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Investmentsteuergesetz / Deutscher Aktienfond ausschüttend

Pünsch
Autor
3 Beiträge

Hallo,

 

ich habe eine Verständnisfrage zur Investmentbesteuerung ab dem kommenden Jahr. Zukünftig werden deutsche Dividendenerträge auf Fondsbasis mit einer Körperschaftssteuer von 15% belegt. (Die Vorabpauschale muss nicht betrachtet werden, da bei Dividenden-Aristokraten die Ausschüttung höher als der Basiszins sein dürfte.) Für die kleinen Anleger bedeutet dies doch eine signifikante Steuererhöhung auf deutsche Dividenden(fond)ausschüttungen:

 

1. von 15%, wenn der Sparerpauschbetrag von 801€ nicht ausgeschöpft ist oder z.B. ein Verlustvortrag aus dem Vorjahr vorliegt bzw. 

 

2. von 7,9%, wenn der Sparerpauschbetrag bereits verbraucht wurde.

(Die Teilfreistellung des Aktienfonds von 30% kann die 15% Körperschaftssteuer nicht voll kompensieren und die Steuerbelastung auf Dividenden steigt um fast 8% (26,375 % Kapitalertragsteuer inkl. Soli * 30 % Teilfreistellungssatz = 7,9% Teilfreistellungssatz)).

 

Ist mein Verständnis so richtig? Und macht es dann nicht mehr Sinn, wenn man sich die deutschen Einzelaktien des Fonds ins Portfolio legt, da die 15%ige Vorabbesteuerung der Dividenden dann nicht anfällt?

 

Danke und Gruß

Pünsch

5 ANTWORTEN

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @Pünsch,

 

herzlich willkommen in unserer Community! 🙂

 

Auf unserer Website unter Hilfe & Service > Finanzwissen > Steuerthemen > Reform Investmentbesteuerung findest du ausführliche Informationen rund um die Investmentbesteuerung.

 

Wir sind uns nicht ganz sicher, ob wir deine Anfrage richtig verstehen, aber hoffen, dass unsere Erklärung dir hilft.

 

Der Teilfreistellungssatz wird immer vor der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen. Ein Beispiel:

 

Du erhältst eine Ausschüttung von 200 Euro. Zuerst wird der Teilfreistellungssatz von z. B. 15 % abgezogen. Daraus ergeben sich 170 Euro, die dann als Steuerbemessungsgrundlage dienen und auf dieser Basis werden die 25% Kapitalertragsteuer (zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) berechnet.

 

Im oben verlinkten Beitrag befindet sich auch folgendes zu Teilfreistellungen:

Spoiler

Neu an der künftigen Investmentbesteuerung ist, dass für inländische und ausländische Investmentfonds das Körperschaftsteuergesetz zum Tragen kommt. Investmentfonds unterliegen mit ihren inländischen Beteiligungseinnahmen, inländischen Immobilienerträgen und sonstigen inländischen Einkünften der Körperschaftsteuer. 

Zur Abmilderung einer erneuten Besteuerung der Kapitalerträge, die dem Privatanleger im Zusammenhang mit einem Investmentfonds (z. B. Veräußerung des Fondsanteiles, Ausschüttung aus dem Fonds) entstehen, werden ab 01.01.2018 Teilfreistellungssätze (TFS) auf Anlegerebene eingeführt. Diese werden bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer steuermindernd berücksichtigt. 

Die Höhe des fondsspezifischen Teilfreistellungssatzes (TFS) richtet sich nach der Art des Fonds:

  • Für Privatanleger in Aktienfonds1 beträgt der TFS 30 %
  • Für Privatanleger in Mischfonds2 beträgt der TFS 15 %
  • Für Privatanleger in offenen Immobilienfonds beträgt der TFS 60 %
  • Für Privatanleger in offenen Immobilienfonds mit Anlageschwerpunkt im Ausland
    beträgt der TFS 80 %

1 Mindestens 51 % des Fondsvermögens müssen in Aktien investiert sein
2 Mindestens 25 % des Fondsvermögens müssen in Aktien investiert sein
3 Mindestens 51 % des Fondsvermögens müssen in Auslandsimmobilien oder
  Auslandsimmobiliengesellschaften investiert sein

Anlegerspezifische Teilfreistellungssätze, z. B. für betriebliche Anleger, finden ausschließlich im Rahmen der Veranlagung Berücksichtigung.

