am 06.07.2023 13:24
Stand 4.7.2023 aus o.g. Link :
Der Umtausch vieler russischer ADRs kam zuletzt zum Erliegen. Die Bücher der ADR-Emittentinnen müssen um die ADRs bereinigt werden, die im Rahmen der Zwangskonvertierung in Russland umgetauscht wurden. BNY Mellon, die u.a. für den Umtausch von Gazprom- und Nornickel- ADRs zuständig ist, hat deshalb ihre Bücher seit dem 20.11.2022 für diese ADR-Gattungen geschlossen. Auch die Citibank, die u. a. Lukoil-ADRs emittiert hat, hat ihre Umtauschaktivitäten schon seit längerem ausgesetzt.
Für diejenigen, die ihre ADRs noch nicht umtauschen konnten, stellt sich seitdem die Frage, ob und wie es mit ihren ADRs weitergeht. Hierzu gibt es neue Entwicklungen für den westlichen oder auch freiwilligen Weg, die wir nachfolgend zusammenfassen:
1. Voraussetzungen für den Umtausch russicher ADRs
Der Umtausch von russischen ADRs in Aktien hängt maßgeblich von der Mitwirkung der Broker und Depotbanken sowie den Verwahrstellen ab. Zudem müssen die ADRs in der richtigen Verwahrart liegen und die jeweilige ADR-Emittentin muss ihre Bücher für den Tausch geöffnet haben.
Die russische Zentralbank NSD verlängerte erneut ihren Verzicht auf Gebühren im Zusammenhang mit dem Umtausch von ADRs bis Ende 2023. Sie schuf damit die Grundvoraussetzung dafür, dass die Beteiligten den Umtausch vollziehen können, ohne gegen Sanktionen gegen die russische Zentralbank zu verstoßen. Viele Depotbanken und insbesondere die Verwahrstelle Clearstream verweigerten dennoch ihr Mitwirken an dem Umtauschprozess unter Verweis auf weitere Hürden und Sanktionen, die zumindest nach ihrem Verständnis einer Unterstützung der Umtauschaktivitäten entgegenstehen. Diese Blockade könnte nun aufgrund der Bestimmungen des 11. Sanktionspakets, welches am 23.06.2023 beschlossen wurde, aufgelöst werden.
2. Das 11. EU- Sanktionspaket
Das 11. EU-Sanktionspaket sieht nämlich auch Neuerungen für den Umgang mit russischen Wertpapieren vor. Die Europäische Kommission gibt zu den vorgenommenen Änderungen in ihrer Pressemitteilung vom 26.06.2023 unter „zusätzliche Einstellungen/Klarstellungen" bekannt:
"Einfügung einer Ausnahmeregelung, die die Veräußerung bestimmter Arten von Wertpapieren gestattet, die von gelisteten Einrichtungen gehalten werden."
3. Haltung von Clearstream Banking und deren Auswirkungen
In einer ersten Stellungnahme vom 28.06.2023 führt Clearstream Banking zu dem 11.Sanktionspaket auf ihrer Homepage aus, dass die EU mit der Änderung des Artikel 5aa der EU- Verordnung 269/2014 die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ermächtigt, die Umwandlung von Hinterlegungsscheinen in russische Aktien/Basiswerte, die bei der nationalen Abrechnungsstelle NSD gehalten werden, zu genehmigen. Der Genehmigungsantrag muss bis spätestens zum 25.09.2023 erfolgen. Clearstream Banking interpretiert die Änderungen dahingehend, dass nicht genehmigte Konvertierungen ab dem 23.06.2023 verboten sind. Anträge, die nach dem 23.06.2023 eingegangen sind, werden von Clearstream ohne Genehmigung daher nicht mehr angenommen.
Gleichzeitig fordert Clearstream seine Kunden, die Depotbanken und Broker auf, von den zuständigen Behörden eine Anleitung zur weiteren Vorgehensweise anzufordern. Der Ball liegt damit bei diesen und die Zeit drängt.
4. Bedeutung für Inhaberrussischer ADR
Die Änderungen sind für ADR Inhaber Chance und Unsicherheit zugleich. Einerseits kommt nun endlich wieder Bewegung in die verfahrene Situation und es besteht die Hoffnung auf eine einheitliche Lösung. Andererseits gilt es zu befürchten, dass Depotbanken und Broker die erforderlichen Genehmigungen erneut nicht oder nur zögerlich einholen werden.
