abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

NV-Bescheinigung eingereicht, Verlustbescheinigung erhalten. Warum?

redbull21
Autor ★★
16 Beiträge

Hallo zusammen,

 

meine Frage ergibt sich ja schon aus dem Titel.

Ich habe für 2020-2022 erstmalig eine NV-Bescheinigung eingereicht. Nun erhalte ich plötzlich eine nicht bestellte Verlustbescheinigung für 2019 und mein Aktien-Verlusttopf wurde auf Null gesetzt.

Das verstehe ich nicht. Kann mir das jemand erklären? 

 

Was ist nun, wenn ich z. B. für 2022 steuerpflichtig werde, weil in dem Jahr ein großer Aktiengewinn realisiert wurde? Kann ich dann die Verlustbescheinigung für 2019 überhaupt noch gegenrechnen? 

 

Enthält die Jahressteuerbescheinigung, solange die NV-Bescheinigung gilt, im Falle von Verlusten nun immer auch eine Verlustbescheinigung, die ich alle sammeln muss, damit ich sie irgendwann, wenn ich mal Aktiengewinne versteuern muss, mit der Steuererklärung einreichen und verrechnen lassen kann?

 

Warum kann die bankinterne Gewinn/Verlustverrechnung nicht einfach beibehalten werden, auch wenn die Bank keine Steuern einzieht? Mir erschließt sich da kein Zusammenhang.

 

Vielleicht kann mir jemand Licht ins Dunkel bringen?

7 ANTWORTEN

dg2210
Legende
6.966 Beiträge

Hallo @redbull21 ,

 

die Verlustbescheinigung für 2019 schickst du als Anlage zur Einkommensteuererklärung 2019 an das Finanzamt; alles andere passiert automatisch.

redbull21
Autor ★★
16 Beiträge

Danke, @dg2210 ,

aber meine ESt-Erklärung 2019 ist ja schon durch. Wozu jetzt noch nachreichen, das Ergebnis bleibt trotzdem Null. Oder macht dann das Finanzamt den Verlustvortrag für 2020? Wozu, wenn 2020 und später wahrscheinlich keine Veranlagung erfolgen wird (deshalb ja die NV-Bescheinigung).

dg2210
Legende
6.966 Beiträge

@redbull21  schrieb:

Danke, @dg2210 ,

aber meine ESt-Erklärung 2019 ist ja schon durch.


Mit dem Nachreichen der Unterlagen bist du jedenfalls auf der sicheren Seite; dein Fall sieht typisch §173 AO aus, da " den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden."

 

Zurückhalten würde ich (!) die Verlustbescheinigung nur dann, wenn der Steuerberater ausrücklich dazu rät.

redbull21
Autor ★★
16 Beiträge

Ich habe die neuen Steuerbescheinigungen jetzt mal ans Finanzamt geschickt und um nachträgliche Feststellung eines Verlustvortrages gebeten, unter Hinweis auf § 173 AO. Mal sehen, was raus kommt.

 

Dumm ist halt, dass ich jetzt trotz NV-Bescheinigung jedes Jahr den Verlustvortrag beantragen muss, damit er nicht verfällt, ich also praktisch doch nicht um die jährliche Steuererklärung herum komme. Trotzdem bleibt natürlich der Vorteil, dass seitens der Bank erst mal keine Steuerabzüge auf die Erträge erfolgen.

Crazyalex
Legende
8.595 Beiträge

Durch die NV-Bescheinigung musst du sowies eine Steuererklärung abgeben

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

redbull21
Autor ★★
16 Beiträge

@Crazyalex  schrieb:

Durch die NV-Bescheinigung musst du sowies eine Steuererklärung abgeben

 

Gruß Crazyalex


Das stimmt so pauschal sicher nicht. Mit gültiger NV-Bescheinigung muss ich grundsätzlich keine Steuererklärung abgeben, es sei denn das Finanzamt fordert mich dazu auf, oder ich stelle selber fest, dass ich wahrscheinlich über den Grundfreibetrag komme.

https://www.buhl.de/steuernsparen/nv-bescheinigung-nichtveranlagung/ 

Crazyalex
Legende
8.595 Beiträge

@redbull21 

Sorry - hast Recht! Das haate ich falsch in Erinnerung Smiley (traurig)

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!
Kurz zustimmen zu Cookies und vergleichbaren Webtechnologien
Um Ihnen insbesondere ein optimales Website-Erlebnis zu bieten, werden mit Ihrer Einwilligung Cookies und Webtechnologien zu Funktions-, Statistik-, Komfort- und Marketingzwecken sowie zur Darstellung personalisierter Inhalte verwendet. Im Einzelnen sind dies (Details unter nachfolgenden Links):

Adobe Analytics: Reichweitenmessung zur Verbesserung des Nutzungserlebnisses der Website sowie Optimierung der Marketingkampagnen.

Adform: Aussteuerung und Optimierung von Werbemitteln, die durch Kunden von Adform geschaltet werden.

Adition: Aussteuerung und Optimierung von Werbemitteln, die durch Kunden von Adition geschaltet werden.

comdirect-Surfertracking: Optimierung und Aussteuerung nutzerbezogener Werbung, die von comdirect auf Drittseiten geschaltet wird

Community Umfrage: Aussteuerung von Umfragen für Besucher der comdirect community.

DoubleClick Floodlight: Analyse des Nutzerverhaltens zur Optimierung des Nutzungserlebnisses.

Meta: Nachverfolgung von Verhalten nach Klick auf Meta-Werbeanzeigen und Personalisierung von Meta-Werbung.

Google Ads: Nachverfolgung von Verhalten nach Klick auf Google-Werbeanzeigen und Personalisierung von Google-Werbung.

Personalisierte Angebote: Aussteuerung und Optimierung von personalisierten Werbeflächen im persönlichen Bereich.

Smartadverser: Aussteuerung und Optimierung von Werbemitteln, die durch Kunden von Smartadverser geschaltet werden.

Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie durch Klicken auf „Alle akzeptieren“ bestätigen, dass wir diese Webtechnologien verwenden dürfen. Anderenfalls klicken Sie auf „Alle verweigern“. Durch Klicken auf „Einzeln einstellen“ können Sie jederzeit Ihre Einwilligung widerrufen oder Ihre Einwilligungseinstellungen anpassen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Datenschutz und unser Impressum.