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Ordergebühren und Steuererklärung

bro66
Autor
3 Beiträge

Hallo zusammen,

 

Ich handele seit 1,5 Jahren, vorher nur Aktien und ETFs. Mal werden Ordergebühren in den Gewinn- bzw. Verlusttopf verrechnet, mal nicht. Kann ich dann nur die nicht im Topf gelandeten Gebühren als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben oder alle - auch Kauf- und Verkauf? Weißt das jemand?

 

Liebe Grüße

bro66

10 ANTWORTEN

GetBetter
Legende
8.295 Beiträge

@bro66  schrieb:

Ich handele seit 1,5 Jahren, vorher nur Aktien und ETFs. Mal werden Ordergebühren in den Gewinn- bzw. Verlusttopf verrechnet, mal nicht. Kann ich dann nur die nicht im Topf gelandeten Gebühren als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben oder alle - auch Kauf- und Verkauf?

Die Antwort ist relativ simpel:

Kauf- und Verkaufsgebühren werden bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage automatisch berücksichtigt und fließen somit in den jährlichen Sparerpauschbetrag ein. Eine darüberhinausgehende Anerkennung als Werbekosten ist nicht möglich.

Das gilt zumindest für Privatanleger. Solltest Du Deine Investorentätigkeit unter dem Mantel einer GmbH o.ä. betreiben, dann gelten ggf. andere Regeln.

 

Zumindest für die comdirect und die Mehrzahl der anderen gängigen Broker sollte Deine Beobachtung der mal verrechneten und mal nicht verrechneten Transaktionsgebühren ohnehin nicht zutreffen.

Es gibt allerdings Broker, bei denen das ggf. anders sein kann (z.B. bei Flat-Tarifen wie bei Scalable). Solltest Du sowas gemeint haben, dann wäre eine entsprechende Information hilfreich, an der Antwort ändert sich dadurch allerdings nichts.

CurtisNewton
Legende
5.445 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

Es gibt allerdings Broker, bei denen das ggf. anders sein kann (z.B. bei Flat-Tarifen wie bei Scalable). Solltest Du sowas gemeint haben, dann wäre eine entsprechende Information hilfreich, an der Antwort ändert sich dadurch allerdings nichts.


Das ist unabhängig von Flat Tarifen oft bei Brokern der Fall, die nur als Finanzdienstleister auftreten und die eigentliche Depotführung durch eine reguläre Bank im Hintergrund abwickeln. In so einen Fall fallen die Gebühren nämlich häufig nicht auf Ebene der Bank, sondern als Serviceentgelt auf Ebene Finanzdienstleister an --> Was auf Bankebene nicht transparent ist, kann auf Bankebene auch nicht verrechnet werden.

 

Bei den erwähnten Flat-Tarifen handelt es sich ja gedanklich eher um eine Depotführungsgebühr, soll heißen die Gebühren lassen sich einem einzelnen Wertpapiergeschäft gar nicht zuordnen

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"Video meliora proboque, deteriora sequor"

GetBetter
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8.295 Beiträge

@CurtisNewton 

Alles korrekt. Der von mir erwähnte Flat-Tarif war nur ein Beispiel für Kosten, die im Rahmen der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage nicht berücksichtigt werden (können). Und weil es nur ein Beispiel war, hatte ich ja auch ein "z.B." davor gesetzt 😇

 

Im Grunde wollte ich vor allem eine Abgrenzung erreichen. Da in der Fragestellung nämlich kein Hinweis auf einen speziellen Broker enthalten war, wir uns hier aber in der Community der comdirect befinden, unterstelle ich zunächst, dass auch die Frage auf das Vorgehen der comdirect bezogen war. Dann passen allerdings das tatsächliche und das beschriebene Prozedere nicht zusammen, die comdirect rechnet nämlich immer gegen den Gewinn- und Verlusstopf.

 

Daher auch die implizit ausgesprochene Bitte an @bro66  evtl. relevante, bislang aber nicht erwähnte Details nachzureichen.

dg2210
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8.107 Beiträge

Viele Profis nennen das deutsche System die 'Spezielle Relativitätstheorie des Finanzwesens'

 

Immer wieder tauchen Meldungen auf, jemand habe einen Fehler in der SRT gefunden oder 'Einstein widerlegt'  genauso häufig gibt es Klagen, die Banken hätten falsch gerechnet. I.d.R. beruht das auf irgendwelchen Missverständnissen oder fehlerhaften Annahmen.

 

Daher: im Zweifelsfall abwarten  und der Bank vertrauen.  

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Silver_Wolf
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5.614 Beiträge

Einstein?

 

Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit; aber beim Universum bin ich mir immer noch nicht ganz sicher.

 

Das trifft wohl bei den Anlegern die heute so unterwegs sind wohl voll zu.   🙂

 

CurtisNewton
Legende
5.445 Beiträge

@dg2210  schrieb:

Viele Profis nennen das deutsche System die 'Spezielle Relativitätstheorie des Finanzwesens'

 

Immer wieder tauchen Meldungen auf, jemand habe einen Fehler in der SRT gefunden oder 'Einstein widerlegt'  genauso häufig gibt es Klagen, die Banken hätten falsch gerechnet. I.d.R. beruht das auf irgendwelchen Missverständnissen oder fehlerhaften Annahmen.

 

Daher: im Zweifelsfall abwarten  und der Bank vertrauen.  


Das ist im Allgemeinen richtig, doch gerade die comdirect - eine Marke der Commerzbank hat hier in der Vergangenheit schon Verhaltensauffälligkeiten gezeigt.

 

https://community.comdirect.de/t5/wertpapiere-anlage/18-dividende-erhalten-comdirect-errechnet-darau... 

 

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"Video meliora proboque, deteriora sequor"

bro66
Autor
3 Beiträge

Hallo zusammen,

erst einmal herzlichen Dank für die schnellen Antworten. Ich hatte gestern schon mal meine Steuerklärung, brav in Excel eingetragen und dabei ist mir aufgefallen, dass beim Kauf und Verkauf die Gebühren abgezogen werden, um die KeSt zu ermitteln. Im VST werden aber manchmal nur die Kaufgebühren berücksichtigt, mal auch die Verkaufsgebühen, mal auch gar nichts von beidem. Daher habe ich mich gefragt, ob ich die nicht eingestellten Gebühren in meiner Steuerklörung geltend machen kann, ebenso bei Totalverlusten, die Differenz zwischen Teilerstattung. 2 Verluste wurden nicht mal im VST registriert, auch habe ich hier nur den Kaufbeleg, aber keinen Knockoutbeleg, braucht das Finanzamt nicht den Nachweis des Knockouts? Ich würde gerne Fehler in der Steuerklörung vermeiden. HG bro66

Silver_Wolf
Legende
5.614 Beiträge

Natürlich werden Gebühren die einem Geschäft zuzuordnen sind bei der Steuer berücksichtig.

Das erfolgt doch automatisch.   😞

 

Was soll VST bedeuten?

bro66

*VST Verlusttopf