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"Ungepflegtes" Depot geerbt, was tun mit Fortec.

DrTool
Experte ★
192 Beiträge

Hallo allerseits,

kurz vorab: Eigene Börsenerfahrung ist langjährig vorhanden. Ich befolge weitgehend das hier propagierte Anlagekonzept. Basisinvestment in breite ETF, Auswahl von Einzelaktien des Typs "Luro", Keine Hektik, Verluste streng begrenzen. Dazu noch ein paar Kleinbeträge in wenige Spekulationsobjekte, nur um den Spieltrieb zu befriedigen und auch mal Recht gehabt zu haben (oder auch nicht). 

Nun habe ich eine aber neue Situation: Erbschaft.

Geerbt wurde ein Depot mit etwa einem Dutzend Titeln. Da dran wurde >15 Jahre nichts gemacht. Einige Werte sind ok. Einige flogen ziemlich schnell raus, da sich das typische "Festhalten bis fast nix mehr da"-Szenario vollzogen hatte.

Und dann ist da noch 577410 Fortec. Der Anteil am geerbten Depot ist bei ~40%.  Den Titel würde ich selbst nicht kaufen. Von daher ist der Impuls vorhanden, das langsam abzubauen. Allerdings genießen diese Papiere noch steuerfreie Veräußerung, da weit vor 2009 gekauft. 

Ich habe mich zugegeben bisher leider relativ wenig um die steuerlichen Auswirkungen meiner Börsen-Investments gekümmert (mal von innerjährlichen Massnahmen zur Verrechnung von Gewinnen mit Verlusten, wenn es denn naheliegend war). 

Macht es also Sinn, eine geringere Performance (zumindest in einem Gewissen Maß) aufgrund des noch Vorhandenseins des Steuerprivilegs in Kauf zu nehmen?

Oder sollte man auch da konsequent sein und dem Grundsatz folgen: Woran ich nicht glaube -> weg damit.

Vielen Dank vorab für Meinungen.

21 ANTWORTEN

GetBetter
Legende
7.867 Beiträge

Ich bin beim Lesen des Beitrages von @Saferbull  auch spontan etwas unruhig geworden und dachte schon, ich müsse die meiner Frau gegebenen Instruktionen für den Ernstfall entsprechend anpassen. Dieser Punkt wäre mir nämlich völlig neu gewesen.

 

Nach kurzer Recherche glaube ich Entwarnung geben zu können. Wie @DrTool  schon sagte ist diese Stelle tatsächlich missverständlich formuliert.

Die Fussstapfen-Theorie funktioniert also weiterhin.

 

Allerdings bin ich auf einen anderen Punkt gestoßen, der mir auch nicht bewußt war:

Verrechnungstöpfe können nicht vererbt werden. Insofern macht es also Sinn diese ggf. innerhalb einer überschaubaren Zeit abzubauen.

 

Das passt aber thematisch nicht in diesen Thread weswegen ich ab jetzt schon wieder still bin.

Saferbull
Autor ★★★
57 Beiträge

Ich entschuldige mich für die Verwirrung die ich gestiftet habe und bedanke mich für Eure Aufklärung. Ich hatte vor ca. 1 Jahr einen ähnlichen Artikel kopiert in dem Stand wörtlich "Befinden sich im Aktiendepot Wertpapiere, die vor 2009 erworben wurden, können diese nach einer Haltedauer von einem Jahr vom Erben steuerfrei verkauft werden" Da wir schon das Jahr 2020 schrieben war es für mich logisch, dass die Haltedauer sich auf den Erben bezieht. - Gut das es Euch gibt @GetBetter ich werde meiner Frau jetzt erstmal neue Instruktionen geben - DANKE.

 

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