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Quellensteuer - Gebühr, Vollmacht?

joshy
Autor ★
3 Beiträge

Hallo zusammen,

 

es gibt schon einige Beiträge zu dem Thema, dennoch haben die nicht genau meine Fragen beantwortet:

 

Frage 1: Muss ich jetzt der Comdirekt noch etwas zukommen lassen, damit die Quellensteuer mit dem Doppelbesteuerungsabkommen ausgeführt wird oder muss ich mich da um nichts kümmern?

Wenn ich allerdings etwas schicken müsste, müsste ich das einmal oder für jedes Land machen?

 

Frage 2: Die Gebühr der Vorabbefreiung Beträgt 5€ +Ust. Beläuft sich das auf jede Aktie oder werden alle Aktien/Dividenden gebündelt und es fällt nur einmal 5€ Gebühr an?  Ist das dann einmal pro Jahr oder beispielsweise bei jeder Monats/Quartals-Ausschüttung von Dividenden?

Ich hoffe ihr könnt mir die Fragen beantworten. Danke schon mal 🙂

Grüße,

Schorschy

7 ANTWORTEN

Zilch
Legende
7.851 Beiträge

Hey  @joshy 

 

deine gute Frage scheint leider in der Masse untergegangen worden zu sein.

 

Ich möchte mir kurz die Zeit nehmen dir etwas zu helfen:

 

Antwort zu Frage 1: Nein, genau genommen hat die Comdirect nichts mit deinen Dividenden zu tun und die Quellensteuer ist eine Steuer, die du beim Finanzamt des anderen Landes (Ursprungslandes, der Quelle sozusagen) zahlst. Das Doppelbesteuerungsabkommen läuft völlig automatisch, aber absolut nicht perfekt.

Das liegt aber NUR daran, dass die Länder zu viel Quellensteuer abziehen. Gute Beispiele hierfür sind Irland, Frankreich oder die Schweiz. 

Der Ablauf ist wie folgt:

1) Dir wird Dividende gezahlt

2) Das Ursprungsland zieht die Quellensteuer ab

3) Die Comdirect besteuert den Restbetrag mit dem verbleibenen Anteil an Kapitalertragssteuer

Bei Punkt 2 und 3 kommt der kritische Teil, den ich anhand eines Beispiels erläutern möchte.

Du hast eine irische Aktie, die dir Dividende zahlt. Punkt 1.

Irland zieht aber nun 25% Quellensteuer ab, weil Irland nicht weißt dass du ein EU-Bürger außerhalb Irlands bist und dementsprechend befreit wärst. Somit zahlst du 25% Quellensteuer die du nicht zahlen müsstest. Das ist Punkt 2.

Nun kommt der deutsche Staat an und sagt: Du zahlst in Irland als EU-Bürger ohne Wohnsitz in Irland/irische Staatsbürgerschaft 0% Quellensteuer, also zieht man dir die volle Kapitalertragssteuer ab. Das ist Punkt 3.

Um die Rückerstattung der Quellensteuer musst du dich nun selber kümmern.

 

Ein gutes Beispiel bei dem es funktioniert und das Doppelbesteuerungsabkomme zeigt: Du hast eine amerikanische Aktie.

Dort zahlst du 30% Quellensteuer, aber durch bestimmte Abkommen zwischen USA und Deutschland wird dir nur direkt 15% abgezogen.

Das heißt Punkt 1: Dir wird Dividende gezahlt.

Punkt 2: Dir wird richtigerweise 15% Quellensteuer abgezogen.

Punkt 3: Du zahlst durch das Doppelbesteuerungsabkommen nur noch ca. 18% Kapitalertragssteuer weil du dir die 15% Quellensteuer anrechnen lassen kannst.

 

Du musst dich also um jedes Land separat kümmern wenn dir zu viel Quellensteuer abgezogen wurde. Das ist mal mit mehr, mal mit weniger Aufwand verbunden.

Zu fast jedem Land gibt es hier im Forum einen Thread wie dies geht, irgendwo gibt es auch eine hübsche Übersicht dazu. Ich müsste selber die Forumssuche bemühen um den zu finden, aber eigentlich solltest du mit der Kombination aus "Quellensteuer + 'Land das du suchst'" fündig werden. 

