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Im Depot wurd falscher EK angezeigt

Danjo111
Autor ★
5 Beiträge

Guten Tag zusammen,

 

ich habe heute eine Position (VW-Aktie) mit Verlust verkauft und direkt wieder zurückgekauft. Dies tat ich, um Gewinne aus diesem Jahr mit Verlusten zu verrechnen. Mein voriger EK lag bei 139 Euro, mein heutiger Wiederkaufskurs lag bei 112 Euro. Nun wird mir allerdings im Depot ein EK von 125,5 Euro angezeigt. Also genau das Mittel zwischen meinem vorigen EK und meinem heutigen EK ((139+112)/2)=125,5

Kann mir jemand erklären, warum mein EK nach dem Wiederkauf nun 125,5 EUR und nicht 112 EUR ist?

 

Vielen Dank

25 ANTWORTEN

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.149 Beiträge

Das hat mehrere Gründe.

Wenn du heute gehandelt hast wird das erst morgen abgerechnet und gebucht.

Bei Teilverkäufen funktioniert die Anzeige generell nicht weil Anteile zum Mittelkurs heraus genommen werden obwohl beim Kauf verschiedene Positionen vorlagen.

Schaue morge in die Steuersimulation. Dort stehen dann die richtigen Anschaffungsdaten inklusive Gebühren.

Den Wert kannst du dann in die Depotanzeige einpflegen.

dg2210
Legende
6.211 Beiträge

@Danjo111  schrieb:

 

Kann mir jemand erklären, warum mein EK nach dem Wiederkauf nun 125,5 EUR und nicht 112 EUR ist?

 


Wahrscheinlich, weil die Daten über Nacht aktualisiert werden. Morgen wissen wir mehr.

Krügerrand
Experte ★
252 Beiträge

@Danjo111  schrieb:

Guten Tag zusammen,

 

ich habe heute eine Position (VW-Aktie) mit Verlust verkauft und direkt wieder zurückgekauft. Dies tat ich, um Gewinne aus diesem Jahr mit Verlusten zu verrechnen. (...)


Na dann hoffen wir mal, das zumindest Anzahl der Aktien oder Ausführungskurse unterschiedliche waren, denn sonst könnte das  Gestaltungsmissbrauch für Private Veräußerungsgeschäfte sein. Am besten den Steuerberater konsultieren.

 

Quelle: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/gestaltungsmissbrauch-bei-der-real... 

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.149 Beiträge

@Krügerrand  schrieb:



Na dann hoffen wir mal, das zumindest Anzahl der Aktien oder Ausführungskurse unterschiedliche waren, denn sonst könnte das  Gestaltungsmissbrauch für Private Veräußerungsgeschäfte sein. Am besten den Steuerberater konsultieren.

 

Quelle: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/gestaltungsmissbrauch-bei-der-real... 


Ich hoffe hingegen daß du dich mal sachkundig machst und keinen derartigen Blödsinn hier schreibst.   😞

 

Danjo111
Autor ★
5 Beiträge

Ok. Vielen Dank für die Antwort.

paej
Mentor ★★
1.800 Beiträge


@Krügerrand  schrieb:



Na dann hoffen wir mal, das zumindest Anzahl der Aktien oder Ausführungskurse unterschiedliche waren, denn sonst könnte das  Gestaltungsmissbrauch für Private Veräußerungsgeschäfte sein. Am besten den Steuerberater konsultieren.

 

Quelle: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/gestaltungsmissbrauch-bei-der-real... 



Das war ein „ abgesprochenes Geschäft“ mit einem Vertragspartner.

Bei Kauf/ Verkauf über die Börse trifft das so nicht zu.

 

 

Krügerrand
Experte ★
252 Beiträge

Geändert, da in der Zwischenzeit @paej geantwortet hatte.

 

@Silver_Wolf  ich weiß nicht genau wo dein Problem liegt, aber deine Wortwahl finde ich unangemessen. Derartige Aussagen machen diese Community zu einem toxischen Ort. Was sagt der Moderator hierzu? @SMT_Chris 

 

Meine Aussage habe ich durch eine Quelle, die auf einem Urteil beruht, belegt.

 

@paej Ich glaube du verwechselst das mit einem anderen Urteil. Hier ging es nicht um ein abgesprochenes Geschäft. 

paej
Mentor ★★
1.800 Beiträge

@Krügerrand  schrieb:

 

Meine Aussage habe ich durch eine Quelle, die auf einem Urteil beruht, belegt.


Der Sachverhalt in der verlinkten Quelle betrifft abgesprochene Geschäfte.

 

In dem vorliegenden Fall hätte das Finanzgericht durchaus auch die Möglichkeit gehabt, ein Scheingeschäft nach § 41 AO anzunehmen. Zwar lagen formal Veräußerungsgeschäfte vor. Die Parteien beabsichtigten durch die Vertragsgestaltung jedoch nicht tatsächlich, in ihrem Verhältnis zueinander eine wirtschaftliche Änderung herbeizuführen

 

Das ist hier nicht zutreffend.

Der TE hatte durch den Verkauf eindeutig das wirtschaftliche Eigentum an den Papieren abgegeben.

 

Danjo111
Autor ★
5 Beiträge

Es ist völlig legal, eine Position zu verkaufen und diese beim selben Broker wiederzukaufen. Ich wüsste nicht, warum hier ein "Gestaltungsmissbrauch" vorliegen sollte. Steuen werden ja von der Comdirect automatisch einbehalten bzw. verrechnet.