Für ADR- Inhaber von Gazprom endet die Frist für den Umtausch nach dem Vertragswerk zwischen BNY Mellon und Gazprom am 03.08.2023. Gazprom ADRs, die nicht innerhalb der Frist in Aktien umgetauscht wurden, werden nach den vertraglichen Bestimmungen nach dem 03.08.2023 freihändig ohne weiteren Einfluss der Inhaber veräußert. Sofern dieses Szenario eintritt, wird den Anlegern voraussichtlich ein erheblicher Verlust entstehen. Denkbar ist aber auch, dass die Frist verlängert wird.
06.07.2023 14:03 - bearbeitet 06.07.2023 14:05
Das Gesetz ist heute verabschiedet
Info (mit VPN): https://sozd.duma.gov.ru/bill/321728-8
Das Gesetz ist durch den Föderationsrat genehmigt und auf dem Weg zu Putins Unterschrift
Link zur Info siehe oben.
Text der Genehmigung im Anhang (russ.)
10.07.2023 20:39 - bearbeitet 10.07.2023 20:45
10.07.2023 20:39 - bearbeitet 10.07.2023 20:45
Das Gesetz ist von Putin unterschrieben und wird in 10 Tagen in Kraft treten:
Info (russ): https://www.interfax.ru/business/910990
Original:
Москва. 10 июля. INTERFAX.RU - Президент РФ Владимир Путин подписал закон, который позволяет российским банкам и платформам по выпуску цифровых финансовых активов (ЦФА) поручать зарубежным банкам или организациям финансового рынка идентификацию иностранных клиентов.
Документ размещен на сайте официального опубликования правовых актов.
Закон был принят Госдумой 28 июня и одобрен Советом Федерации 5 июля. Документ (№ 321728-8) был внесен в парламент в конце марта.
Удаленную идентификацию нерезидентов в РФ смогут проводить не только банки, но и профессиональные участники рынка ценных бумаг (за исключением инвестиционных советников), операторы инвестиционной платформы, управляющие компании инвестиционных фондов, паевых инвестиционных фондов и негосударственных пенсионных фондов, а также операторы по выпуску ЦФА.
При этом ЦБ РФ по своему требованию сможет запретить банку передавать идентификацию клиентов и их представителей иностранной организации. В таком случае банк должен будет расторгнуть договор в течение пяти рабочих дней после получения решения регулятора. Кроме этого, банк должен будет расторгнуть договор с иностранным партнером в одностороннем порядке, если он в течение года неоднократно предоставлял недостоверные сведения.
Перечень государств, резиденты которых смогут проводить в России удаленную идентификацию, будет утверждаться правительством РФ по согласованию с ФСБ и ЦБ.
Одновременно подписанный закон существенно снижает пороги, при которых операции с иностранными клиентами подлежат в РФ обязательному контролю. Ранее ему подлежали операции на сумму 1 млн руб. и выше (либо эквивалент в иностранной валюте). В подписанном законе уточняется, что операция с денежными средствами на сумму, равную или выше 50 тыс. руб., подлежит обязательному контролю в случае, если она совершается по поручению клиента - иностранного гражданина. При поручении клиента - иностранного юридического лица порог контроля устанавливается в размере 500 тыс. руб. Новые пороги действуют только в случае, если идентификация была проведена удаленно.
Закон вступит в силу через 10 дней.
Übersetzt:
Putin unterzeichnet Gesetz über die Fernidentifikation von Nichtansässigen
Moskau, 10. Juli. INTERFAX.RU - Der russische Präsident Wladimir Putin hat ein Gesetz unterzeichnet, das russischen Banken und Plattformen für digitale Finanzanlagen (CFA) ermöglicht, ausländische Banken oder Finanzmarktorganisationen mit der Identifizierung ausländischer Kunden zu beauftragen.
Das Dokument wurde auf der Website der offiziellen Veröffentlichung von Rechtsakten veröffentlicht.
Das Gesetz wurde von der Staatsduma am 28. Juni verabschiedet und vom Föderationsrat am 5. Juli genehmigt. Das Dokument (Nr. 321728-8) wurde Ende März in das Parlament eingebracht.