 

Wenn hierzu noch Fragen sind: Raus damit 🙂

 

Zur zweiten Frage: damit kenne ich mich nicht aus, aber eine kurze Suche hat folgenden Thread hervorgekramt: hier 

Ich hab ihn mir nicht durchgelesen, aber vielleicht findest du da ja deine Antwort? Wenn nicht melde dich noch mal und wir gehen das noch mal durch.

 

Viel Erfolg!

______________________
Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD

joshy
Autor ★
3 Beiträge

Hallo @Zilch 

vielen Dank erstmal für die Ausführlichkeit. Etwas unschlüssig bin ich aber immernoch in folgenden Punkten: (Vielleicht wiederhole ich etwas von dir, aber besser so als das etwas verloren geht 😉 )

Zu Frage 1: Am Beispiel:
1) Eine US Firma schüttet mir 100€ Dividenden aus.
2) Bei mir im ankommen werden letztlich 85€. (15% Quellensteuer)

Das passiert ohne, dass ich eine Vollmacht oder ähnliches an die Comdirekt schicken muss?
Wofür ist denn dann die DBA-Vollmacht, die es als PDF gibt?

Du hast auch das Beispiel Irland aufgeführt. Verstehe ich das richtig, das Irland mit 25% abzieht, aber Deutschland das nicht weiß und mir ebenso 25% abzeiehen wird. Somit würde ich noch mal 25% auf die bereits 75% erhaltene Summe erhalten. Um dies zu vermeiden muss ich mir die aktiv zurückholen? Bei einer US-Aktie müsste ich das aber nicht, da das DBA zwischen Deutschland und USA gilt?

Zur 2. Frage: Den Thread und viele andere hatte ich schon entdeckt.
Was dort aber nicht ganz klar heraus kam, war:
1) Wann genau tritt die 5€ Gebühr in Kraft. Automatisch bei jeder Ausschüttung einer einzelnen Aktie aus z.B. USA? Zahle ich einmal 5€ für oder für jede Aktie separat? Passiert das auch bei Quartalszahlungen oder bezieht es sich ausschließlich auf ein ganzen Jahr?
Das würde mich und meine Dividenden ja auffressen bei kleinen Summen.


Und was genau bedeutet Vorabbefreiung? Ist das lediglich, dass ich direkt 15% abgezogen bekomme und nicht 30%?


Ich freu mich über dein/euer Feedback.

Grüße

Zilch
Legende
7.851 Beiträge

Hey @joshy 

 

dann wollen wir mal schauen ob wir hier etwas Licht ins Dunkeln bekommen.

 


@joshy  schrieb:


Zu Frage 1: Am Beispiel:
1) Eine US Firma schüttet mir 100€ Dividenden aus.
2) Bei mir im ankommen werden letztlich 85€. (15% Quellensteuer)

Das passiert ohne, dass ich eine Vollmacht oder ähnliches an die Comdirekt schicken muss?


Ja fast.

Eine US-Firma zahlt dir $100, davon werden direkt vom US-Finanzamt 15% abgezogen sodass du $85 bekommst. Das wird dann in € umgerechnet (ca. 78€) und ist dann dein zu versteuerndes Einkommen worauf du dann aber nicht 25% Kapitalertragssteuer zahlst sondern nur noch 10% (plus Soli und Kirche also 13 ingsesamt ca.). Die Quellensteuer wird immer in der Währung des Ursprungslandes berechnet (wie auch die Dividende). 

 

Das alles passiert ganz ohne dass du irgendetwas dafür tun musst. Die Quelle, also das Land in dem die Dividende entstanden ist sozusagen, weiß ja nichts von dir und du bist denen auch relativ egal wenn man das so sagen will. Es existierten Verträge zwischen Deutschland und einzelnen Staaten/Ländern (das DBA) welche einen maximalen Quellensteuersatz festlegen. Leider wissen einige Länder nicht dass du deutsche Staatsangehörigkeit hast und ziehen schlichtweg zu viel ab.

 

Die Vollmacht von der du gesprochen hast dient dem Verfahren der Rückerstattung von zu viel bezahlter Quellensteuer.

Ein Auszug aus der Info zu der Vollmacht:

 

"Bei Vorliegen einer entsprechenden Vollmacht bieten wir Ihnen einen besonderen Service und übernehmen für Sie das Erstattungsverfahren, sofern dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Um den Antrag auf Rückerstattung zu stellen, senden wir Ihnen zukünftig jährlich den Antrag auf die Ansässigkeitsbescheinigung. Diesen senden Sie bitte unterschrieben zurück, alles Weitere veranlassen wir für Sie."

