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Russische ADR´s umwandeln in Orginal Aktien.

Nobka
Mentor
820 Beiträge

Aus gegebenen Anlass. Russland will die ADR´s aufkündigen. Was sagt die Comdirect dazu? Welche Möglichkeiten hat der Anleger? 

 

https://www.adrbnymellon.com/files/al996040.pdf 

3.225 ANTWORTEN

Meg
Experte
82 Beiträge

@Brotes dürfte ja dann, nach dieser Argumentation für alle Depotüberträge gleich gelten, also auch für Depotüberträge zu FF oder anderen Banken

TH123
Autor ★
8 Beiträge

Was ist eigentlich mit den steuerlichen Anschaffungskosten. Ich gehe stark davon, daß die im Zuge der Umwandlung und Übertragung nach Russland nicht mit übertragen werden. Ich habe mir zunächst mal einen Screenshot von der Steuersimulation gemacht. Gibt es evt. hier auch noch einen etwas "offizielleren" Nachweis von Seiten der Comdirect ?

Thorsten_
Legende
4.658 Beiträge

@TH123  schrieb:

Gibt es evt. hier auch noch einen etwas "offizielleren" Nachweis von Seiten der Comdirect ?


Nennt sich Kaufabrechnung.

zard0z
Autor
2 Beiträge

Es sollten alle Belege, angefangen vom Kauf über die Umwandlung bis hin zum etwaigen Verkauf aufbewahrt werden, so dass eine lückenlose Glaubhaftmachung der Historie möglich ist.

Es ist davon auszugehen, dass bei einem späteren Verkauf im Rahmen der Steuerhoheit Deutschlands die Abgeltungssteuer einbehalten würde. Dann müsste im Rahmen der Steuererklärung bzw. des darauf erfolgenden Steuerbescheids ein Kauf unter Bestandsschutz der alten Spekulationsfrist angezeigt und nachgewiesen werden (ggfs. per Einspruch auf den StBesch), um eine Erstattung durch das FA anzustreben.

Beim Verkauf außerhalb der Steuerhoheit Deutschlands sollte im Prinzip Ähnliches gelten, zumal diese Transaktionen grundsätzlich auch deklarationspflichtig sind. Im Falle einer Quellensteuer bzw. geteilten Quellensteuer ist im Bedarfsfalle Expertise einzuholen. Selbiges gilt bei Steuerpflicht in Russland. Ich glaube auch kaum, dass hier die Anschaffungsdaten der ADRs eine Rolle spielen, sondern wohl die Differenz zwischen Kurs bei Umtauschvollzug und Verkaufsdatum.

Kayhan1960
Autor ★
14 Beiträge

hi Leute,

 

wir haben Comdirect mit einer Depot-Übertragung beauftragt. Sie sollten es auf ein Depot-Konto der Ziraat-Bankasi (Türkei) übertragen.

 

Allerdings stellen wir nun fest:

Unsere Aktien sind weder bei Comdirect noch auf der Ziraat-Bankasi.

 

Wir haben nun eine Info von Comdirect erhalten, dass das Depot bei Clearstream-Bank AG gelandet sei.

 

Was können wir tun, um an unsere Aktien heran zu kommen. Weiß jemand bescheid und kann uns weiterhelfen?

 

 

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@Kayhan1960  schrieb:

hi Leute,

 

wir haben Comdirect mit einer Depot-Übertragung beauftragt. Sie sollten es auf ein Depot-Konto der Ziraat-Bankasi (Türkei) übertragen.

 

Allerdings stellen wir nun fest:

Unsere Aktien sind weder bei Comdirect noch auf der Ziraat-Bankasi.

 

Wir haben nun eine Info von Comdirect erhalten, dass das Depot bei Clearstream-Bank AG gelandet sei.

 

Was können wir tun, um an unsere Aktien heran zu kommen. Weiß jemand bescheid und kann uns weiterhelfen?

 

 


diese Frage sollte die Comdirect beantworten....

 

(liegen Sanktionen vor, nimmt Ziraat die WPs nicht an o.ä. ??)

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@zard0z  schrieb:

Es sollten alle Belege, angefangen vom Kauf über die Umwandlung bis hin zum etwaigen Verkauf aufbewahrt werden, so dass eine lückenlose Glaubhaftmachung der Historie möglich ist.

Es ist davon auszugehen, dass bei einem späteren Verkauf im Rahmen der Steuerhoheit Deutschlands die Abgeltungssteuer einbehalten würde. Dann müsste im Rahmen der Steuererklärung bzw. des darauf erfolgenden Steuerbescheids ein Kauf unter Bestandsschutz der alten Spekulationsfrist angezeigt und nachgewiesen werden (ggfs. per Einspruch auf den StBesch), um eine Erstattung durch das FA anzustreben.

Beim Verkauf außerhalb der Steuerhoheit Deutschlands sollte im Prinzip Ähnliches gelten, zumal diese Transaktionen grundsätzlich auch deklarationspflichtig sind. Im Falle einer Quellensteuer bzw. geteilten Quellensteuer ist im Bedarfsfalle Expertise einzuholen. Selbiges gilt bei Steuerpflicht in Russland. Ich glaube auch kaum, dass hier die Anschaffungsdaten der ADRs eine Rolle spielen, sondern wohl die Differenz zwischen Kurs bei Umtauschvollzug und Verkaufsdatum.


 

Sehe ich in wesentlichen Punkten ähnlich.

