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Gesetzesänderung Verlustanrechung bei Derivaten

35 ANTWORTEN

corrn
Experte ★★
500 Beiträge

@Necoro  Ich benutze jetzt mal einen gängigen Satz gegen mich selber :

Im nachhinein sind wir alle schlauer !

Du weisst doch selber wie es ist. Die verabschieden irgendetwas und dann wird das  im laufe des Jahres solange geändert bis sich was ganz anderes ergeben hat !

 

Ich zweifel selbst jetzt noch dass es so bleiben wird ! Die ganzen Broker, Belegschaft, Trader... können doch nicht einfach fallen gelassen werden... 

Vor allem haben die ja auch eigentlich ganz nette Steuern gezahlt.

 

Und so verbleibe ich positiv in die Zukunft blickend.

 

Mögen die Klagen und die mit sich bringede Bürokratie beginnen !

Gruß

NordlichtSH
Mentor ★★
2.005 Beiträge

@dg2210  schrieb:

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

 Die konkrete Änderung des § 20 EStG wurde gut versteckt im "Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen" vorgenommen. Und zwar im Artikel 5 auf Seite 2884: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2019-12-30-G-Mitteilung-grenzueberschreitende-Steuergestaltungen/3-Verkuendetes-Gesetz.pdf;jsessionid=86045D706F306CB03702D79F3EE9B029.delivery2-master?__blob=publicationFile&v=2

 

Recht Dir das als Nachweis?


Auf auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen:

Die konkreten Auswirkungen des EStG werden in der AO, den Anwendungserlassen und (falls notwendig) weiteren erläuternden BMF-Schreiben definiert.

Diese würde ich gerne sehen, bevor ich mich substantiell zu dem Thema äußere.


https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__52.html

 

§ 52 Abs. 28 Satz 23 und 24 EStG:

 

23§ 20 Absatz 6 Satz 5 in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2875) ist auf Verluste anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2020 entstehen. 24§ 20 Absatz 6 Satz 6 in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2875) ist auf Verluste anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 entstehen.

 

 

 

Beantwortet das deine Frage?

dg2210
Legende
7.782 Beiträge

@NordlichtSH  schrieb:

@dg2210  schrieb:

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

 Die konkrete Änderung des § 20 EStG wurde gut versteckt im "Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen" vorgenommen. Und zwar im Artikel 5 auf Seite 2884:[...]

Recht Dir das als Nachweis?


Auf auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen:

Die konkreten Auswirkungen des EStG werden in der AO, den Anwendungserlassen und (falls notwendig) weiteren erläuternden BMF-Schreiben definiert.

Diese würde ich gerne sehen, bevor ich mich substantiell zu dem Thema äußere.


https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__52.html

 

§ 52 Abs. 28 Satz 23 und 24 EStG:

[...Gesetzestext gelöscht]

Beantwortet das deine Frage?


Auf auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen:

Die konkreten Auswirkungen des EStG werden in der AO, den Anwendungserlassen und (falls notwendig) weiteren erläuternden BMF-Schreiben definiert.

Diese würde ich gerne sehen, bevor ich mich substantiell zu dem Thema äußere.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Necoro
Mentor ★
1.071 Beiträge

@dg2210  schrieb:

 

Auf auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Die konkreten Auswirkungen des EStG werden in der AO, den Anwendungserlassen und (falls notwendig) weiteren erläuternden BMF-Schreiben definiert. Diese würde ich gerne sehen, bevor ich mich substantiell zu dem Thema äußere

Es gibt sie noch nicht. Der Finanz-Szene-Artikel (s.o.) äußert auch die Hoffnung, dass diese nicht ganz so streng werden, ist aber wenig zuversichtlich. U.a. auch wegen der Antwort des BMF, dass jegliche verbriefte Zertifikate als "Termingeschäfte" zu werten sind, was ja auf eine sehr strenge Auslegung hindeutet.

dg2210
Legende
7.782 Beiträge

@Necoro  schrieb:

. U.a. auch wegen der Antwort des BMF, dass jegliche verbriefte Zertifikate als "Termingeschäfte" zu werten sind, was ja auf eine sehr strenge Auslegung hindeutet.

Dann wäre nicht nur der CFD-Handel der comdirect, sondern auch das Zertifikats-Geschäft der großen Banken praktisch tot...

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Necoro
Mentor ★
1.071 Beiträge

@dg2210  schrieb:

@Necoro  schrieb:

. U.a. auch wegen der Antwort des BMF, dass jegliche verbriefte Zertifikate als "Termingeschäfte" zu werten sind, was ja auf eine sehr strenge Auslegung hindeutet.

