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Investmentsteuerreform 2018 - negativer Effekt für Anleger bei Veräußerung mit Kursverlust in 2018

MH-Frankfurt
Autor
2 Beiträge

Hallo zusammen,

 

im Zuge der etwas heftigeren Kursverluste der letzten Tage wurden bei mir einige Stop Loss Ordern ausgelöst. Beim Blick auf die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage musste ich mit Schrecken einen für die Anleger ziemlich negativen Effekt der Investmentsteuerreform entdecken:

 

Zum Jahreswechsel kam es ja zu einem fiktiven Ver- und Wiederankauf von Aktienfonds. Der zum Jahreswechsel festgestellte Kursgewinn geht zu 100% in die Steuerbemessungsgrundlage ein (die Steuerzahlung hierauf ist bis zur Veräußerung gestundet). Die Kursentwicklung seit Jahresbeginn geht aber beim Verkauf aufgrund der Teilfreistellung nur zu 70% ein. Hierdurch ergibt sich für den Anleger ein nicht unerheblicher Nachteil, wenn zum Jahreswechsel ein Kursgewinn zu Buche stand und der Kurs seitdem gefallen ist.

 

Beispiel:

1. Kauf eines Aktien-ETFs (z. B. auf den Dow Jones) Anfang 2017 zum Kurs von 100.

2. Fiktiver Ver-/Wiederankauf zum 31.12.2017 zum Kurs von 120 (->Buchgewinn von 20)

3. Verkauf im Februar zum Kurs von 110 (->Kursverlust in 2018 von 10)

 

Steuerbemessungsgrundlage = 20 - 10 * 0,7 = 13

Tatsächlicher Veräußerungsgewinn = 110 - 100 (Verkaufserlös - Anschaffungskosten)

 

Fazit: Ich muss auf 13 Steuern zahlen, obwohl ich nur 10 Kursgewinn hatte!

 

Haben wir hier in der Community einen Steuerrechtler, der mal sagen kann, ob so ein Effekt auf den Anleger vom Gesetzgeber wirklich gewollt oder zumindest billigend in Kauf genommen worden sein kann? Oder wurde hier etwas übersehen? Das Seltsame ist, dass ich die letzten Tage wirklich viele Artikel zur Investmentsteuerreform recherchiert habe und dieses Phänomen nirgends beschrieben war. Es ist aber real: Das Phänomen habe ich in den letzten Tagen leider auf vielen Wertpapierabrechnungen sehen müssen. Und ich nehme an, vielen, die in den letzten Jahren dicke Kurszuwächse verzeichnet haben und in den letzten Tagen ihre Positionen verkauft haben, geht es genauso.

 

Vielen Dank für eure Zuschriften.

 

VG

MH

12 ANTWORTEN

Necoro
Mentor ★
1.071 Beiträge

Hallo @MH-Frankfurt,

 

ich habe mir spontan die Freiheit genommen, deine Frage auch mal im Wertpapier-Forum zu stellen. Ich hoffe, das ist ok, da ich die Frage wirklich grundsätzlich interessant finde.

 

Thread dort: https://www.wertpapier-forum.de/topic/52908-invstg-2018-ver%C3%A4u%C3%9Ferung-mit-kursverlust-in-201...

Goliath74
Mentor ★
1.220 Beiträge

Klären werdet Ihr es hier nicht.

Fragt doch mal beim Bundeszentralamt für Steuern nach.

Necoro
Mentor ★
1.071 Beiträge

Klären kann das nur der BFH. Das BZSt hat mit der ganzen Sache eher gar nix zu tun.