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Handel von Optionsscheinen ohne Basisinformationsblatt

CaptainBroke
Autor ★★
13 Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich habe ein Anliegen, was mich nun schon etwas länger beschäftigt: Ich bin Aktionär von Occidental Petroleum (WKN: 851921), das Unternehmen hat während der COVID-19 Pandemie Warrants (WKN: A28RKF) ausgegeben und diese an der NYSE gelistet. Diese habe ich nun in meinem Depot rumliegen, kann sie allerdings nicht verkaufen oder ausführen, da scheinbar ein Basisinformationsblatt fehlt (Auskunft Support comdirect) und somit der Handel innerhalb der EU nicht zulässig ist.

 

Wie sollte ich nun am besten mit den Warrants verfahren? Habe ich jetzt bis 2027 eine für mich wertlose Depotleiche rumliegen? Ich kann sie weder zu anderen Brokern übertragen (wurde auch schon versucht, abgelehnt mit dem Verweis auf das fehlende Basisinformationsblatt), noch ausführen. Ein Wechsel zu einem amerikanischen Broker ist vermutlich für mich sehr unrentabel, da ich nur 10 Warrants besitze und die Gebühren den Verkaufserlös wahrscheinlich deutlich übersteigen werden.

 

Bin gerade echt ratlos und würde mich über Hilfe sehr freuen.

 

 

Viele Grüße

Marcel

17 ANTWORTEN

Crazyalex
Legende
7.684 Beiträge

Danke!

 

Je ausführlicher/vollständiger die Problembeschreibung ist desto besser kann man darauf eine sinnvolle Antwort geben 🙂

Meine Vorschlag wäre: Besprech das nochmal mit dem telefonischen Support der Comdirect: Weiße darauf hin, dass wenn Du die Papiere NICHT zu TR übertragen hättest diese sich ja in Deinem Depot weiterhin befinden würden und Du sie dann ja auch verkaufen könntest. Wieso soll daher eine Übertragung von TR zur Com nicht gehen!? -> Da fällt mir aus dem Stehgreif kein sinnvolles Gegenargument ein....

Aber das Ist in dem Fall dann tatsächlich Aufgabe der Comdirect sich da um eine Lösung zu bemühen.

Mehr fällt mir jetzt dazu in der Tat auch nicht ein. Aber wenn die Papiere ursprünglich bei der Codi lagen dann könnten die das ja theoretisch auch bis heute getan haben.

Im Zweifelsfall nicht abwimmeln lassen sondern freundlich darauf hinweisen/fragen, ob es nicht eine Fachabteilung gibt die sich mit der Problematik etwas intensiver auseinandersetzen kann.....

 

Der generelle Gedanke der meinenen Antworten an Dich zugrunde lag: Nicht an Symptomen herumdoktorn sondern am grundlegenden Problem direkt ansetzen. Und natürlich dort an der Stelle wo das Problem initial verursacht wird. Daher kamen die Antworten so wie sie kamen..... 😉

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

"Hätte - würde - sollte man so betrachten können..."
Ich sehe das etwas anders als @Crazyalex 
Die Papiere sind jetzt bei Trade Republic und wenn sich die Maßgaben für Handelbarkeit / Ausführbarkeit geändert haben, dann kann das der comdirect herzlich egal sein.
Die 10 Warrants haben jetzt einen Wert von ungefähr 137,90 USD. Zieht man die Kosten für einen Depot-Übertrag und eine evtl. Auslands-Order ab, bleibt höchstens noch ein Abendessen übrig.
@CaptainBroke 
Verstehe mich bitte nicht falsch! Das grundsätzliche Problem (Restriktionen bei der Handelbarkeit, Ausführbarkeit) halte ich für sehr interessant. Halte uns deshalb bitte auf dem laufenden, wie die Story weitergeht.

dg2210
Legende
6.248 Beiträge

Schreib die Warrants als Lehrgeld ab und konzentriere dich auf die Zukunft!