Die Fernidentifikation von Nichtansässigen in Russland kann nicht nur von Banken, sondern auch von professionellen Teilnehmern des Wertpapiermarktes (mit Ausnahme von Anlageberatern), Investmentplattformbetreibern, Investmentfondsverwaltungsgesellschaften, Investmentfonds mit Anteilen und privaten Rentenfonds sowie CFA-Ausgabestellen durchgeführt werden.
Die Zentralbank Russlands kann jedoch auf ihre Anfrage hin einer Bank untersagen, die Identifizierung von Kunden und deren Vertretern an ausländische Organisationen weiterzugeben. In diesem Fall muss die Bank den Vertrag innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Entscheidung des Regulators kündigen. Darüber hinaus muss die Bank den Vertrag mit dem ausländischen Partner einseitig kündigen, wenn dieser innerhalb eines Jahres wiederholt falsche Informationen bereitgestellt hat.
Die Liste der Länder, deren Ansässige in Russland eine Fernidentifikation durchführen können, wird von der Regierung der Russischen Föderation in Absprache mit dem FSB (Federal Security Service) und der Zentralbank genehmigt.
Gleichzeitig senkt das unterzeichnete Gesetz signifikant die Schwellenwerte, ab denen Transaktionen mit ausländischen Kunden einer obligatorischen Kontrolle in Russland unterliegen. Zuvor waren Transaktionen in Höhe von 1 Million Rubel oder mehr (oder dem Äquivalent in ausländischer Währung) betroffen. Das unterzeichnete Gesetz präzisiert, dass eine Transaktion mit Geldmitteln in Höhe von 50.000 Rubel oder mehr einer obligatorischen Kontrolle unterliegt, wenn sie im Auftrag eines ausländischen Kunden erfolgt. Bei einer Beauftragung durch einen ausländischen Rechtsträger wird die Kontrollschwelle auf 500.000 Rubel festgelegt. Die neuen Schwellenwerte gelten nur, wenn die Identifizierung fernmündlich erfolgt ist.
Das Gesetz tritt in Kraft nach Ablauf von 10 Tagen.
am 10.07.2023 21:15
Danke für die Info. Das ist ein schönes Gesetz, mal sehen, ob es für uns etwas bringen wird.
Als erste Hürde müsste die BRD auf die Liste der Länder gesetzt werden, für die eine Fernidentifikation (seitens Regierung, Zentralbank, FSB) genehmigt wird. Da Ampel-Deutschland sich gerade extrem russlandfeindlich verhält, könnte es bereits daran scheitern.
Sodann müsste eine solche Dienstleistung auch angeboten werden und nicht durch Sanktionen verhindert sein. Aktuell dürfte allenfalls noch die Gazprombank nicht totalsanktioniert sein (könnte mich irren, hatte die letzten Paar Sanktionspakete nicht genau studiert, vielleicht steht sie nun auch auf der Liste). Möglicherweise werden Kooperationen mit den Identifikationsstellen unmöglich sein, da von Sanktionen erfasst (insb. bei Gebühren usw.).
Falls wer weitere Infos und ggf. schon Angebote kennt, können wir uns vielleicht austauschen. Ich frage die Tage mal bei der Gazprombank nach, ob sie das für Typ C-Depots und für Deutschland anbietet.
am 12.07.2023 17:33
BRUSSELS, Jul 12 (PRIME) -- The Group of Seven leading industrial nations (G7) is ready to work on the mechanisms that will leave Russia’s assets frozen until Moscow compensates the damage inflicted on Ukraine during the military operation, the G7 said in a joint declaration on Wednesday.
“We reaffirm that, consistent with our respective legal systems, Russia’s sovereign assets in our jurisdictions will remain immobilized until Russia pays for the damage it has caused to Ukraine. We recognize the need for the establishment of an international mechanism for reparation of damages, loss or injury caused by Russian aggression and express our readiness to explore options for the development of appropriate mechanisms,” the declaration read.
Other countries can join the G7’s framework program for support of Ukraine that includes elements like provision of modern military equipment, training, intelligence sharing, and cyber defense.
