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Kontokorrentkredit Verrechnungskonto

RiAHD
Autor ★★
37 Beiträge

Im Zusammenhang mit der Vorabsteuer habe ich über den

"Kontokorrentkredit für das Verrechnungskonto" gelesen.

 

Wie richte ich den denn ein / beantrage ihn?

 

Ist das etwa der Wertpapierkredit? Falls ja, wäre es im Sinne der Verständlichkeit nützlich das in den F&A zur Vorabpauschale auch so zu benennen.

 

Grüsse vom Sofa

Richard

1 ANTWORT

paba
Mentor
889 Beiträge

Hallo @RiAHD,

 

für die Steuer auf die Vorabpauschale wird zunächst immer der Freistellungsauftrag des Folgejahres herangezogen (hier also für 2019). Nur wenn der Freistellungsauftrag  nicht reicht (z.B. wenn gar keiner eingerichtet ist) wird das Verrechnungskonto damit belastet. Ich vermute, dass dir ein Wertpapierkreditkonto nicht weiterhilft, denn darüber wird nur der Kauf und Verkauf von Wertpapieren abgewickelt. Dividenden, Ausschüttungen und Steuern laufen normalerweise über das Verrechnungskonto. Ob du dort einen Kontokorrentkredit erhältst, solltest du am besten in einem persönlichen Telefonat klären. Sinnvoller wäre es aber, vorher ausreichend Geld auf das Verrechnungskonto zu überweisen.

 

Noch ein Hinweis zu Höhe der Steuer: Von einer Steuer auf die Vorabpauschale sind hauptsächlich thesaurierende Fonds betroffen (es gibt nur sehr wenige ausschüttende Fonds, die zusätzlich zur Steuer auf die Ausschüttungen auch noch eine Steuer auf die Vorabpauschale zahlen müssen). Bei einem Aktienfonds (mit 30% Teilfreistellung) liegt die maximale Steuer für 2018 auf die Vorabpauschale bei 1,12€ je 1000€ Fondsvolumen (sie ist aber erst Anfang 2019 zu zahlen). Die Steuer ist außerdem auf die Performance des Fonds im betreffenden Jahr gedeckelt (sie kann also auch 0,00€ betragen, wenn der Fonds im betreffenden Jahr keine Gewinne gemacht hat): siehe Steuerrechner bei just ETF.

 

Gruß paba