 

Die Vollmacht dient dazu dass die comdirect bei Wirtschaftlichkeit (sprich wenn du mindestens 25€ Dividende Restbetrag erhälst) die zu viel gezahlten Quellensteuer für dich zurück fordert sodass du das nicht machen musst.

 


@joshy  schrieb:

 

Du hast auch das Beispiel Irland aufgeführt. Verstehe ich das richtig, das Irland mit 25% abzieht, aber Deutschland das nicht weiß und mir ebenso 25% abzeiehen wird. Somit würde ich noch mal 25% auf die bereits 75% erhaltene Summe erhalten. Um dies zu vermeiden muss ich mir die aktiv zurückholen? Bei einer US-Aktie müsste ich das aber nicht, da das DBA zwischen Deutschland und USA gilt?


Deutschland weiß eigentlich sehr wohl davon denn das ist ja in den DBA-Verträgen festgehalten, nur sagen die sich simpel "du musst die Quellensteuer nicht zahlen also ziehen wir dir die volle Kapitalertragssteuer (+ Soli + Kirche) von der Dividende ab, um die zu viel bezahlten Quellensteuer musst du dich kümmern die sind uns egal". Der Staat vergleicht nämlich nur "was musst du an Quellensteuer zahlen?" und zieht dann den Restbetrag ab. In Irland musst du eigentlich 0% zahlen also zieht Deutschland die volle Steuer ab. In den USA musst du eigentlich 30% Quellensteuer zahlen aber durch das DBA sowie deiner Bank als qualified intermediary (ist ein Link zur Erklärung) zahlst du nur noch 15% Quellensteuer und der deutsche Staat erhebt nur noch die Differenz zu den deutschen Steuern. Das DBA funktioniert hier einfach nur sehr gut 😉 Eigentlich müsste das in anderen Ländern auch so funktionieren denn auch da gilt das DBA, aber tut es leider nicht. Hier wird dir schlichtweg zu viel abgezogen.

Um das zu vermeiden musst du aktiv werden und das Geld zurück fordern. Und das funktioniert unterschiedlich gut/schnell/einfach wenn du es selber machst oder eben über die comdirect, die das gegen eine Gebühr für dich erledigt.

 

Ich finde näheres zur Quellensteuer ist auf der Seite von finanztip hier sehr gut beschrieben. Einfach mal anklicken, da steht noch einiges mehr dazu und wahrscheinlich besser erklärt als ich es kann 😉

 


@joshy  schrieb:

Zur 2. Frage: Den Thread und viele andere hatte ich schon entdeckt.
Was dort aber nicht ganz klar heraus kam, war:


Hier bin ich schlichtweg Laie weil ich diese Services nicht nutze.

Solange du deinen Freibetrag nicht erschöpft hast ist das sowieso irrelevant weil du sämtliche deutsche Steuern durch den Freibetrag gar nicht erst abgezogen bekommst.

 


@joshy  schrieb:


1) Wann genau tritt die 5€ Gebühr in Kraft. Automatisch bei jeder Ausschüttung einer einzelnen Aktie aus z.B. USA? Zahle ich einmal 5€ für oder für jede Aktie separat? Passiert das auch bei Quartalszahlungen oder bezieht es sich ausschließlich auf ein ganzen Jahr?


Bei jeder Dividendenzahlung zahlst du 5,95€ Gebühren wenn die comdirect die Quellensteuer für dich zurück holt. Dies aber auch nur nach einer Wirtschaftlichkeitsprüfung, sprich wenn du mindestens 25€ an Dividende zurückbekommst. Ansonsten wird es nicht ausgeführt und du musst selber ran.

 

Bei Aktien aus den USA allerdings nicht - da wird dir in der Regel 15% Quellensteuer abgezogen und damit hat sich das Thema, die bekommst du nicht zurück. Aber Länder wie Norwegen, Schweiz, Italien, Frankreich, Irland, Kanada ziehen gerne zu viel Quellensteuer ab sodass du hier Geld zurückfordern musst. 

Du zahlst das also für jede Dividendenausschüttung und jedes Unternehmen, einfach jedes Mal wenn der Service zustande kommt. Wenn das Unternehmen Quartalsweise ausschüttet so musst du das eben vier mal im Jahr für die eine Aktie zahlen. (Edit: Aktie in Unternehmen geändert, ist verständlicher so).