End
am 12.07.2023 21:39
"Also Geld sollen die Russen zahlen, dann werden deren Vermögenswerte entsperrt." ... so müsste es mMn. heißen
am 15.07.2023 16:50
MOSKAU, 14. Juli – PRIME. Die Behörden der Russischen Föderation haben zehn Bedingungen für den Ausstieg von Ausländern aus russischen Geschäften identifiziert, darunter insbesondere die Beschränkung der Gültigkeitsdauer einer Genehmigung für den Rückkauf eines russischen Vermögenswerts, wie aus einem Auszug hervorgeht aus der Entscheidung der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen vom 7. Juli, die am Vortag auf der Website des russischen Finanzministeriums veröffentlicht wurde.
Einige Bedingungen für den Ausstieg wurden bereits früher bekannt gegeben, beispielsweise der Verkauf von Vermögenswerten mit einem Abschlag von mindestens 50 % des Marktwerts; Verfügbarkeit einer unabhängigen Bewertung des Marktwerts von Vermögenswerten; Festlegung wichtiger Leistungsindikatoren für neue Aktionäre (Eigentümer); freiwillige Übertragung von mindestens 10 % des Marktwerts der Vermögenswerte an den Haushalt, wenn der Verkauf mit einem Abschlag von mehr als 90 % des Marktwerts erfolgt; die Verpflichtung, mindestens 10 % der Hälfte des Marktwertes der Vermögenswerte an den Haushalt der Russischen Föderation zu zahle.
NEUE BEDINGUNGEN
Allerdings wurden einige Bedingungen erstmals bekannt gegeben. Zu den Neuerungen gehört die Beschränkung der Gültigkeitsdauer der Genehmigung zum Rückkauf eines Vermögenswerts. In dem Dokument wird darauf hingewiesen, dass dieser Zeitraum in der Regel nicht mehr als zwei Jahre beträgt. Darüber hinaus ist ein Rückkauf zum Marktwert und bei wirtschaftlicher Machbarkeit für den ansässigen Eigentümer möglich.
„...8) Rückkauf eines Vermögenswerts zum Marktwert am Tag der Ausübung einer solchen Option, das Vorliegen eines wirtschaftlichen Nutzens für den ansässigen Eigentümer des Vermögenswerts und die Beschränkung der Gültigkeitsdauer der Genehmigung (wie z. B Regel, nicht mehr als zwei Jahre ab dem Datum der Umsetzung (Ausführung) der ursprünglichen Transaktion (Operation) - für die Transaktion (Operation), die die Möglichkeit des Rückkaufs des Vermögenswerts vorsieht“, heißt es in dem Dokument.
Zu den neuen Bedingungen gehörte auch die Notwendigkeit, im Falle des Erwerbs von Aktien, die das genehmigte Kapital von PJSC bilden, bis zu 20 % des erworbenen Pakets an die Börse zu bringen, wobei eine Reihe von Bedingungen erfüllt sind.
Daher liegt der Beginn einer solchen Platzierung nicht mehr als ein Jahr ab dem Datum der Transaktion und darf drei Jahre nicht überschreiten. Im Falle einer Fusion von Organisationen (Unternehmen) mit PJSC ist es erforderlich, bis zu 20 % der Aktien der Gesellschaft an der Börse zu platzieren, jedoch unter Berücksichtigung des Umtauschverhältnisses der Aktien dieser Unternehmen bei der Fusion. Die Platzierungsdauer beträgt in diesem Fall drei Jahre ab dem Datum der Transaktion.
Darüber hinaus war eine weitere Bedingung die Platzierung von bis zu 20 % der PJSC-Aktien (neu oder nach Erwerb des öffentlichen Status) an der Börse im Falle der Beendigung des öffentlichen Status einer Aktiengesellschaft oder der Liquidation einer solchen Gesellschaft als Ergebnis einer Transaktion, wobei die Frist für die Erlangung des öffentlichen Status durch eine Aktiengesellschaft und die Durchführung einer solchen Platzierung nicht mehr als drei Jahre ab dem Datum der Transaktion beträgt.
„... 9) Überweisung von Geldern bei Transaktionen (Operationen) an Personen ausländischer Staaten, die unfreundliche Handlungen auf Konten des Typs „C“ begehen, oder Abrechnung von Transaktionen (Operationen) in Rubel im Bankensystem der Russischen Föderation ohne Überweisung Gelder außerhalb der Russischen Föderation oder im Falle der Überweisung von Geldern im Rahmen von Transaktionen (Operationen) mit ausländischen Personen auf die Konten dieser Personen, die bei Banken und anderen Finanzmarktorganisationen außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation eröffnet wurden, die Verfügbarkeit der Zahlung durch Ratenzahlungen“, heißt es in einem anderen Absatz.