Beste Grüße

Jan-Ove

Pünsch

Hallo Jan-Ove,

 

vielen Dank für deine Antwort. Aber ich habe mich wohl leider etwas missverständlich ausgedrückt. Wenn ich das neue Investmentsteuergesetz richtig verstehe, dann haben wir es mit einer signifikanten Steuererhöhung auf deutsche Dividenden zu tun.  Ich versuche es mal an 2 Beispielen zu verdeutlichen:

 

Fall 1: Pauschbetrag 801€ nicht ausgeschöpft

  • 2017 Font A schüttet 800 Euro aus -> der Anleger erhält auch 800€ (steuerfrei)
  • 2018 Font A schüttet nur noch 680 Euro aus -> da 15% direkt auf Fondebene als Körperschaftssteuer vom Staat einkassiert wird -> der Anleger hat indirekt 15% Steuern gezahlt

Fall 2: Pauschbetrag von 801€ bereits voll ausgeschöpft

  • 2017 Font A schüttet 800 Euro aus -> der Anleger muss diese mit 25% (Soli im Weiteren vernachlässigt) versteuern und erhält 600 € netto ausgezahlt
  • 2018 Font A kann nur 680€ ausschütten (wegen der 15% Körperschaftssteuer auf Fondbasis) -> der Anleger muss davon nur 476€ mit 25% versteuern (30% Freistellung)  und erhält netto ausgezahlt 561€ -> auch eine indirekte Steuererhöhung von ursprünglich 25% auf nun fast 30% 

Habe ich das so richtig verstanden und würde man sich nicht besser stellen, wenn man die Einzelaktien dieses deutschen Fonds kaufen würde, da man die 15% Körperschaftssteuer auf Fondbasis quasi umgeht?

 

Danke und Gruß

Pünsch

TNE
Autor ★★★
75 Beiträge

Ist es nicht so, dass du gerade im ersten Fall auch 2018 200€ aus dem Fond erhälst? Erst 2019 wird die Vorabpauschale zum Jahresanfang erhoben, allerdings nur für den Betrag, der deinen Freistellungsauftrag übersteigt.

Pünsch
Autor
3 Beiträge

Die Vorabpauschale greift bei Dividendenfonds eh nicht, da die Ausschüttung des Fonds in der Regel größer sein dürfte als der risikolose Basiszins. D.h. der Fonds sammelt im Jahr 2018 die Dividenden seiner einzelnen Aktienpositionen ein und muss darauf 15% Körperschaftssteuer zahlen. Daher, wenn ich es richtig verstehe, reduziert sich auch die Dividendenausschüttung für den privaten Anleger. Diese Reduktion schlägt beim Anleger voll durch, wenn er den Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft  hat (oder einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr aufweist) bzw. stellt ihn auch um einige Prozentpunkte schlechter, wenn der Pauschbetrag bereits verbraucht wurde (siehe Beispielrechnung)...  Oder anders ausgedrückt: Wenn der Fond im Jahr 2018 200€ ausschütten kann, dann hätte er im Jahr 2017 ja 230€ also 15% mehr ausschütten können. 

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Guten Morgen @Pünsch,  

 

ich habe eine Antwort von unserer Steuerabteilung erhalten.  

 

Wir können leider keine steuerrechtlichen Aussagen zu den Auswirkungen des neuen Gesetzes auf die Steuerlast des Investmentfonds treffen. Deshalb können wir auch nichts dazu sagen, ob und wie die Körperschaftsteuer sich auf die Höhe der Ausschüttung auf Kundenseite auswirkt. Wir haben nur Informationen zur Abgeltungsteuer auf Kundenseite. Bei der Beantwortung deiner Fragen kann dir nur die betroffene Seite – nämlich die Fondsgesellschaft – helfen. Oder mit etwas Glück vielleicht jemand aus unserer Community.  

 

Beste Grüße

Jan-Ove