am 21.01.2020 09:01
@Necoro Ich benutze jetzt mal einen gängigen Satz gegen mich selber :
Im nachhinein sind wir alle schlauer !
Du weisst doch selber wie es ist. Die verabschieden irgendetwas und dann wird das im laufe des Jahres solange geändert bis sich was ganz anderes ergeben hat !
Ich zweifel selbst jetzt noch dass es so bleiben wird ! Die ganzen Broker, Belegschaft, Trader... können doch nicht einfach fallen gelassen werden...
Vor allem haben die ja auch eigentlich ganz nette Steuern gezahlt.
Und so verbleibe ich positiv in die Zukunft blickend.
Mögen die Klagen und die mit sich bringede Bürokratie beginnen !
Gruß
am 21.01.2020 15:07
@dg2210 schrieb:
@ehemaliger Nutzer schrieb:Die konkrete Änderung des § 20 EStG wurde gut versteckt im "Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen" vorgenommen. Und zwar im Artikel 5 auf Seite 2884: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2019-12-30-G-Mitteilung-grenzueberschreitende-Steuergestaltungen/3-Verkuendetes-Gesetz.pdf;jsessionid=86045D706F306CB03702D79F3EE9B029.delivery2-master?__blob=publicationFile&v=2
Recht Dir das als Nachweis?
Auf auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen:
Die konkreten Auswirkungen des EStG werden in der AO, den Anwendungserlassen und (falls notwendig) weiteren erläuternden BMF-Schreiben definiert.
Diese würde ich gerne sehen, bevor ich mich substantiell zu dem Thema äußere.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__52.html
§ 52 Abs. 28 Satz 23 und 24 EStG:
23§ 20 Absatz 6 Satz 5 in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2875) ist auf Verluste anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2020 entstehen. 24§ 20 Absatz 6 Satz 6 in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2875) ist auf Verluste anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 entstehen.
Beantwortet das deine Frage?
am 21.01.2020 15:18
@NordlichtSH schrieb:
@dg2210 schrieb:
@ehemaliger Nutzer schrieb:Die konkrete Änderung des § 20 EStG wurde gut versteckt im "Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen" vorgenommen. Und zwar im Artikel 5 auf Seite 2884:[...]
Recht Dir das als Nachweis?
Auf auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen:
Die konkreten Auswirkungen des EStG werden in der AO, den Anwendungserlassen und (falls notwendig) weiteren erläuternden BMF-Schreiben definiert.
Diese würde ich gerne sehen, bevor ich mich substantiell zu dem Thema äußere.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__52.html
§ 52 Abs. 28 Satz 23 und 24 EStG:
[...Gesetzestext gelöscht]
Beantwortet das deine Frage?
Auf auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen:
Die konkreten Auswirkungen des EStG werden in der AO, den Anwendungserlassen und (falls notwendig) weiteren erläuternden BMF-Schreiben definiert.
Diese würde ich gerne sehen, bevor ich mich substantiell zu dem Thema äußere.
21.01.2020 15:52 - bearbeitet 21.01.2020 15:53
21.01.2020 15:52 - bearbeitet 21.01.2020 15:53
@dg2210 schrieb:Auf auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Die konkreten Auswirkungen des EStG werden in der AO, den Anwendungserlassen und (falls notwendig) weiteren erläuternden BMF-Schreiben definiert. Diese würde ich gerne sehen, bevor ich mich substantiell zu dem Thema äußere
Es gibt sie noch nicht. Der Finanz-Szene-Artikel (s.o.) äußert auch die Hoffnung, dass diese nicht ganz so streng werden, ist aber wenig zuversichtlich. U.a. auch wegen der Antwort des BMF, dass jegliche verbriefte Zertifikate als "Termingeschäfte" zu werten sind, was ja auf eine sehr strenge Auslegung hindeutet.
am 21.01.2020 16:59
@Necoro schrieb:
. U.a. auch wegen der Antwort des BMF, dass jegliche verbriefte Zertifikate als "Termingeschäfte" zu werten sind, was ja auf eine sehr strenge Auslegung hindeutet.
Dann wäre nicht nur der CFD-Handel der comdirect, sondern auch das Zertifikats-Geschäft der großen Banken praktisch tot...
am 21.01.2020 17:16
@dg2210 schrieb:
@Necoro schrieb:
. U.a. auch wegen der Antwort des BMF, dass jegliche verbriefte Zertifikate als "Termingeschäfte" zu werten sind, was ja auf eine sehr strenge Auslegung hindeutet.Dann wäre nicht nur der CFD-Handel der comdirect, sondern auch das Zertifikats-Geschäft der großen Banken praktisch tot...
