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Immobilienfonds in Liquidation - Steuererstattung?

94 ANTWORTEN

hkall
Autor
2 Beiträge

Selbes Spiel 2022. Eine Erstattung der 2021 gezahlten Steuern hat bei mir bis heute nicht stattgefunden. Auf meine Nachfrage bei comdirect wurde nur mitgeteilt, dass das Thema Substanzausschüttung in Prüfung sei. Ohne jegliche weitere Erläuterung auf die Anmerkung hin, dass das eine Jahre alte Regelung ist, was es da zu prüfen gäbe. Und natürlich auch ohne Timeline, wann denn diese Prüfung abgeschlossen ist und die Steuererstattung erfolgt.

Eine etwas fundiertere Information, warum Kunden in 2021 eine Erstattung erhalten haben und ich bislang in 2022 nicht, wäre hilfreich.

 

 

MikeCharly
Experte ★★
370 Beiträge

Willkommen in der Commiunity @hkall 

 

Hat dein abwickelnder Fond seinen Abwicklungsbericht im Bundesanzeiger bereits veröffentlicht?

Darin sollte ja alles nötige beschrieben sein.

 

Beim 980230 wird bspw. darauf hingewiesen, dass die Sonderregelung nach §17 Invstg 2018 zum 31.12.2022 abläuft. So wie ich es verstehe, sind dann 5 Jahre Abwicklung durch und weitere (restliche) Rückzahlungen danach werden u.U. tatsächlich steuerpflichtig.

 

Silver_Wolf
Legende
4.625 Beiträge

Welche Steuern willst du da erstattet bekommen?

Ein Verlust ist doch erst realisiert wenn das Verfahren abgeschlossen ist.

MikeCharly
Experte ★★
370 Beiträge

@hkall meint sicher die AbgSt., welche in diesem Fall i.L. auch bei Substanzausschüttung zunächst auf einen FB angerechnet oder, falls ausgeschöpft, erstmal abgeführt und im Folgejahr entsprechend der Rechtslage ganz/tlw./garnicht erstattet wird.

hkall
Autor
2 Beiträge

Richtig, mir geht es um Substanzausschüttungen des Kanam Grundinvest (679180), die wegen ausgeschöpftem FB voll besteuert wurden.

Konrad256
Autor ★
3 Beiträge

Dann würde es ja Sinn machen die verbliebenen Anteile zähneknirschend zum Börsenkurs bis zum 31.12.2022 über die Börse zu verkaufen.  Würde es so verstehen, dass es dann steuerfrei bleibt. Oder gelten da wieder andere Bestimmungen?

 

MikeCharly
Experte ★★
370 Beiträge

Anderseits sind in diesem Blog die 5 Jahre als Abwicklungsfrist benannt, welche noch um 3 Jahre verlängert wurden.

Da die erwarteten auszukehrenden Rückstellungen u.U. höher als der akt. Kurs sind, hängt die Steuerpflicht wohl insbes. davon ab, wann man seine Anteile erworben hat und wie sich der Verlust (Red. der Anschaffungskosten) in den zurückliegenden Jahren durch Anpassung des NAV darstellt.

Meine vom SEB bspw. datieren vor 2009, damit dürften dessen Auskehrungen m.E. nicht besteuert werden. Mieterträge fallen ja nicht mehr an.

Konrad256
Autor ★
3 Beiträge

Bei mir liegen noch Anteile vom Kanam grundinvest im Depot, welche ich auch vor 2009 erworben habe.

Um dem ganzen mal ein Ende zu machen und das leidige Thema auch aus dem Kopf zu bekommen, neige ich wirklich dazu bis zum Jahresende

über die Börse zu verkaufen. Laut der Depotbank M.M.Warburg kann die finale Abwicklung bis 2029 dauern.

 

 

 

MikeCharly
Experte ★★
370 Beiträge

Beim SEB dauert es wohl nicht so lange.

Vorbeugend hatte ich nun kürzlich meine minimalen Bruchstücke vom damaligen Sparplan über Tradegate verkauft.

Dazu hat codi nun dem 1Ct Erlös 4Ct Anschaffungskosten gegengerechnet und damit eine Steuererstattung gebucht, obwohl es 2008er Anteile waren (die real einen Verlust darstellen). Ob das für den VK der ganzen Anteile dann auch so gelten würde? Vll. fällt das schon in diesen Bereich einer geänderten steuerlichen Betrachtung.

MikeCharly
Experte ★★
370 Beiträge

Nachdem ich nun lt. der Abrechnung des Verkaufs der Bruchteile einen steuerbaren Verlust (vorläufig?) mit Steuererstattung bescheinigt bekommen habe, steht erstaunlicherweise auch in der Steuersimulation nun bei allen seinerzeit vor 2009 per Sparplan erworbenen Stücken die Info "mit AgSt"!

Bspw. Umbuchung 01.02.2008 -> mit AgSt 

 

@SMTcomdirect (Fachabteilung)

Ist das bei den Immofonds i.L. so endgültig? Also ein Verkauf der Altanteile über die Börse betrachtet codi (jetzt) als steuerbaren Vorgang?

Oder folgt später ein Storno und die steuerliche Betrachtung wird rückwirkend korrigiert, so wie die Auflösung und Auszahlung der Rücklagen erst versteuert und dann im Folgejahr u.U. wieder erstattet wird/wurde?

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