 

Ich habe nur zwei Ratschläge:

 

1.) Ausländische Unternehmen optimieren ihre Kapitalmaßnahmen für ihre inländischen Aktionäre. Grundsätzlich sollte vor einer ausländischen Kapitalmaßnahme geprüft werden, ob nicht ein Verkauf (und evtl Rückkauf) günstiger ist.

 

2.) Die Tatsache, daß der ein Depotwechsel in Deutschland kostenlos ist, sollte nicht zum planlosen Hin- und Herschieben von Positionen und zur "Überoptimierung" mißbraucht werden.  

 

 

@Crazyalex: Du unterschlägst die Lagerstellenproblematik.

Wären die Aktien ununterbrochen bei der comdirect gelegen, so wären die Warrants heute wohl bei der amerikanischen Lagerstelle der commerzbank und könnten wohl problemlos an der NYSE verkauft werden. Nun liegen die Warrants aber bei  der amerikanischen Lagerstelle von TR. Der einzige offensichtliche Ausweg besteht darin, daß TR die Warrants auf die commerzbank-Lagerstelle überträgt, was die TR aber wohl nicht machen wird.

 

Nach der deutschen Rechtslage hat der Kunde einen Herausgabeanspruch auf die verwahrten Wertpapiere, aber keinen Anspruch darauf, daß eine andere Bank die Wertpapiere übernimmt. Wenn also TR die Warrants nicht in einer Form liefern kann, die von der comdirect akzeptiert wird, dann kommt es nicht zu einem Übertrag.

 

 

 




STOMP
Autor
1 Beiträge

Hallo zusammen,

darf ich fragen, wie die Angelegenheit gelöst wurde?

 

Vielen Dank und beste Grüße,

STOMP

CaptainBroke
Autor ★★
13 Beiträge

Hi,

 

die Warrants wurden an Interactive Brokers übertragen und dort verkauft.

 

 

VG

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

edit:

Erst hinterher festgestellt, dass hier ein 2 Jahre alter Thread ausgebuddelt wurde 🙄 Naja, dann eben für die Nachwelt...

 


@CaptainBroke  schrieb:

Nach der Ablehnung des Wertpapierübertrags wurde ich darauf verwiesen dass comdirect den Depotübertrag abgelehnt hat, Verweis: "Der genannte Grund dafür ist, dass diese ISIN aufgrund von US-Restriktionen dort nicht angenommen wird."


Wie kommst du von der Aussage "US-Restriktionen" auf "es fehlt ein BIB"?

 

Ausschlaggebend dürfte hier die US-Steuerrichtlinie 871(m) sein. Da geht es (stark vereinfacht gesagt) um die Abführung von US-Quellensteuer bei Derivaten auf US-Basiswerte.

 


@Crazyalex  schrieb:

Aber das Ist in dem Fall dann tatsächlich Aufgabe der Comdirect sich da um eine Lösung zu bemühen.


Sehe ich nicht so. Die Stücke liegen nicht mehr bei comdirect also ist auch die Kapitalmaßnahme nicht mehr deren "Problem". Oben genannte Steuerrichtlinie zieht einen Rattenschwanz an regulatorischen Anforderungen nach sich mit denen man sich (verständlich) einfach nicht rumschlagen will. Bei Stücken die bei Kunden aufgrund der KM zwangsläufig eingebucht werden macht man sich den Stress eben, aber halt nicht wenn die jemand übertragen will. Eine Bank ist nicht zur Annahme von Stücken verpflichtet, nur zur Herausgabe.

CaptainBroke
Autor ★★
13 Beiträge

Tarulia, die Aussage, dass ein BiB fehle und deswegen der Depotübertrag abgelehnt wurde, kam von TradeRepublic, da der Depotübertrag abgelehnt wurde. Über die steuerliche/regulatorische Regelung weiß ich nichts…

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

Dann allerdings auch ne seltsame Interpretation von denen bei dem Zitat 😉