 

Beispiel:

Aktien von 2 Unternehmen aus Irland, von 3 Unternehmen aus Frankreich, von 1 Unternehmen aus der Schweiz.

Irland zahlt vierteljährlich, Frankreich zahlt halbjährlich, Schweiz zahlt jährlich. Auf's Jahr gerechnet kommen dann folgende Gebühren zusammen:

 

Irland: 2 verschiedene Unternehmen x 4 Ausschüttungen = 8 Ausschüttungen gesamt, daraus folgt 8x5,95€ = 47,60€

 

Frankreich: 3 verschiedene Unternehmen x 2 Ausschüttungen = 6 Ausschüttungen gesamt, daraus folgt 6x5,95€ = 35,70€

 

Schweiz: 1 Unternehmen mit einer Ausschüttung = 5,95€

 

Insgesamt im Jahr würdest du 15x die 5,95€ bezahlen, also 89,25€.

Wenn es sich wirtschaftlich rechnet. 

Edit: Wenn du 100 Aktien eines Unternehmens besitzt so zahlst du natürlich nicht 5,95€ x 100 Aktien, sondern nur enimal für die Dividendenzahlung des Unternehmenens. 

 

 


@joshy  schrieb:


Das würde mich und meine Dividenden ja auffressen bei kleinen Summen.


Kommt drauf an, bei kleinen Summen wird eben nichts durchgeführt.

Aus dem Text zu dem DBA Formular:

 

"Dabei prüfen wir, ob der Antrag auf Erstattung von Quellensteuerbeträgen wirtschaftlich sinnvoll für Sie ist. Nach Abzug anfallender Entgelte gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis und fremder Spesen ist ein Nettobetrag von mindestens 25 Euro pro Zahlungsvorgang erforderlich."

 


@joshy  schrieb:


Und was genau bedeutet Vorabbefreiung? Ist das lediglich, dass ich direkt 15% abgezogen bekomme und nicht 30%?


Ganz genau. Eine Vorabbefreiung führt dazu, dass du direkt nur 15% abgezogen bekommst und nicht 30% und somit auch nichts zurückfordern musst.

Für manche Länder geht das, für manche Länder nicht. Dies kannst du über den Kundenservice erfragen. Über das Kontaktformular kannst du denen schreiben, dann bekommst du eine relativ zeitnahe schriftliche Antwort 🙂

 

Da wo es geht zahlst du eben 5,95€ jedes mal für die Vorabbefreiung (ich weiß nicht ob hier eine Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgt) und da wo es nicht geht zahlst du 5,95€ dafür, dass die dir die Quellensteuer zurückholen.

 

Ich hoffe ich konnte helfen. Wenn nicht: Immer weiter fragen 🙂 Das kriegen wir schon hin 🙂

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joshy
Autor ★
3 Beiträge

Ich bin begeistert. Vielen Dank für die Zeit die du dafür aufgewendet hast!

Es ist eigentlich alles sehr verständlich und da ich noch innerhalb der Freibetragsgrenze bin, lass ich auch vieles erstmal auf mich zukommen.

 

Mein Dividenden-Portfolio besteht auch im Moment nur aus DE und US. Lediglich eine aus GB ist dabei.
Das wäre auch noch die einzige Frage die noch leicht unklär ist:

Die als letztes von dir genannte Vorabbefreiung schließt die USA aus?
Es entstehen keine Kosten von 5€ bei den US-Dividenden?

In meinem Fall würde es nur GB (orientiert sich am Beispiel Irland würde ich behaupten) mit dieser Vorabbefreiung treffen. Normalerweise ist in GB die Quellensteuer 0%. Deutschland zieht aber direkt die 25% ab. (egal ob im Freibetrag oder über der Grenze?)
Und da kommt dann die Vorabbefreiung zu stande? Automatisch?
Muss ich da dann im Vorhinein die DBA-Vollmacht ausfüllen?

