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JuniorDepot vs. Steuererklärung, Recht & Schenkung

Sefiroth
Autor
2 Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich bräuchte mal einen Rat, da ich mir selber nicht ganz sicher bin...

 

Ich habe für meine Tochter (minderjährig) ein JuniorDeopt auf ihren Namen eröffnet. Da sind zwei ETFs drin:

- ETF110: ComStage-MSCI World TRN U.ETF 

- A0RPWH: iShsIII-Core MSCI World U.ETF

 

Der ETF110 ist eine Einmalanlage, der A0RPWH wird durch einem monatlichen Sparplan mit 50 Euro von unserem elterlichen Konto bespart.

 

Freistellungsauftrag unserer Tochter ist hier komplett drauf eingerichtet, die Gewinne sind minimal und weit unter dem Freistellungsauftrag.

 

Jetzt meine Fragen:

 

1) Wir "schenken" unserer Tochter ja jeden Monat die 50 Euro. Müssen wir da irgendwas rechtliches beachten? Klingt albern, aber wer weiß 🙂 Das wir das Geld nicht wieder auf unser Konto zurückholen dürfen ist klar - soll ja ihres sein & bleiben. Und ich glaube es gibt eine Grenze bis zu der man steuerfrei schenken darf, da dürften wir mit den 600 Euro im Jahr hoffentlich nicht dran kommen.

 

2) Sie macht keine großen Gewinne und alles wird locker vom Freistellungsauftrag abgedeckt. Dann ist doch auch keine Steuererklärung für meine Tochter nötig, oder?

 

Habt schon mal vielen Dank für Eure Antworten!

 

Gruß,

Andre

6 ANTWORTEN

HaBe
Mentor ★
1.144 Beiträge

Freibetrag für Schenkung an Kinder 400.000 Euro in 10 Jahren.

 

Für das Kind brauchst du aktuell keine Steuererklärung.

ae
Mentor ★★★
2.943 Beiträge

Hallo @Sefiroth herzlich willkommen in der Community,

 

Die Sparrate von 50€ im Monat dürfte m. M. nach von der steuerfreien Schenkung für Kinder in Höhe von 400.000€ abgedeckt sein 😉

 

Ausserdem hat ein Kind, solange es kein eigenes Geld verdient einen Freibetrag auf Kapitalerträge in Höhe von 8.841€ - Grundfreibetrag 8.004 + Steuerpauschale 801 + 36€ pauschale Sonderausgaben (Kontoführung usw.) 

Edit:  gilt jährlich für Kap. Ertr. und zehnjährig für Schenkungen 

 

gruss ae

—————————
>>> Meine Glaskugel funktioniert, ist geputzt und auf dem neuesten Stand der Technik
>>>> Leider weigert sie sich konsequent, mit mir zu reden

Dr. Snuggles
Experte ★★
475 Beiträge

@aeIst kein Freibetrag für Kapitalerträge (nur um hier nicht was Falsches aufkommen zu lassen), sondern der Grundfreibetrag. Erst darüber hinaus fallen Einkommensteuern an. Hier wird jede Einkunftsart zusammen betrachtet, also auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

 

@SefirothWenn die 801 Euro einmal ausgeschöpft sein sollten, einfach eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt für das Kind beantragen und bei der comdirect einreichen. Dann wird automatisch nichts einbehalten.

MikeCharly
Experte ★★
304 Beiträge

@Sefiroth 

Nach meiner Erfahrung müssen Schenkungen (§7 ErbStG), welche steuerlich relevant sind, dem Finanzamt innerhalb einer Frist (ab 1 Monat glaube ich, formlose Mitteilung reicht) gemeldet werden.

Das FA entscheidet dann das weitere Prozedere, insbes. ob eine Schenkungsteuererklärung (keine Einkommensteuererklärung) nachgereicht werden muss, abhängig von der Art und dem Betrag der Schenkung.

 

Am besten lädst Du dir das Formblatt und die Anleitung herunter, da wird einem erstmal bewusst, was alles darunter fällt.

Bei der Einmalschenkung wäre es klar, die Sparplangeschichte (der Schenkbetrag, nicht die Erträge) sollte mit dem Tag des Beginns und dem geplanten Zeitraum benannt werden und deiner Meldepflicht wäre wohl genüge getan.

 

Worauf immer hingewiesen wird:

Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob und wieviel Steuern daraus evtl. berechnet werden. Entweder meldet es der Schenker, der Begünstigte oder beide, v.a. geht es darum wer dann für die zu entrichtende Steuer aufkommt.

Oftmals meldet keiner und das könnte später mal zum Problem werden, wenn sich herausstellt, dass der Freibetrag innerhalb der 10 Jahre überschritten wurde.

Fix1
Experte ★★
424 Beiträge

@MikeCharly Alles, was du sagst, ist theoretisch richtig. Als jemand, der schon einmal die Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle eines Finanzamtes von innen gesehen hat, kann ich dir aber sagen, das eine solche Anzeige über eine monatliche Schenkung an das eigene Kind über 50 Euro vor dem Hintergrund eines Freibetrages von 400.000 EUR (in 10 Jahren) für kleine Schmunzler sorgen würde. 

 

In zehn Jahren müssten die monatlichen Schenkungen ja schon 3.333 EUR pro Monat betragen, um auf 400.000 EUR zu kommen. Und wenn man jetzt sagt, dass da ja noch Geschenke zum Geburtstag und zu Weihnachten dazu kommen: Diese sind steuerfrei, soweit sie "üblich" sind.

 

Lange Rede, kurzer Sinn. Das Finanzamt erwartet in solchen Fällen keine Anzeige, würde sie aber natürlich zu den Akten nehmen und "überwachen".

 

Nur um das klar zu stellen: Sobald aber die Schenkungen auch nur ansatzweise in die Nähe einer Steuerpflicht kommen, muss angezeigt werden!

Sefiroth
Autor
2 Beiträge

Wow, vielen dank für die vielen ausführlichen Antworten. Dann bin ich ja beruhigt 🙂