am 28.06.2017 22:02
am 14.03.2019 00:21
am 14.03.2019 03:39
@Maschine schrieb:
Kann ich die abgeführte Quellensteuer (z.B. USA) über mehrere Jahre "sammeln" bis sich ein nennenswerter Betrag angehäuft hat um diesen dann zurückzuholen wenn mein Freistellungsbetrag aufgebraucht ist?
Nein; anrechenbare Quellensteuer, die du innerhalb eines Jahres nicht verrechnen kannst (mangels inländischer Steuern, weil der Freibetrag nicht ausgeschöpft iat), ist weg.
am 14.03.2019 10:08
@Maschine schrieb:
Kann ich die abgeführte Quellensteuer (z.B. USA) über mehrere Jahre "sammeln" bis sich ein nennenswerter Betrag angehäuft hat um diesen dann zurückzuholen wenn mein Freistellungsbetrag aufgebraucht ist?
Wo Sammeln allerdings möglich ist:
Die Schweiz erhebt ja 35% Quellensteuer, 15% sind auf die deutsche Steuer anrechenbar, die restlichen 20% kannst du dir mit Formular 85 aus der Schweiz zurückholen. Da kannst du drei Jahre sammeln und zum Beispiel 2021 die Steuererstattung 2019, 2020 und 2021 beantragen.