Quellensteuer Kanda - Verständnisfrage
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am 23.03.2020 10:21
Hallo,
ich habe eine Verständnisfrage zum Thema Quellensteuer Kanda, bevor ich mir kanadische Aktien zulege.
Ist es ausreichend das Formular NR301 auszufüllen und zu übersenden? Also werden dann bei Zahlung von Dividenden automatisch nur die 15% abgezogen?
Oder muss ich zusätzlich noch das Formular NR7 bei jeder Dividendenzahlung / jährlich ausfüllen und nach Kanda senden?
Wie verhält es sich bei der DBA-Vollmacht der Comdirect?
Werden da für jede Dividendenzahlung dann 5 Euro bzw. 20 Euro fällig?
Oder nur einmalig 5 Euro für die Vorabbefreiung?
Ein etwas verwirrt dreinschauender und nach Aufklärung suchender
MaGo
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am 27.03.2020 13:13
@SMTcomdirect könnt ihr hierauf eine Antwort geben? Das übersteigt meine Gehaltsstufe 😉 😛
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am 03.04.2020 11:04
Hallo @MaGo,
hat etwas gedauert, aber nun haben wir eine Antwort für dich. 🙂
Das Formular NR301 für die kanadische Quellensteuer kann immer nur in Verbindung mit der DBA-Vollmacht eingereicht werden. Wir benötigen daher von dir die DBA-Vollmacht und das Formular NR301.
Wenn du beides einreichst, wird weiterhin der volle kanadische Quellensteuersatz (aktuell 25% bei Dividenden) berechnet.
Sofern es wirtschaftlich sinnvoll ist, also wenn nach Abzug aller anfallenden Entgelte mindestens 25 Euro als Erstattungsbetrag bei dir ankommen, werden wir eine Rückerstattung des rückforderbaren Anteils veranlassen. Aktuelle Entgelte: 30 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.
Du brauchst nichts eigenständig nach Kanada schicken. Es könnte sein, dass die Commerzbank dir weitere Unterlagen zusendet, sofern eine Erstattung veranlasst werden kann. Diese musst du dann allerdings nur unterschreiben und zurück an die Commerzbank senden.
Quellenstuersatz-Kanada: 25 %
Rückforderbar: 10%
Ich hoffe, das hilft dir weiter. 🙂
Beste Grüße
Jan-Ove
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am 03.04.2020 12:11
Hallo @SMT_Jan-Ove ,
Vielen Dank für Deinen Beitrag!
D.h. so lange bei JEDER Dividendenzahlung aus Kanada weniger als 30 Euro nach der kanadischen Steuer überbleiben, macht die Comdirect nichts und ich zahle die vollen 25%.
Das Ganze über die Comdirect machen zu lassen, ist für mich dann also erst ab einem Betrag über 30 Euro "lukrativ".
Ich könnte das Ganze aber auch selbst erledigen.
Der erteilten Vollmacht kann ich sicher widersprechen. Ist hier eine Email ausreichend?
Mit freundlichen Grüßen
MaGo
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am 03.04.2020 12:41
Hallo @MaGo,
du kannst die Vollmacht jederzeit per E-Mail aus dem gesicherten Bereich widerrufen.
Ein Hinweis: Pass bitte auf, wenn du eigenständig eine Erstattung veranlassen willst, dass wir nicht auch mittels DBA-Vollmacht eine Erstattung veranlasst haben. Nicht, dass du den Betrag „doppelt“ vom FA in Kanada zurückforderst. Das findet das Finanzamt nicht gut. 🙂
Beste Grüße
Jan-Ove
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am 01.06.2020 15:33
Hallo @SMT_Jan-Ove
hierzu noch mal eine kleine Nachfrage:
Wie kommst du auf die 30€ Entgelte?
Die Vorabbefreiung kostet 5,95€ (inkl. Steuern), die zahlt man pro Dividende also bei Quartalsdividenden 4x.
Das sind 23,80€ pro Jahr an Gebühren.
Woher kommen die anderen Entgelte?
Eine normale, einfache Quellensteuerrückerstattung kostete 20€ plus Steuern, okay, aber das wollen wir ja nicht. Wir wollen ja die Vorabbefreiung sodass wir gar nicht erst zahlen.
Eine Ausstellung Tax Voucher brauchen wir ja auch nicht (eure Gebühren für ein paar Mausklicks sind, mal nebenbei bemerkt, echt hoch...)
Woher also 30€ plus Steuern? Was ist das Procedere? Für mich ist es nämlich wie folgt nach PLV:
Ich gebe euch die Vollmacht + das Formular NR301
Ihr macht ab sofort ab einer Restgutschrift von 25€ die Quellensteuerrückerstattung
Dafür bezahle ich jedes mal 5,95€ (5 plus Steuern)
Das war's.
Bitte um Aufklärung. Danke 🙂
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am 04.06.2020 11:20
Hallo @Zilch,
danke für deine Geduld. Ich habe nun eine Antwort unserer Fachabteilung.
Hierbei handelt es sich nicht um eine Vorabbefreiung (Relief at Source), sondern um eine schnelle Rückerstattung (Quick Refund).
Unsere eigenen Entgelte belaufen sich bei diesem Erstattungsverfahren für kanadische Wertpapiere auf 5 Euro zzgl. MwSt. pro Dividendenabrechnung.
Weiterhin fallen fremde Spesen bei der Nachtragszahlung durch die Lagerstelle von 10 CAD pro Dividendenzahlung mit Devisenabrechnungskurs von der Ursprungsabrechnung an. Die Entgelte für die Nachtragszahlung je Land, können sich ändern.
Beste Grüße
Jan-Ove
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am 04.06.2020 12:05
Hallo @SMT_Jan-Ove
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Dann hole ich mir kanadische Aktien bei der DKB 🙂
Hab noch nen schönen Tag! 🙂
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am 06.06.2020 11:14
Oder bei der Targo (ganz ohne Papierkram und Kosten).
06.06.2020 12:02 - bearbeitet 06.06.2020 12:11
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06.06.2020 12:02 - bearbeitet 06.06.2020 12:11
@ehemaliger Nutzer schrieb:Oder bei der Targo (ganz ohne Papierkram und Kosten).
Oh ich sehe auch gerade...
8,90€ Orderentgelt mindestens, maximal 34,90€. Das heißt bis ca. 3.600€ zahle ich nur 8,90€, was auch deutlich günstiger ist als comdirect.
Eintragung ins Namensregister deutscher Aktien - kostenlos.
Ausstellung Tax Voucher 10€
Aber Erstattung ausländischer Quellensteuer fast 50€.
Wo siehst du dass es ohne Papierkram oder Kosten ist?
Über eine Vorabbefreiung finde ich da gar nichts, und das sieht so aus als ob es gar nicht erst möglich wäre.
Dennoch gibt es eine Vollmacht und das Formular NR301 muss man in jedem Fall zusenden um von Kanada befreit zu werden (wie das klingt :D) - also ohne Papierkram stimmt definitiv nicht.
Edit: Auch in allen Übersichten zu Kosten bei Brokervergleichen:
Targobank:
Erstattung ausländischer Quellensteuer 45,70€ pro Vorgang
(zzgl. Fremdkosten Clearstream 71,40€ bei französischer, spanischer oder italienischer Quellensteuer)
(Mögliche Erstattung muss mindestens 55,70 (bzw. 127,10€) betragen, damit Targobank aktiv wird.)
Ne, dann lieber DKB. 4€/Jahr sind unschlagbbar günstig wie es scheint, alle drei Jahre nen Formular zu denen hinschicken ist auch minimalster Papierkram.
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