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NV Bescheinigung zurückziehen?

Pwe1de
Autor ★
6 Beiträge

 

Was macht in diesem Fall am meisten Sinn?

 

Ich habe einen Pauschalbestueerten Minijob und daher eine NV Bescheinigung bei Broker A (Comdirect). Bei Broker A habe ich die NV Bescheinigung (max. 12096€ Gewinn) überschritten. Jedoch bin ich bei meinem 2. Broker, Broker B mit Betrag X im Minus, der mich durch eine Verrechnung wieder unter die Grenze von 12096€ bringt.

Das Problem ist, dass die Verluste bei Broker B zum Großteil aus Derivaten stammen und die Gewinne bei Broker A aus Aktien. Die kann ich ja seit 2021 nicht mehr miteinander verrechnen..?

Falls sich dieses Jahr daran nichts mehr ändern sollte, brauche ich ja eigentlich keine Verlustbescheinigung von Broker B und bin gezwungen bei Broker A die NV Bescheinigung aufzulösen, einen Freistellungsauftrag von 1000€ einzustellen und mir die gezahlte Steuer dann über die Anlage KAP 2026 zurückholen.

Ist das so richtig?

12 ANTWORTEN

Fix1
Experte ★★★
523 Beiträge

NV-Bescheinigung und Freistellungsauftrag schließen sich gegenseitig auf Bankenebene aus. Im übrigen wird eine Bank, bei der man eine NVB hinterlegt hat, auch dann keine Steuern einbehalten, wenn man auf Kapitalerträge über 12.096 Euro kommen sollte. Deswegen wäre ein FSA bei einer Bank, bei der man eine NVB hinterlegt hat, auch komplett unnötig. 

 

Aber man hat dann regelmäßig die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Und im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung durch das Finanzamt findet eine Berechnung der Einkommensteuer unter Einbeziehung des Sparerpauschbetrags in Höhe von 1.000 Euro und des Grundfreibetras in Höhe von 12.096 Euro statt. Dort addieren sich also beide Beträge effektiv.

 

Viele Grüße

 

Lukas

Pwe1de
Autor ★
6 Beiträge

Okay, cool dass du dich da so auskennst. Letzte Frage: Das heißt der Einbezug des Sparerpauschbetrags liegt 2025 nicht in meiner Verantwortung? Das passiert dann automatisch nachdem ich meine Steuererklärung (Anlage KAP) gemacht habe? Ergo, ich könnte dieses Jahr noch ca 900€ an Kapitalerträgen erwirtschaften bevor ich wirklich die Schwelle der NV überschreite (nach Verrechnung der Depots). 

 

VG

Paul

Fix1
Experte ★★★
523 Beiträge

Bei Einbeziehung aller deiner Kapitaleinkünfte  mittels Anlage KAP im Rahmen der Einkommensteuererklärung wird immer der 1.000EUR-Sparerpauschbetrag in Abzug gebracht. Kreuz nur oben auf der Anlage KAP an: "Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge".

 

Viele Grüße

 

Lukas