Rückerstattung irischer Quellensteuer
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am 30.03.2021 13:22
Bei der Rückerstattung irischer Quellensteuer ist lt Rückerstattungsformularen nun danach zu unterscheiden, wann die Dividende angefallen ist. Bei nach März 2021 gezahlten Dividenden ist die Vermutung, dass zusätzlich die Eigentümerkette Anleger – Hausbank – Euroclear Bank nachgewiesen werden muss und Voraussetzung dafür ist , dass entsprechende Steuerbescheinigungen ausgestellt werden. Diese Bescheinigung wird zusätzliche Aufwände und damit Kosten bei den Banken und der Euroclear zur Folge habe, hier wird vermutet rund 100 € incl. MwSt. Wer weiß hierzu etwas bzw. hat Erfahrungen?
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Aktien
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am 06.04.2021 10:50
Hallo @nina01,
herzlich willkommen in unserer Community!
Ich habe dazu gerne einmal bei meinen Kollegen aus der Fachabteilung nachgefragt.
Die lückenlose Verwahrkette musste schon immer bei der Rückforderung der Quellensteuer nachgewiesen werden. Diese Anforderung besteht nicht erst ab März 2021. Steuerformulare (sogenannte Tax Voucher) für Irland, können wir nicht an unsere Kunden aushändigen. Eine Rückforderung der Quellensteuer kann über die Bank über eine sogenannte DBA-Vollmacht erfolgen. Vorausgesetzt, es besteht eine Depotverbindung zu comdirect. Ganz allgemein nehmen wir im Rahmen der DBA-Vollmacht die Beantragung einer Vorabbefreiung oder Rückerstattung nur dann vor, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Als wirtschaftlich sinnvoll erachten wir eine Rückforderung, wenn nach Abzug sämtlicher Entgelte mindestens 25 Euro als Gutschriftbetrag verbleiben. Für eine Vorabbefreiung berechnen wir aktuell 5 Euro, bei einer Rückerstattung berechnen wir aktuell 20 Euro. Beide Entgelte sind zuzüglich Mehrwertsteuer. Des Weiteren können landesübliche Fremdspesen anfallen. Die DBA-Vollmacht findest du auf unserer Website im Formularcenter (Vollmacht Doppelbesteuerungsabkommen).
Beste Grüße
Jan-Ove

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