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Zorg
Autor ★★
12 Beiträge

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13 ANTWORTEN

dg2210
Legende
6.241 Beiträge

Ja, aber der Freibetrag gilt für alle Schenkungen der letzten 10 Jahre zusammengerechnet.

Zorg
Autor ★★
12 Beiträge

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Fix1
Experte ★★
425 Beiträge

@Zorg  schrieb:

Ich habe die letzten 10 Jahre niemanden etwas geschenkt, also Offiziell. Das wäre das erste mal. Somit wäre meine überlegung so weit ok?


Jawoll. Alle Überlegungen von dir sind ok.

 

Im  Übrigen wäre es auch völlig unerheblich, ob du in den letzten 10 Jahren einem anderen Empfänger etwas hättest zukommen lassen. Denn für den Freibetrag bzgl. der Schenkung an deinen Ex-Lebensgefährten sind nur Schenkungen an ihn relevant. Für jeden anderen hättest du auch wieder (mindestens) 20.000 EUR "frei".

GetBetter
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7.320 Beiträge

Was willst Du hören?

Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen offizieller und nicht offizieller Steuerhinterziehung.

Zorg
Autor ★★
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Fix1
Experte ★★
425 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

Was willst Du hören?

Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen offizieller und nicht offizieller Steuerhinterziehung.



An der Stelle erinnere ich mich gut an den Anruf einer älteren Dame bei mir damals noch im Finanzamt. Auf meine Frage, ob sie eine bestimmte Ausgabe belegen könne, entgegnete sie mir mehr als entrüstet: "Junger Mann, was glauben Sie wohl? Das habe ich doch schwarz machen lassen!!"

GetBetter
Legende
7.320 Beiträge

@Zorg 

Ich habe Dir natürlich nichts unterstellen wollen. Dein nachgeschobenes "also offiziell" legt aber natürlich den Verdacht nahe, dass da durchaus was war, von dem aber glücklicherweise niemand (vor allem das FA) was weiß.

 

Eine Schenkung bezieht sich auch nicht alleine auf "Geld oder andere wertvolle Dinge". Ein gemeinsamer Urlaub auf Deine Kosten reicht beispielsweise. Gerade bei längeren Beziehungen von Paaren mit sehr unterschiedlichem Einkommen ist das ja keine Seltenheit.

 

Ich will daher nicht päpstlicher als der Papst sein, aber Absolution gibt's halt auch keine 😉

 

@Fix1ist bzgl. der Sichtweise des FA hier aber offensichtlich der richtigere Ansprechpartner.

Fix1
Experte ★★
425 Beiträge

Das ist leider ein zu komplexes Gebiet, um es hier abschließend klären zu können. Das einzige, was feststeht, ist das Gesetz. Und dort heißt es in Paragraph 13 Nummer 14: Steuerfrei sind die üblichen Gelegenheitsgeschenke.

 

Aber das hilft uns nicht weiter. Denn was im Einzelfall üblich ist, weiß nur der jeweilige Richter.. In meinen Augen kann es in einer Partnerschaft durchaus üblich sein, dass jemand, der mehr Geld als der Partner hat, ihm den Urlaub bezahlt. Aber was weiß ich schon?

Zorg
Autor ★★
12 Beiträge

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