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Neue Gefahr für Fonds-Anleger?

dg2210
Legende
6.916 Beiträge

 

Die FAZ schrieb letzte Woche über Planungen, im Krisenfall 8was immer das auch sein mag), den Fonds-Anlegern den Zugriff auf Ihr Vermögen zu erschweren.  Konkret soll es darum gehen, ähnlich wie bei Immobilienfonds, Mindesthaltefristen bzw Kündigungsfristen einzuführen. Ob davon auch ETFs betroffen sind geht aus dem bericht nicht eindeutig hervor. Dafür spricht aber, dass Blackrock (als einer der ganz grossen ETF-Anbieter (iShares)) erwähnt wird.

 

Quelle:

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/fonds-mehr/fondsanleger-koennen-der-boerse-gefaehrlich-werden-14...

 

2 ANTWORTEN

Pramax
Legende
3.632 Beiträge

@dg2210

 

Hallo dg2210!

 

Den von Dir verlinkten FAZ-Artikel habe ich letzte Woche auch gelesen und mir daraufhin die Mühe gemacht, mal den Verkaufsprospekt des auch bei Comdirect-Kunden sehr beliebten Fonds "DWS Top Dividende" (WKN 984811) nach dem Begriff

"Aussetzung der Anteilsrücknahme" zu durchforsten. Und siehe da, ich bin fündig geworden! Auf Seite 7 des "Verkaufsprospekts einschließlich Anlagebedingungen" vom 1. Januar 2017 des Fonds "DWS Top Dividende", herausgegeben von der Deutschen Asset Management Investment GmbH findet sich folgender Passus (Zitat):

Aussetzung der Anteilrücknahme
Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile
zeitweilig aussetzen, sofern außergewöhnliche
Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter
Berücksichtigung der Interessen der Anleger
erforderlich erscheinen lassen. Außergewöhnliche
Umstände in diesem Sinne können z.B.
wirtschaftliche
oder politische Krisen, Rücknahmeverlangen
in außergewöhnlichem Umfang
sein sowie die Schließung von Börsen oder
Märkten, Handelsbeschränkungen oder sonstige
Faktoren, die die Ermittlung des Anteilwertes
beeinträchtigen. Der Anleger kann seine Anteile
während dieses Zeitraums nicht zurückgeben.
Auch im Fall einer Aussetzung der Anteilrücknahme
kann der Anteilwert sinken; z.B. wenn die
Gesellschaft gezwungen ist, Vermögensgegenstände
während der Aussetzung der Anteilrücknahme
unter Verkehrswert zu veräußern. Der
Anteilwert nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme
kann niedriger liegen, als derjenige vor
Aussetzung der Rücknahme.

 

(Anmerkung: Fundstelle: https://www.dws.de/Produkte/Fonds/592/Downloads )

 

Also ist das von Dir beschriebene Szenario schon in dem Verkaufsprospekt eines großen Deutschen Publikumsfonds eingearbeitet. Ich gehe davon aus, dass sich solche oder ähnliche Klauseln auch in den Verkaufsprospekten anderer Fonds finden lassen.

 

Darüber sollte man sich also im klaren sein, wenn man in Fonds investiert.

Also immer schön brav den Verkaufsprospekt lesen!

 

Gruß, Pramax

__________________

Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.

dg2210
Legende
6.916 Beiträge

Danke, @Pramax für diese Zusatzinformationen.

 

Das Lesen des Verkaufsprospektes wird wohl für die Mehrzahl der Anleger ein frommer Wunsch bleiben...

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