rubel-Umtauschkurs von 120 als Berechnungsgrundlage ausgegangen wird. Brutto Vermögenswert 100 Rubel - 50 % Abzug -50 Rubel verbleiben 50 Rubel - 10 % Sondersteuer - 5 Rubel verbleiben 45 Rubel - 5 % Maklergebühr - 5 Rubel verbleiben 40 Rubel Umrechnungskurs 120 (fiktiv, da der Rubelkurs nicht frei handelbar und nur Referenzkurse ermittelt werden) verbleiben dem Anleger (40/120) = 33 Cent pro hundert Rubel. Die Maklergebühr von 5 Rubel wurden auf den Brutto-Vermögenswert bezogen und beträgt danach 5 %. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Letztlich verbleiben dem Kunden aber nur 45 Rubel. Die 5 Rubel Maklergebühr betragen also auf den Zwischenbetrag nicht mehr 5 % sondern (5*100/45) = 11,11 %. Der Anleger sollte sich im Vorfeld genau bei einem Depotübertrag auf Russland die überleben ob die Makler- oder Anwaltsgebühr in einem angemessenen Verhältnis ist. Nun könnte man als Argument dagegenhalten. Makler- oder Anwaltskosten sind egal, wenn ich die ersten Dividenden bekomme. Das ist zwar richtig. Wenn aber ein Verkauf aufgrund von russischen Vorschriften erfolgen muss, sofern ein Handel wieder möglich ist, nutzt man sein Depot nicht längerfristig um jahrelange Dividende abzuschöpfen. Dann ist die Frage ob sich ein Tausch überhaupt lohnt. Wohlgemerkt. Wer bereits ein Depot in Russland hat oder die Möglichkeit hat eines kostengünstig zu eröffnen. Meinen Glückwunsch. Jedoch sollte sich jeder über die Vor- und Nachteile eines Depots- in Russland im Klaren sein. Lesen Sie auch hierzu: www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/nachdenken-ruhe-und-besinnlichkeit Zu guter Letzt. Ich hatte in einigen Foren einmal die Problematik mit dem Abzug hingewiesen, wir er aktuell bei Rückkäufen praktiziert wird. Hier einige Beispiele, welcher Vermögenswert pro Aktie (nicht pro ADR!!!) rein rechnerisch in Euro heute wert wäre. Dabei wird das og. Beispiel mit einem Eurokurs von 33 Cent pro 100 Rubel zugrunde gelegt. Kurse Stand 15.09.2023 Gazprom 173 Rubel entspricht ca. 57 Cent Sperbank 260 Rubel entspricht ca. 86 Cent Lukoil 6.583 Rubel entspricht ca. 21,72 Euro Magnit 5.800 Rubel entspricht ca. 19,14 Euro Alle Angaben sind ein reines Berechnungsbeispiel und entspricht keinen tatsächlichen Gegebenheiten, da ein aktueller Verkauf von russischen Aktien für Ausländer aus unfreundlichen Ländern nicht möglich ist. Alle Angaben ohne Obligo. |
am 17.09.2023 17:45
Ja, im August 2022 identifiziert. Der Übertrag der Aktien lief Ende 22. Die Annahme muß aber innerhalb eines Monats bestätigt werden.
am 17.09.2023 22:21
Hi, danke für die schnelle Antwort. Darf ich fragen wie du das gemacht hast und welche Dokumente dafür notwendig waren?
Danke und schönen Abend
am 17.09.2023 23:27
Dokumente waren zunächst keine notwendig. Meine Depotbank in Dt. hatte den Tausch im Oktober 22 angeboten. Ich musste das Depot in Ru. (BIC, NSD Depositor Code, Account, Sub-Account, Buyer BIC or Name, Safekeeping Account-Number) angeben, den Auftrag erteilen und pauschal einen niedrigen dreistelligen Betrag zahlen. Nach dem Eingang der Aktien bekam ich eine Nachricht der Empfängerbank, ich sollte die Annahme vor Ort durch Abgabe einer Annahmeerklärung PR-04 bestätigen. Hatte ich hier im Thema veröffentlicht, musst du mal weiter zurückblättern. Die dafür angesetzte Frist von einem Monat hatte ich verpasst. Dann gingen die Aktien zurück. Im März 23 wurde die Aktion erfolgreich wiederholt.
am 18.09.2023 10:58
bitte,dringend um Hilfe.Wer kann mir die postalische Adresse für die Zusendung der Unterlagen für Genehmigung der Umwandlung ,per Post an Bundesbank schicken.
Danke
am 18.09.2023 11:28
Der Antrag ist nach Artikel 6b Absatz 5aa Buchstabe b) der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 bis zum 25. September 2023 bei der Deutschen Bundesbank, Servicezentrum Finanzsanktionen, vorzugsweise elektronisch (sz.finanzsanktionen@bundesbank.de) zu stellen.
Die Deutsche Bundesbank empfiehlt, dass die jeweilige nationale Depotbank für ihre Kunden, die beabsichtigen eine Genehmigung auf Basis von Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 zu erhalten, gesammelt den jeweiligen Antrag stellt.
Servicezentrum Finanzsanktionen
089 2889-3800 (Hotline)
069 709097-3800