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Kapitalertragsteuer, Soli., Kirchensteuer

Peter-Peters
Autor ★
3 Beiträge

Hallo Community.

Habe eine einfache Frage zu :  Kapitalertragsteuer, Soli., Kirchensteuer.

Beispiel :

 

1. Schritt

01.02.2016  Aktiengewinn     + 2.000,- €

Freistellungsauftrag             - 1.000,-€ 

                                                      -------------

Bewertungsgrundlage         + 1000,-€  

 

Von den 1000,-€ werden   "Kapitalertragsteuer, Soli., Kirchensteuer" sofort abgezogen und von der Bank einbehalten.

Der Rest wird dem Verrechnungskonto gutgeschrieben.

 

2. Schritt

Zum Jahresende hin wird ein Aktienpaket mit Verlust verkauft.

Der Verlust beträgt 1000,-€

 

Daraus folgt :

01.02.2016  Aktiengewinn     + 2.000,- €

01.12.2016   Aktienverlust       - 1.000,- €

Freistellungsauftrag             - 1.000,-€ 

                                                      -------------

Bewertungsgrundlage             + - 0,--€  

 

Frage : 

Verrechnet die Bank die bisher einbehaltene

"Kapitalertragsteuer, Soli., Kirchensteuer"  , und bucht  die einbehaltenen Beträge auf mein Verrechnungskonto zurück ?

Oder müssen die einbehaltenen Beträge eventuell über meine Steuererklärung

vom Finanzamt zurückgefordert werden ?

 

Ich hoffe die Frage war verständlich formuliert.

Gruß Peter-Peters

 

 

 

 

 

 

 

4 ANTWORTEN

krokodil1
Experte ★★
462 Beiträge

Hallo Peter-Peters,

 

(ich gehe der Einfachheit halber davon aus, dass nur Abgeltungssteuer eingbehalten wird):

 

In Deinem Fall zahlst Du also am 01.02 2016 250 € Abgeltungssteuer für die 2.000 € Aktiengewinn (wird Dir gleich vom Verkaufserlös abgezogen). Bei einem Verlust im gleichen Kalenderjahr wird die "zuviel" bezahlte Abgeltungssteuer von der codi mit der Kaufabrechnung dirket erstattet. (Aktiengewinne bzw. -verluste sind nur realisierte Kursgewinne bzw. -verluste, keine Dividenden oder Erlöse aus Bezugsrechten!)

 

Gruß

kroko

 

 

Smurf
Experte ★
153 Beiträge

@Peter-Peters

Genau richtig.

Erst wird der Verlust verrechnet, danach der Freistellungsauftrag wieder aufgebaut...

Erstattung nimmt direkt die Bank vor.

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Und noch ein Hinweis: Die Banken unterscheiden sich hinsichtlich der Art, in der sie die Erstattung gezahlter Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) vornehmen.

 

comdirect ist hier vorbildlich und zahlt Steuern direkt mit der Verkaufsabrechnung über das Verlustgeschäft zurück, falls entsprechende Gewinnvorträge bestehen.

 

Bei anderen Banken, z.B. Consors und Targobank, kommt die automatische Erstattung erst einige Tage später. Falls inzwischen mehrere Verlustgeschäfte verbucht wurden, erfolgt die Erstattung gesammelt. Consors erstattet nur einmal pro Woche automatisch, und auch nur dann, wenn der Betrag über 100 Euro liegt. Kleinere Beträge werden dort erst zum Jahresende automatisch erstattet.

 

Das Verfahren bei comdirect ist mir wesentlich lieber, da es transparenter ist.

 

Viele Grüsse aus einem eiskalten München

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hi,

 

ist so nicht richtig.

Ich haben einen Gewinn von 2.000 € und einen Freistellungsauftrag über 1.000 € erteilt. Dann zieht die Bank sofort von den nicht freigestellten 1.000 € die KESt und Soli und KiSt ein. Du zahlst also sofort ( am 02.01. in deinem Beispiel) für die steuerpflichtigen nicht freigestellten Erträge. Wenn am Ende des Jahres etwas mit Verlust verkauft wird, dann rechnet die Bank in dem Moment den Verlust gegen den alten Gewinn gegen und erstattet auch zuviel gezahlte Steuer- in deinem Beispiel. Wenn "ausreichend" Verlust gemacht wird, baut sich auch der verfügbare Freistellungsauftrag wieder auf.