Dann wäre nicht nur der CFD-Handel der comdirect, sondern auch das Zertifikats-Geschäft der großen Banken praktisch tot...


Japp, so auch (wenig überraschend) das Fazit von finanz-szene. Garniert mit dem Zusatz, dass der zuständige Staatsekretär im BMF vorher der (deutschen) Derivateabteilung von Goldman Sachs vorstand -- und nun offensichtlich alle Bedenken zerstreut hat, er könnte seinem ehemaligen AG zu nahe stehen... Roboter (Zunge)

NordlichtSH
Mentor ★★
2.005 Beiträge

@dg2210  schrieb:

@NordlichtSH  schrieb:

@dg2210  schrieb:

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

 Die konkrete Änderung des § 20 EStG wurde gut versteckt im "Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen" vorgenommen. Und zwar im Artikel 5 auf Seite 2884:[...]

Recht Dir das als Nachweis?


Auf auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen:

Die konkreten Auswirkungen des EStG werden in der AO, den Anwendungserlassen und (falls notwendig) weiteren erläuternden BMF-Schreiben definiert.

Diese würde ich gerne sehen, bevor ich mich substantiell zu dem Thema äußere.


https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__52.html

 

§ 52 Abs. 28 Satz 23 und 24 EStG:

[...Gesetzestext gelöscht]

Beantwortet das deine Frage?


Auf auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen:

Die konkreten Auswirkungen des EStG werden in der AO, den Anwendungserlassen und (falls notwendig) weiteren erläuternden BMF-Schreiben definiert.

Diese würde ich gerne sehen, bevor ich mich substantiell zu dem Thema äußere.


Ich bezweifle, dass du in der Abgabenordnung etwas zu den aktuellen Änderungen im Einkommensteuergesetz finden wirst.

 

Die AO ist eher ein für sämtliche Steuergesetze anwendbares Grundgerüst.

NR
Experte ★★★
664 Beiträge

Für Trader gibt's eigentlich nur zwei Optionen:

 

1. Wohnsitz aus D wegverlegen.

2. Trading in Kapitalgesellschaft auslagern.

 

Genauso wie bei der Aktiensteuer bleibt somit unklar, wo der Fokus sein soll. Die institutionellen "Spekulanten" trifft es jedenfalls nicht. Bleibt nur die Conclusio, dass man im BMF der Meinung ist, individuelle Kleinanleger und Trader seien eine gefährliche Sache, die schnellstens eingedämmt gehört.

haxo
Legende
3.793 Beiträge

@NR , sie haben einfach keine Ahnung von der Materie und dem über das sie entscheiden.

 

Das klingt immer so fürchterlich nach AFD-Blödmännersicht, aber leider ist es tatsächlich (manchmal) so, einer meiner besten Freunde arbeitet in der sächs. Staatsregierung als hoher Beamter ohne Parteibuch und ist sozusagen fachliche Schnittstelle zu den unteren Regierungssekretären (mit Parteibuch aber ohne Fachkenntnis), die seine Vorgesetzten sind.

Haarsträubend diese offensichtliche Unkenntnis und sein stetiges Bemühen hanebüchne Entscheidungen in die wirkliche Welt zu transferieren.

 

(Mein liebstes Beispiel ist nach wie vor der "Kobold" in dem Akku und dass man Energie ja im Netz speichern kann Katze (überglücklich). Mann (m,w,d) was für Experten....)

 

Dagegen hat in Berlin die Bankenwelt ihre Lobby und Einflüsterer, wir Kleinanleger leider nicht.

 

Also: Sie wissen es einfach nicht (und wollen es auch gar nicht erst erfahren).

 

hx.

MCGA - Make Community Great Again

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@NR  schrieb:

Für Trader gibt's eigentlich nur zwei Optionen:

 

1. Wohnsitz aus D wegverlegen.

2. Trading in Kapitalgesellschaft auslagern.

 


Da ich sowieso schon quasi gleich neben Polen wohne wäre (1) gar nicht mal so unpässlich. Ich bin nur noch wegen der guten Bahn-FV-Anbindung am aktuellen Wohnort.

 

(2) wäre vor dem aktuellen Hintergrund sehr interessant. Ich werde mich in diesem Jahr im Detail informieren. Vielleicht lässt sich das mit einer 1€-UG / Sparschwein-UG o.ä. schon mit geringen Gründungs- und laufenden Kosten realisieren. Das muss man natürlich aufgrund des eigenen Tradingprofils in Ruhe analysieren und durchrechnen. Eventuell könnte ich ja die engste Familie noch mit ins Boot holen, für eine Familien-Holding…