Japp, so auch (wenig überraschend) das Fazit von finanz-szene. Garniert mit dem Zusatz, dass der zuständige Staatsekretär im BMF vorher der (deutschen) Derivateabteilung von Goldman Sachs vorstand -- und nun offensichtlich alle Bedenken zerstreut hat, er könnte seinem ehemaligen AG zu nahe stehen... ![]()
am 21.01.2020 17:23
@dg2210 schrieb:
@NordlichtSH schrieb:
@dg2210 schrieb:
@ehemaliger Nutzer schrieb:Die konkrete Änderung des § 20 EStG wurde gut versteckt im "Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen" vorgenommen. Und zwar im Artikel 5 auf Seite 2884:[...]
Recht Dir das als Nachweis?
Auf auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen:
Die konkreten Auswirkungen des EStG werden in der AO, den Anwendungserlassen und (falls notwendig) weiteren erläuternden BMF-Schreiben definiert.
Diese würde ich gerne sehen, bevor ich mich substantiell zu dem Thema äußere.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__52.html
§ 52 Abs. 28 Satz 23 und 24 EStG:
[...Gesetzestext gelöscht]
Beantwortet das deine Frage?
Auf auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen:
Die konkreten Auswirkungen des EStG werden in der AO, den Anwendungserlassen und (falls notwendig) weiteren erläuternden BMF-Schreiben definiert.
Diese würde ich gerne sehen, bevor ich mich substantiell zu dem Thema äußere.
Ich bezweifle, dass du in der Abgabenordnung etwas zu den aktuellen Änderungen im Einkommensteuergesetz finden wirst.
Die AO ist eher ein für sämtliche Steuergesetze anwendbares Grundgerüst.
21.01.2020 17:52 - bearbeitet 21.01.2020 17:55
21.01.2020 17:52 - bearbeitet 21.01.2020 17:55
Für Trader gibt's eigentlich nur zwei Optionen:
1. Wohnsitz aus D wegverlegen.
2. Trading in Kapitalgesellschaft auslagern.
Genauso wie bei der Aktiensteuer bleibt somit unklar, wo der Fokus sein soll. Die institutionellen "Spekulanten" trifft es jedenfalls nicht. Bleibt nur die Conclusio, dass man im BMF der Meinung ist, individuelle Kleinanleger und Trader seien eine gefährliche Sache, die schnellstens eingedämmt gehört.
21.01.2020 18:07 - bearbeitet 21.01.2020 18:12
@NR , sie haben einfach keine Ahnung von der Materie und dem über das sie entscheiden.
Das klingt immer so fürchterlich nach AFD-Blödmännersicht, aber leider ist es tatsächlich (manchmal) so, einer meiner besten Freunde arbeitet in der sächs. Staatsregierung als hoher Beamter ohne Parteibuch und ist sozusagen fachliche Schnittstelle zu den unteren Regierungssekretären (mit Parteibuch aber ohne Fachkenntnis), die seine Vorgesetzten sind.
Haarsträubend diese offensichtliche Unkenntnis und sein stetiges Bemühen hanebüchne Entscheidungen in die wirkliche Welt zu transferieren.
(Mein liebstes Beispiel ist nach wie vor der "Kobold" in dem Akku und dass man Energie ja im Netz speichern kann
. Mann (m,w,d) was für Experten....)
Dagegen hat in Berlin die Bankenwelt ihre Lobby und Einflüsterer, wir Kleinanleger leider nicht.
Also: Sie wissen es einfach nicht (und wollen es auch gar nicht erst erfahren).
hx.
am 21.01.2020 19:26
@NR schrieb:Für Trader gibt's eigentlich nur zwei Optionen:
1. Wohnsitz aus D wegverlegen.
2. Trading in Kapitalgesellschaft auslagern.
Da ich sowieso schon quasi gleich neben Polen wohne wäre (1) gar nicht mal so unpässlich. Ich bin nur noch wegen der guten Bahn-FV-Anbindung am aktuellen Wohnort.
(2) wäre vor dem aktuellen Hintergrund sehr interessant. Ich werde mich in diesem Jahr im Detail informieren. Vielleicht lässt sich das mit einer 1€-UG / Sparschwein-UG o.ä. schon mit geringen Gründungs- und laufenden Kosten realisieren. Das muss man natürlich aufgrund des eigenen Tradingprofils in Ruhe analysieren und durchrechnen. Eventuell könnte ich ja die engste Familie noch mit ins Boot holen, für eine Familien-Holding…