NV-Bescheinigung eingereicht, Verlustbescheinigung erhalten. Warum?
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am 09.07.2020 13:33
Hallo zusammen,
meine Frage ergibt sich ja schon aus dem Titel.
Ich habe für 2020-2022 erstmalig eine NV-Bescheinigung eingereicht. Nun erhalte ich plötzlich eine nicht bestellte Verlustbescheinigung für 2019 und mein Aktien-Verlusttopf wurde auf Null gesetzt.
Das verstehe ich nicht. Kann mir das jemand erklären?
Was ist nun, wenn ich z. B. für 2022 steuerpflichtig werde, weil in dem Jahr ein großer Aktiengewinn realisiert wurde? Kann ich dann die Verlustbescheinigung für 2019 überhaupt noch gegenrechnen?
Enthält die Jahressteuerbescheinigung, solange die NV-Bescheinigung gilt, im Falle von Verlusten nun immer auch eine Verlustbescheinigung, die ich alle sammeln muss, damit ich sie irgendwann, wenn ich mal Aktiengewinne versteuern muss, mit der Steuererklärung einreichen und verrechnen lassen kann?
Warum kann die bankinterne Gewinn/Verlustverrechnung nicht einfach beibehalten werden, auch wenn die Bank keine Steuern einzieht? Mir erschließt sich da kein Zusammenhang.
Vielleicht kann mir jemand Licht ins Dunkel bringen?
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Aktien
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am 09.07.2020 15:04
Hallo @redbull21 ,
die Verlustbescheinigung für 2019 schickst du als Anlage zur Einkommensteuererklärung 2019 an das Finanzamt; alles andere passiert automatisch.
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am 09.07.2020 16:14
Danke, @dg2210 ,
aber meine ESt-Erklärung 2019 ist ja schon durch. Wozu jetzt noch nachreichen, das Ergebnis bleibt trotzdem Null. Oder macht dann das Finanzamt den Verlustvortrag für 2020? Wozu, wenn 2020 und später wahrscheinlich keine Veranlagung erfolgen wird (deshalb ja die NV-Bescheinigung).
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am 09.07.2020 19:04
@redbull21 schrieb:Danke, @dg2210 ,
aber meine ESt-Erklärung 2019 ist ja schon durch.
Mit dem Nachreichen der Unterlagen bist du jedenfalls auf der sicheren Seite; dein Fall sieht typisch §173 AO aus, da " den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden."
Zurückhalten würde ich (!) die Verlustbescheinigung nur dann, wenn der Steuerberater ausrücklich dazu rät.
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am 10.07.2020 18:08
Ich habe die neuen Steuerbescheinigungen jetzt mal ans Finanzamt geschickt und um nachträgliche Feststellung eines Verlustvortrages gebeten, unter Hinweis auf § 173 AO. Mal sehen, was raus kommt.
Dumm ist halt, dass ich jetzt trotz NV-Bescheinigung jedes Jahr den Verlustvortrag beantragen muss, damit er nicht verfällt, ich also praktisch doch nicht um die jährliche Steuererklärung herum komme. Trotzdem bleibt natürlich der Vorteil, dass seitens der Bank erst mal keine Steuerabzüge auf die Erträge erfolgen.
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am 10.07.2020 18:11
Durch die NV-Bescheinigung musst du sowies eine Steuererklärung abgeben
Gruß Crazyalex
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ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!
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am 11.07.2020 14:27
@Crazyalex schrieb:Durch die NV-Bescheinigung musst du sowies eine Steuererklärung abgeben
Gruß Crazyalex
Das stimmt so pauschal sicher nicht. Mit gültiger NV-Bescheinigung muss ich grundsätzlich keine Steuererklärung abgeben, es sei denn das Finanzamt fordert mich dazu auf, oder ich stelle selber fest, dass ich wahrscheinlich über den Grundfreibetrag komme.
https://www.buhl.de/steuernsparen/nv-bescheinigung-nichtveranlagung/
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am 12.07.2020 06:14
Sorry - hast Recht! Das haate ich falsch in Erinnerung
Gruß Crazyalex
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