am 03.12.2019 16:09
@Necoro schrieb:Genau, wenn man die Feinheiten rauslässt, gilt am Ende:
Anschaffungswert = Summe(Stk_i * Kurs_i) für alle Kaufzeitpunkte i
Besteuerungsgrundlage = max(Verkaufswert - Anschaffungswert, 0) * TFS
TFS = 0.7 für die meisten ETF
BSG_nach_FSA = Besteuerungsgrundlage - restl. FSA
AbgSt = BSG_nach_FSA * 0.25
SolZ = 0.055 * AbgSt
KiSt = AbgSt * 0.09 (oder 0.08, je nach Bundesland; Anrechnung auf AbgSt mal unterschlagen; entfällt wenn nicht kirchensteuerpflichtig)
Steuer = AbgSt + SolZ + KiSt
Yeap, sieht auf den ersten Blick alles gut aus.
So einfach klappt das aber nur wenn der FSA noch ausreichend dimensioniert ist und Du alles verkaufen kannst.
Bei wohlproportionierten Teilverkäufen wird die Sache deutlich komplexer (s.o.).
am 03.12.2019 20:47
@GetBetter schrieb:So einfach klappt das aber nur wenn der FSA noch ausreichend dimensioniert ist und Du alles verkaufen kannst.
Bei wohlproportionierten Teilverkäufen wird die Sache deutlich komplexer (s.o.).
Da hast Du Recht, das waren sehr einfache Verhältnisse. Zwei ETFs die Anfang des Jahres über Einzelkäufe erworben wurden.