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Russische ADR´s umwandeln in Orginal Aktien.

Nobka
Mentor
820 Beiträge

Aus gegebenen Anlass. Russland will die ADR´s aufkündigen. Was sagt die Comdirect dazu? Welche Möglichkeiten hat der Anleger? 

 

https://www.adrbnymellon.com/files/al996040.pdf 

3.225 ANTWORTEN

JanR
Experte
91 Beiträge

Hallo @paej,

Du machst Dich nicht unbeliebt. Im Gegenteil, ich bin an möglichen Gegenargumenten interssiert.

Du hast Recht, dass derzeit noch kein Schaden entstanden und beziffert werden kann. Eine Schadenersatzklage dürfte daher derzeit auch keine Aussicht auf Erfolg haben. Es ist ja durchaus möglich, dass ADR auch später doch noch getauscht werden können.

Es ist jedoch ein möglicher Schaden durch die verzögerte Bearbeitung der Überträge so hinreichend wahrscheinlich und absehbar, dass sich m. E. eine Verpflichtung zu einer zügigen Bearbeitung der Überträge ergibt. Die Verletzung dieser Fürsorgepflicht ermöglicht m. E. die spätere Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, sofern tatsächlich ein Schaden entstehen sollte

Bei einem normalen Depotübertrag kann ich selber einen geeigneten Zeitpunkt wählen, bei dem die temporäre Sperrung der Aktien unproblematisch ist.  Für die ADR-Umwandlung ist von Dritter Seite nur ein kurzes Zeitfenster vorgegeben. Um dieses nutzen zu können, muss der Übertrag in diesen Tagen erfolgen.

Kaufe ich Wertpapiere über Comdirect, ist für mich normalerweise absehbar, was ich damit bei Comdirct machen kann und wofür ggf. ein Depotübertrag erforderlich ist. 

 

Im ADR-Fall hat sich eine Konstellation ergeben, die nicht vorherzusehen war. M. E. hat Comdirect gegenüber den Kunden eine Fürsorgepflicht,  mögliche Vermögensschäden mit vertretbaren Aufwand von den Kunden in dieser unvorhersehbaren Konstellation abzuwenden. Eine ADR-Konvertierung bietet Comdirct selbst nicht an.  Eine zeitnahe, nur wenige Minuten dauernde Bearbeitung eines Depotübertrags, die mir eine Konvertierung bei MaxBlue ermöglicht, ist nach meine Einschätzung eine Anstrengung, die ich im Rahmen der Fürsorgepflicht in der hiesigen unvorhersehbaren Konstellation erwarten kann.

Meg
Experte
82 Beiträge

Dem ist nichts hizuzufügen....und der Bank ist sehr wohl die Dringlichkeit bekannt ! Insbesondere wenn man per Mail und per postalischem Übertragunswunsch nochmals darauf hinweist, insbesondere ist die Thematik an sich ebenfalls bekannt, das Servicepersonal dürfte ein entsprechender Antwortenkatalog ebenfalls vorliegen ( daher auch die standartisierten Rückantworten ). Paej direkte Frage sind sie Mitarbeiter bei der CoDi ?

JanR
Experte
91 Beiträge

In meinem Fall habe ich in einem Begleitschreiben vorsorglich die Dringlichkeit der Übertragung erläutert und dabei auch geschrieben, dass die Übertragung kurzfristig erfolgen muss, damit ich die ADR-Konvertierung bei MaxBlue beauftragen kann. Weiterhin habe ich auf mögliche Vermögensschäden hingewiesen, die entstehen könnten, wenn ich die Konvertierung nicht beauftragen kann. 

 

Ob dies für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nötig war, weiß ich nicht. Man könnte auch argumentieren, dass derartiges so naheliegend ist, dass es der Bank bekannt sein müsste. 

 

Insofern wird sich Comdirect in meinem Fall nicht auf Unwissenheit berufen können.