Darüber hinaus ist das Vorliegen weiterer für die Transaktion erforderlicher Genehmigungen gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation sowie das Vorliegen eines von Experten einer Selbstregulierungsorganisation von Gutachtern erstellten Gutachtens neben einem unabhängigen Bewertungsbericht erforderlich. werden berücksichtigt.
DIVIDENDENZAHLUNG
Zusätzlich zu den Bedingungen, die für die Ausreise von Ausländern festgelegt wurden, werden in dem Auszug neue Kriterien für die Entscheidung über die Erteilung von Genehmigungen für die Auszahlung von Gewinnen (Dividenden) an ausländische Gläubiger aufgeführt.
Somit enthält die Liste folgende Bedingungen: Die Höhe des gezahlten Gewinns (Dividenden) beträgt nicht mehr als 50 % des Nettogewinns des Vorjahres; Bilanzierung der Ergebnisse einer retrospektiven Analyse der Gewinnausschüttung (Dividenden) für frühere Perioden; Bereitschaft der Aktionäre, die ausländische Gläubiger sind, ihre Geschäftstätigkeit auf dem Territorium der Russischen Föderation fortzusetzen.
Die Positionen der föderalen Exekutivbehörden und der Zentralbank der Russischen Föderation zur Bewertung der Bedeutung der Aktivitäten der Organisation und der Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die technologische und industrielle Souveränität der Russischen Föderation, die sozioökonomische Entwicklung des Landes und der Regionen wird ebenfalls berücksichtigt; Leistung der Unternehmen hinsichtlich wichtiger Leistungsindikatoren, bestätigt von den föderalen Exekutivbehörden (der Bank von Russland), sowie die Möglichkeit, vierteljährlich Gewinne (Dividenden) auszuzahlen, vorbehaltlich der Erreichung festgelegter wichtiger Leistungsindikatoren.
Ende Dezember letzten Jahres hat der Unterausschuss der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation die Bedingungen festgelegt, deren Einhaltung bei der Erteilung von Genehmigungen für den Rückzug von Unternehmen aus der Russischen Föderation grundsätzlich berücksichtigt wird unfreundliche Länder aus russischen Vermögenswerten.
Im März dieses Jahres wurde die Liste aktualisiert – es wurden Bedingungen hinzugefügt, wonach Unternehmen aus unfreundlichen Ländern beim Verlassen der Russischen Föderation mindestens 10 % der Hälfte des Marktwerts russischer Vermögenswerte an den russischen Haushalt zahlen müssen. Gleichzeitig wurde berichtet, dass Unternehmen verpflichtet wären, freiwillig mindestens 10 % des Marktwerts der betreffenden Vermögenswerte in den Haushalt einzuzahlen, wenn der Verkauf der Vermögenswerte mit einem Abschlag von mehr als 90 % erfolgt Marktwert.
23.07.2023 10:00 - bearbeitet 23.07.2023 10:05
Ab 1.8.2023 ein elektronisches Vizum in Russland (mit Google Übersetzer übersetzt):
https://www-interfax-ru.translate.goog/russia/912359?_x_tr_sl=auto&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto...
Original (russ.):
https://www.interfax.ru/russia/912359
am 23.07.2023 17:52
Sehr gute Nachricht,Danke Brongel.
am 23.07.2023 23:27
Ist das wirklich alles so gut?
Mir fehlt komplett der durch- und Überblick.
Sackig bin ich, da mir alle Gazprom aus dem Depot genommen oder gestrichen wurden.
Die minus stehen jedoch noch da.
Rest ausge-x-t.
Wer wandelt hier was bei wem?
Anfangs verfolgte ich jene die versuchten ihre Einlagen zu sichern oder zu retten.
Ich wurd es müde den Niederlagen der so fleissigen Anleger hier zu verfolgen.
Heute bin ich dafür mit Blindheit im Thema bestraft und habe ausser Striche und minus nichts.
Auch keine post der codi.
Ich hoffe für alle, den wissenden, den fleissigen, den blinden und den anderen opfern, das dieser Staat uns nicht voll an die wand fährt.
Danke und viel Glück.