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Pauschalbetrag 801€ bei der Abgeltungssteuer. Wie genau

stinker123
Experte
86 Beiträge

Hallo Community,

 

wahrscheinlich eine dumme Frage, aber ich möchte mich nur nochmal absichern, dass ich es verstanden habe:

 

Jeder hat ein Pauschalbetrag von 801€ pro Jahr zur Verfügung, für Zinsen, Dividenden, und Kapitalerträge.

 

Wenn ich jetzt in einem Jahr 1000€ Kapitalerträge (Dividenden und Kapitalerträge) habe, werden dann die gesamten 1000€ mit ca. 26% besteuert oder nur die 199€ die ÜBER dem Freibetrag liegen?

 

a) 1000€ * 26% = 260€ Steuerabgabe
b) 199€ *26% = 51,54€ Steuerabgabe

 

Wenn ich nur 1 Depot bei 1 Bank habe und dort den gesamten Steuerfreibetrag von 801€ angegeben habe, macht die Bank alles automatisch bei Dividendenauszahlungen und Verkäufen von ETF Beständen etc? oder muss ich noch aktiv werden?

 

 

21 ANTWORTEN

GetBetter
Legende
7.309 Beiträge

Hallo @paba,

 

Danke für Deine Erläuterungen. Ich hatte mich mehr auf das Wort "anlegen" bezogen.

Spoiler
§ 2 Abs. 6 InvStG:
"Aktienfonds sind Investmentfonds, die gemäß den Anlagebedingungen fortlaufend mehr als 50 Prozent ihres Aktivvermögens in Kapitalbeteiligungen anlegen."

Als Nicht-Jurist hätte ich erwartet, dass eine Aktie auch dann noch zum Anlagevermögen gezählt wird wenn sie kurzfristig verliehen ist. Aber selbst wenn das nicht der Fall wäre, würde dadurch ja die Aktienqiote noch nicht verringert.

Das passiert ja nur dann, wenn die hinterlegte Sicherheit dem Anlagevermögen zugerechnet wird und dies keine Aktie ist.

 

Und das fühlt sich tatsächlich etwas merkwürdig an.

 

Na gut, wieder was gelernt.

 

Weinlese
Mentor ★
1.385 Beiträge

@paba  schrieb:

Ich verstehe eigentlich gar nicht, dass die Kapitalbeteiligungsquote noch immer nicht zur Mindestangabepflicht im Key-Investor-Information-Dokument (KIID) gehört.


Ich vermute das liegt daran, dass das Basisinformationsblatt Teil der OGAW-Richtlinie (also europäisches Recht) ist, während die Teilfreistellung nur für das deutsche Investmentsteuergesetz relevant ist.

 

Viele Grüße

Weinlese