DummerAnleg
Autor ★★★
43 Beiträge

Ich habe den Eindruck, dass sich die Servicequalität bei comdirect stark verschlechtert hat.  Die Mittarbeiter sind doch leider zum Teil inkompetent, man wird weiterverbunden etc. manchmal wird eine Rreklamation gar nicht erst weitergeleitet. Ich habe noch eine andere Reklamation vom Mai laufen, die immer noch nicht bearbeitet wurde. Homeoffice ist leider etwas, was die Sache nur verschlechtert hat....(Warum eigentlich immer noch Homeoffice, andere haben das Privileg nicht). Vermutlich haben die guten Leute den Laden längst verlassen?

Andere Banken sind allerdings nicht wesentlich besser...schade eigentlich, vor ein paar Jahren waren die Leute von der comdirect wirklich pfiffig...

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@Meg  schrieb:

 

 Paej direkte Frage sind sie Mitarbeiter bei der CoDi ?


 

Es ist bemerkenswert, dass diese Frage schon mehrfach gestellt wurde

(und auch beantwortet wurde)

 

Nein, ich bin kein Mitarbeiter von Comdirect/Commerzbank.

 

Ich bin seit Mitte der 1970er Jahre als Individual Investor im Wertpapierhandel tätig.

Seit nunmehr über 20 Jahren Kunde bei Comdirect und als Professioneller Kunde nach WpHG bei anderen Brokern.

 

Aus eigener Erfahrung kenne ich ca. 10 Banken/Broker.

 

Das ist die Grundlage für meine Beiträge

 

Ich gebe hier nur meine PERSÖNLICHE MEINUNG ab.

 

Meg
Experte
82 Beiträge

Danke für die Klarstellung, aufgrund der Antworten auch bezüglich Bearbeitungsabläufe ergab sich die Vermutung

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

es ist unglaublich, pro tag 100 Beiträge in diesem chat

aber es kommt mir vor, wie wenn ihr gegen Windmühlen kämpft

wenn euer Kampf belohnt wird, was ich euch wünsche , super

aber allein mir fehlt der Glaube, daher lieber mitlesen und abwarten

 

m.e hilft nur eine konzertierte, einfache Massnahme aller Banken, zusammen mit d erPolitik

die uns Aktionären an die Hand gegeben wird

 

 

 

 

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@Hawaii88  schrieb:

Leute.....nach den ganzen nervenraubenden verbleibenden Stunden/Tage was uns noch bleiben, müssen wir eins feststellen. Niemand bis auf angeblich eine expertisenreiche Person hat es bis jetzt geschafft, dass irgendwas umgebucht würde. Das passiert auch nichts mehr. Ich würde deshalb schon mal vorschlagen, uns gemeinsam auf eine Sammelklage vorzubereiten. Kontakt untereinander notfalls über Stephans Video(YouTube)


 

Klagen auf Schadensersatz ist in Deutschland zur Trend-Sportart geworden.

 

 

Der häufig gebrauchte Begriff der Sammelklage ist allerdings völlig irreführend, da das deutsche Recht diesen Begriff und die Grundlage dafür überhaupt nicht kennt.

 

Auch die nun - eigentlich bis Ende 2022 - in Deutschland umzusetzende „EU-Sammelklage“ ist als Verbandsklage konzipiert.

 

Als „eingetragener Verein der Comdirect-Geschädigten“ eine Sammelklage einzureichen kannst Du vergessen.

 

 

 

Hawaii88
Autor ★★★
66 Beiträge

Die Streitgenossenschaft ermöglicht eine gemeinsame Prozessführung. Dafür müssen die Kläger, was den Streitgegenstand angeht, in einer Rechtsgemeinschaft stehen. Oder sie müssen aus demselben tatsächlichen oder rechtlichen Grund berechtigt sein.

 

Siehe Wirecard. Sehr da kein Problem. Fragt sich nur was dann raus kommt.

Kayhan1960
Autor ★
14 Beiträge

hi I v just sent to cobi, my shares transfer to tr ziiraat banksi, let's see what would happen