Kapitalertragssteuer Zeiträume
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am 06.01.2025 10:55
Leider hatte ich es versäumt, einen Freibetrag einzurichten - dumm gelaufen.
Der Grund war, ich hatte mir vor vielen Jahren gemerkt, dass Veräußerungen die sich über länger als ein Jahr entwickelt haben, keiner Steuer unterliegen. Das war bisher - wenn überhaupt - dann immer so der Fall bei mir.
Also z.b.
2015 100 Stück gekauft - 2024 100 Stück verkauft: steuerfrei
Stimmt das so?
Wenn ja, wie ist das, wenn man beispielsweise
2015 100 Stück kauft
2020 100 Stück dazu kauft
2024 Juni 2 Stück dazu kauft
2024 Dezember 30 Stück verkauft.
Sind dann alle 30 Stück voll besteuert?
Das wäre voll bescheuert, denn eigentlich könnten es ja auch die ältesten Stücke sein, die verkauft werden.
Wenn man alles verkauft auch alles voll besteuert?
Also der letzte kleine Kauf erneuert die Steuerpflicht auf alles?
Lieben Dank für eure Antworten.
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Aktien
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06.01.2025 11:10 - bearbeitet 06.01.2025 11:11
Normalerweise FIFO, First-in-First-Out. Die zuerst gekauften Papiere werden also auch wieder zuerst verkauft; das entspricht dem was Du willst.
Aber mich würde interessieren, welche Papiere (ausser Crypto, da ist das wohl so...) nach einem Jahr steuerfrei verkauft werden können; meines Wissens ist das seit 2009 vorbei.
Oder hattest Du zufällig so alte Bestände im Depot?
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am 06.01.2025 11:13
Die Abgeltungssteuer wurde 2009 eingeführt und die 1-Jahres Regel damit aufgehoben. Alle Aktien, die ab dem 01.01.2009 gekauft wurden unterliegen dieser Steuer.
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am 06.01.2025 14:14
@oove999 schrieb:Leider hatte ich es versäumt, einen Freibetrag einzurichten - dumm gelaufen.
Meinst du einen Freistellungsauftrag?
Das ist nur eine Verwaltungsvereinfachung bei einfach gelagerten Fällen.
Deine Steuerlast ändert sich durch einen erteilten oder
nichterteilten Auftrga überhaupt nicht.
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am 06.01.2025 19:38
Aha.
War ja klar.
Nein, so alt sind die Bestände nun auch nicht.
Also auf jeden Fall Steuer. Ich hatte irgendwie gedacht, dass ich Kapitalerträge selbst beim FA anmelden muss, aber es wurde direkt schon mit Steuerabzug überwiesen.
Ja ich meinte den Freistellungsauftrag.
Wozu ist denn der sonst gut?
Gibt es denn so gar keine Freibeträge?
Ab dem ersten Cent ist Steuer fällig?
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am 06.01.2025 21:46
@oove999 schrieb:
Gibt es denn so gar keine Freibeträge?
Ab dem ersten Cent ist Steuer fällig?
Doch, es gibt typischerweise mehrere Freibeträge, die das Finanzamt automatisch berücksichtigt.
Steuern sind (ebenfalls typischerweise) erst ab ca 10000 EUR fällig.
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am 06.01.2025 22:41
Das widerspricht aber krass dem oben geschriebenen.
Ich dachte, der Freistellungsauftrag ist dazu da, die dort eingetragene Summe von der Steuer zu befreien / Jahr.
Da kann ich mit meinem 2 Personen Konto 2.000 Euro eintragen.
Wie kommst Du auf 10.000?
Gibt es ein leicht verständliches kompaktes Dokument dazu?
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am 06.01.2025 23:14
@oove999 schrieb:
Gibt es ein leicht verständliches kompaktes Dokument dazu?
Ja, sogar zwei:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/
Ich dachte, der Freistellungsauftrag ist dazu da, die dort eingetragene Summe von der Steuer zu befreien / Jahr.
Leider ist das, was man so denkt, nicht immer das, was im Gesetz steht.
Hör' auf zu grübeln, trage die Daten aus der Jahressteuerbescheinigung in deine Steuererklärung ein und lass' das Finanzamt die Arbeit machen.
07.01.2025 06:45 - bearbeitet 07.01.2025 06:58
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07.01.2025 06:45 - bearbeitet 07.01.2025 06:58
@oove999 schrieb:
...
Wie kommst Du auf 10.000?
Gibt es ein leicht verständliches kompaktes Dokument dazu?
Damit ist der Grundfreibetrag gemäß § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG gemeint. Dieser liegt derzeit etwas über 12.000 €.
Wenn das zu versteuernde Einkommen insgesamt nicht darüber liegt, fällt keine Einkommensteuer an.
Etwa zuviel gezahlte Kaptitalertragssteuer kann mit der Einkommensteuererklärung über die sog. Günstigerprüfung zurückgefordert werden, wenn der persönliche Steuersatz unter der Kapitalertragssteuer liegt. Auch werden nicht in Anspruch genommene Freibeträge (hier: Sparerfreibetrag 1000/2000 €) bei der ESt-Festsetzung berücksichtigt.
Leider ist das EStG weder kompakt noch leicht verständlich.
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am 07.01.2025 07:01
Ich fasse nochmal zusammen.
es gibt eine Einkommensgrenze Akt 12000 Euro bis dahin zahlt man keine Einkommenssteuer. Auch keine Kapitalertragssteuer.
es fallen bei Fonds,etfs, Aktien, Kapitalerträgen Kapitalerträgesteuer an.
Diese ist ab 2009 ohne haltefristen.
es gibt weiterhin haltefristen bei crypto/bitcoin ETCs und bei Gold Zertifikaten wie xetra Gold oder euwax Gold 2. Da du das Wertpapier nicht nennst. Ist das was die Antwort erschwert.
der Verkauf ist fifo es werden die älteren Anteile zuerst verkauft. Und dann der Ertrag ermitteln zur Steuerlast.
Grüße