Das wunderbare und geheimnisvolle deutsche "TAX-BOX-Verfahren" endet spätestens an der EU-Aussengrenze.

 

Ein ADR-Übertrag und auch ein Tausch in Aktien gelten nicht als fiktiver Verkauf mit Neuerwerb und sind deshalb nicht unmittelbar steuerwirksam. 

Um nicht später mehrfach und an verschiedenen Stellen unliebsame Überraschungen zu erleben sollten wirklich alle Belege aufgehoben werden.

Bei der nächsten Steuererklärung in Deutschland ist zu beachten, das Auslandsdepot auch korrekt anzugeben.

(irgendwo muss man ein Kreuzchen setzen)

 

Zur Steuerpflicht in Russland liegen mir überhaupt keine Informationen vor.

 

 

 

 

manuuko
Autor ★★
15 Beiträge

Kunden von Clearstream Banking 1  , die beabsichtigten, die Umwandlung ihrer Positionen in Depository Receipt (DR)-Programmen zu instruieren, haben kürzlich erfahren, dass ihre Anweisungen abgelehnt wurden, als sie ihre DTC-fähigen Positionen von Clearstream Banking AG (CBF) auf Clearstream Banking SA (CBL) neu ausrichteten. . Einige dieser Überweisungen wurden von der Citibank aufgrund von Compliance-Richtlinien für Low Price Securities (LPS) unter Bezugnahme auf auferlegte Beschränkungen, die ab dem 1. August 2022 in Kraft traten und zuvor durch die Ankündigung  A22090 angekündigt wurden, abgelehnt .

Unter diesen Umständen hat Clearstream Banking keine weiteren Möglichkeiten, Kunden bei der Verarbeitung ihrer Anweisungen zu unterstützen. Auch wenn Clearstream Banking alle angemessenen Anstrengungen unternommen hat und weiterhin unternehmen wird, um mit den Marktteilnehmern zusammenzuarbeiten, um eine Neuausrichtung ihrer Positionen zum Zwecke der Umwandlung zu ermöglichen, sollten Kunden, die eine Umwandlung wünschen, dennoch das folgende Verfahren in Betracht ziehen, das sich mit Umwandlungsanträgen befasst direkt an DR-Agenten (Bank of New York Mellon, Citibank, Deutsche Bank, JP Morgan) und ohne vorherige Neuausrichtung auf CBL, alternativ:

  1. Weisen Sie den DR-Agenten direkt an, seine DTC-fähigen DRs umzuwandeln
  2. Übermitteln der angewiesenen DR-Position an den Agenten in DTC

 

  1. Liefern Sie die erforderlichen Unterlagen an den Agenten (Stornierungs-/Bescheinigungsformulare sind auf der Website des Agenten verfügbar)
  2. DR-Stornierungsgebühren an den Agenten überweisen

Die obigen Schritte sollen den Kunden einen allgemeinen Überblick über den DR-Stornierungsprozess und die Erwartungen der Agenten geben, können jedoch nicht als erschöpfend oder vollständig angesehen werden. Kunden sollten den DR-Agenten individuell kontaktieren, um die genauen Anforderungen zu erfahren.

Die Kontaktdaten von DR-Agenten, Kündigungs-/Bestätigungsformulare sowie andere Informationen zum DR-Programm sind auf der Website von DR-Agenten verfügbar:

  • Für BNY Mellon klicken Sie bitte  hier .
  • Für die Citibank klicken Sie bitte  hier .
  • Für die Deutsche Bank klicken Sie bitte  hier .
  • Für JP Morgan klicken Sie bitte  hier .

Weitere Informationen

Für weitere Informationen können sich Kunden an Clearstream Banking Client Services oder ihren Relationship Officer wenden.

 

 

 

https://www.clearstream.com/clearstream-en/products-and-services/settlement/d22051-3193726

Meg
Experte
82 Beiträge

heisst jetzt etwas einfacher ausgedrückt: Depotübertragungen und Wandlungsaufträge haben wurden/werden nicht ausgeführt, weil es ab 01.08. neue Beschränkungen gab( deckt sich mit anderen Aussagen, dass z.B. Deutsche Bank Wandlungsaufträge erstmal auf Eis gelegt hat). Bleibt also jetzt nur noch der "russische Weg".

Danke für die Info. Dann werde ich versuchen diesen zu beschreiten.

 

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

Kaum zu glauben, was alles zum Schutz der Anleger unternommen wird....ob es passt oder nicht 🤔

 

 

The SEC approaches the topic largely from an investor protection standpoint and defines LPS as securities priced less than USD 5.00 and which are traded over the counter. Risks associated with some of the LPS make them particularly susceptible to market manipulation or fraud. The SEC has promulgated rules under section 15(h) of the Securities Exchange Act of 1934 requiring broker dealers to make certain disclosures to investors in LPS.

 

 

 

Im Anschluss an die von der Securities and Exchange Commission (SEC) erlassenen Vorschriften informiert Clearstream Banking1 seine Kunden über neue Abwicklungsmaßnahmen für Low Priced Securities (LPS), die ab dem 1. August 2022 gelten.

 

Die SEC nähert sich dem Thema vor allem aus dem Blickwinkel des Anlegerschutzes und definiert LPS als Wertpapiere, deren Preis unter 5,00 USD liegt und die außerbörslich gehandelt werden. Einige der mit LPS verbundenen Risiken machen sie besonders anfällig für Marktmanipulation oder Betrug.