Das stimmt wohl. Für so einige Anwaltskanzleien hingegen ist diese
Nachricht zunächst einmal weniger erquickend, zumal hier die
Panikkomponente vieler Betroffener eine Rolle spielt.
Es sollten alle Belege, angefangen vom Kauf über die Umwandlung bis hin
zum etwaigen Verkauf aufbewahrt werden, so dass eine lückenlose
Glaubhaftmachung der Historie möglich ist.Es ist davon auszugehen, dass
bei einem späteren Verkauf im Rahmen der S...