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am 13.05.2020 15:23
Ich habe eine "Leiche" im Portfolio und würde diese gerne endgültig "beerdigen". Es gibt keine Kurse mehr und sie wird auch nicht mehr gehandelt. Damit ist auch ein Verkauf nicht möglich. Wie bringe ich diese raus?
Herzlichen Dank für die Antwort und viele Grüße.
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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am 21.07.2020 17:05
In diesem Zusammenhang eine Frage zu den neuen Regeln bei wertloser Ausbuchung: Seit Anfang 2020 ist ein Totalverlust einer Aktie/Anleihe (wertlose Ausbuchung) verrechnungsbeschränkt, d.h. pro Jahr dürfen maximal 10.000 € mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden, höhere Verluste müssen im Verlusttopf der Bank ins Folgejahr vorgetragen werden.
Beispiel:
In einem Verlusttopf befinden sich 40k Altverluste aus Aktien ohne Verrechnungsbeschränkung. Nun kommen 30k durch einen Aktien-Totalverlust in 2020 dazu, die aber verrechnungsbeschränkt sind.
Wenn jetzt ein Aktien-Gewinn von z.B. 100k anfällt, in welcher Reihenfolge erfolgt die Verlustverrechnung? Werden zuerst die Altverluste aufgebraucht nach dem FIFO-Prinzip?
Wie kann ich in Zukunft beim Verlusttopf erkennen, welcher Teil davon verrechnungsbeschränkt ist und welcher Teil nicht ?
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am 05.02.2021 08:00
Hallo, habe bezüglich "Ausbuchen von wertlosesen Aktien" Frage, wird der Verlust dadurch berücksichtigt und gegen Gewinn im Jahr gegengerechnet? Danke.
05.02.2021 09:31 - bearbeitet 05.02.2021 09:33
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05.02.2021 09:31 - bearbeitet 05.02.2021 09:33
@AnlegerInCoba schrieb:Hallo, habe bezüglich "Ausbuchen von wertlosesen Aktien" Frage, wird der Verlust dadurch berücksichtigt und gegen Gewinn im Jahr gegengerechnet? Danke.
Das ist eine offene Frage, die erst vom Bundesfinanzministerium geklärt werden muß. Nach dem Gesetzeswortlaut sind die Verluste ab dem 01.01.21 nur begrenzt anrechenbar.
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am 05.02.2021 10:04
@Hans55 schrieb:Ich habe eine "Leiche" im Portfolio und würde diese gerne endgültig "beerdigen". Es gibt keine Kurse mehr und sie wird auch nicht mehr gehandelt. Damit ist auch ein Verkauf nicht möglich. Wie bringe ich diese raus?
Herzlichen Dank für die Antwort und viele Grüße.
Hallo Hans,
ich würde die Papiere im Depot belassen, fressen ja kein Brot.
Und wenn Du viel Glück hast kann es sein, dass eines Tages ein Unternehmen auftaucht und den sogenannten *Mantel übernimmt.
Ich hatte dieses großes Glück wie ich schon mehrmals schrieb mit Escom.
Viel Glück
Grüße
P.
*mehr oder weniger der Name, und es ist leichter dadurch an die Börse zu kommen.
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am 21.10.2021 16:34
Ich habe noch Aktien von Worldcom und GBS Asset im Depot (Kaufwert unter 10 Teuro). Kann mit dem Ausbuchen den Verlust mit meinen heutigen realisierten Gewinnen aus 2021 verrechnen?
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am 21.10.2021 16:48
@kokolino schrieb:Ich habe noch Aktien von Worldcom und GBS Asset im Depot (Kaufwert unter 10 Teuro). Kann mit dem Ausbuchen den Verlust mit meinen heutigen realisierten Gewinnen aus 2021 verrechnen?
Was sagt denn der Steuersimulator?
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am 21.10.2021 17:05
@kokolino schrieb:Ich habe noch Aktien von Worldcom und GBS Asset im Depot (Kaufwert unter 10 Teuro). Kann mit dem Ausbuchen den Verlust mit meinen heutigen realisierten Gewinnen aus 2021 verrechnen?
Grundsätzlich bleibt es dabei, das wertlose Papiere nur bis 20.000€ p.a. und nur im Rahmen der Steuererklärung angerechnet werden können. Wenn das für Dich passt, dann ja.
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am 22.10.2021 16:55
Danke für die Info !
Worldcom Aktien stammen noch aus 2002.
GBS Asset Aktien aus 2014.
Ist das Jahr des Kaufes / Verlustes auch relevant?

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