Wenn wir das noch klären könnten, wäre ich vollumfänglich glücklich und dankbar 🙂

Zilch
Legende
7.851 Beiträge

Hey @joshy ich bin gerade am Tablet deshalb ohne umfängliches zitieren:

 

Wenn du nur DE und US Aktien im Depot hast dann brauchst du die DBA Vollmacht gar nicht. Ich habe keine Aktie aus GB, ich weiß also nicht ob die Quellensteuer abziehen oder ob das mit dem Abkommen soweit klappt. Ich habe auch nur US und DE Aktien und habe keine Vollmacht ausgefüllt - funktioniert alles so wie es soll.

 

Die Vorabbefreiung "schließt die USA aus" (bedeutet: Ist unnötig!) weil deutsche Banken ja entsprechendes Qualitätsmerkmal haben wodurch alles richtig funktioniert. Du musst keine Vollmacht oder ähnliches erstellen, nur die Aktien im Besitz haben. Wenn Dividende ausgeschüttet wird so wird 15% Quellensteuer abgezogen und dir angerechnet. Das war's, die bekommst du auch nicht wieder. Das, was du dann bekommst, ist dann dein zu versteuerndes Einkommen. Die bereits bezahlten 15% werden dir anerkannt und von deiner restlichen Steuerpflicht abgezogen - das passiert alles vollautomatisch ohne dein zutun.

 

Ob du für GB eine Vorabbefreiung brauchst weiß ich auch nicht, das kann dir nur der Kundenservice sagen. Die steuerlichen Situationen ändern sich ständig, deshalb hält die comdirect kein Online-Verzeichnis vor. 

Du darfst auch nicht vergessen:

 

Du zahlst auf alle Erträge und Gewinne (zum Beispiel beim Verkauf von Aktien) prinzipiell Abgeltungs- bzw. Kapitalertragssteuer in Deutschland. Prinzipiell, immer. Immer 25% plus Soli plus Kirche wenn du Kirchenmitglied bist. Die an fremde Staaten bezahlte Quellensteuer wird dir lediglich angerechnet, sodass diese 25% um die bereits gezahlten Quellensteuer nach Abkommen (nicht nach reellem Abzug, das ist wichtig! Es gilt was zwischen Deutschland und dem Land vertraglich ausgemacht wurde, nicht was dir eventuell fälschlicherweise abgezogen wurde!) reduziert wird.

 

Wenn nun also das Doppelbesteuerungsabkommen funktioniert und dir bei den britischen Dividenden keine Quellensteuer abgezogen wird so musst du direkt 25% + Soli + Kirche bezahlen und gut ist, dann musst du nichts weiter machen.

Wenn dir eine Quellensteuer abgezogen wird, und das siehst du an der Wertpapierabrechnung der Dividendenzahlung, dann musst du dich darum kümmern dass du die erstattet bekommst. Und dann kannst du darüber nachdenken ob du die 5,95€ investieren willst damit die Comdirect das für dich macht. Ob es eine Vorabbefreiung ist oder eine Rückforderung weiß ich jedoch nicht, das weiß nur die comdirect 🙂

 

Was du durch deinen Freibetrag wiederbekommst ist die deutsche Steuer, nie die ausländischen Steuer. Wenn du also US Aktien hast so wird die 15% Quellensteuer bezahlt und die siehst du nie wieder. Aber die restlichen 13% Kapitalertragssteuer bekommst du wieder bzw. werden dir bei noch nicht ausgeschöpftem Freibetrag gar nicht erst abgezogen. Auch das macht die Bank für dich vollautomatisch ohne dein zutun.

 

Ich hoffe ich konnte es verständlich darstellen, wenn nicht einfach noch mal fragen. Ich bin nicht immer der Beste im erklären 😕

 

Beste Grüße!

______________________
Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD

godrum
Autor
2 Beiträge

Eigentlich mag ich keine unnötigen Posts schreiben, aber hier wollte ich dennoch mal Danke sagen für die bombastische Erklärung. Genau danach habe ich gesucht. Sollte eigentlich als Standard direkt an das Formular DAB gehängt werden :-).

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.144 Beiträge

Es hängt eben bei jedem Land davon ab ob und wieviel Quellensteuer abgezogen wird und es ein DBA gibt.

Hier ist eine Liste verfügbar.

 

https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/Kapitalertraege/AuslaendischeQuellensteuer/auslaendischequelle...

 

Für einige Länder kann man eine Vorab-Reduzierung beantragen. Das ist meistens einfacher und günstiger als eine Erstattung.

Wie das hier ist weiß ich nicht, Bei Consors zahle ich 1x die Gebühr pro Jahr und Land.