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Gemeinsame Veranlagung mit Ehepartner und Verlustverrechnung

Gonzo71
Autor ★★★
70 Beiträge

Hallo,

 

wenn mein Verlusttopf "andere" ein Minus aus Optionsscheinen hat, und meine Frau Gewinne aus Dividenden (also auch Topf "andere") - würden die bei einer gemeinsamen Steuererklärung verrechnet? Ich kann mir ja von der comdirect die Verluste bescheinigen lassen (den Topf auf 0 setzen) und das bei der Steuer einreichen - oder bleiben die Töpfe auch bei gemeinsamer Veranlagung getrennt?

2 ANTWORTEN

GetBetter
Legende
7.867 Beiträge

@Gonzo71 

Zweigeteilte Antwort:

 

Antwort 1:

Wenn Verluste und Gewinne verrechenbar sind, dann werden diese bei gemeinsamer Veranlagung auch verrechnet. Dazu brauchst Du im Grunde nicht mal eine Verlustbescheinigung und eine Steuererklärung. Das passiert am Jahresende auf Bankebene ganz automatisch, natürlich vorausgesetzt, die beiden Dpots sind bei der gleichen Bank und dort ist ein gemeinsamer Freistellungsauftrag eingereicht (ggf. mit Betrag 0 €).

 

Bis hierhin reden wir von grundsätzlichen Dingen, losgelöst von Deiner konkreten Fragestellung.

 

Antwort 2:

Seit diesem Jahr sind Verluste aus Optionsgeschäften steuerlich nicht mehr nicht im Topf "Sonstiges" sondern in einem neuen Topf "Termingeschäfte" angesiedelt.

DIe Tatsache, dass sie auf Deinen Abrechnungen derzeit noch unter "Sonstiges" geführt werden hat mit einer Übergangsregelung zu tun, die es den Banken erlaubt bis Ende dieses Jahres ihre Systeme anzupassen. Steuerlich gilt die Trennung aber bereits.

 

Daher ist eine Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und Stillhalterprämien möglich, nicht aber mit Dividenden und sonstigen Gewinnen, die den Töpfen "Aktien" oder "Sonstiges" zuzuordnen sind.

 

Das klappt grundsätzlich nur bis 20.000 € pro Jahr und nur per Steuererklärung.

 

Für mehr Details kannst Du beispielsweise hier nachlesen.

Zilch
Legende
8.174 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

Antwort 2:

Seit diesem Jahr sind Verluste aus Optionsgeschäften steuerlich nicht mehr nicht im Topf "Sonstiges" sondern in einem neuen Topf "Termingeschäfte" angesiedelt.

DIe Tatsache, dass sie auf Deinen Abrechnungen derzeit noch unter "Sonstiges" geführt werden hat mit einer Übergangsregelung zu tun, die es den Banken erlaubt bis Ende dieses Jahres ihre Systeme anzupassen. Steuerlich gilt die Trennung aber bereits.

 

Daher ist eine Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und Stillhalterprämien möglich, nicht aber mit Dividenden und sonstigen Gewinnen, die den Töpfen "Aktien" oder "Sonstiges" zuzuordnen sind.

 

Das klappt grundsätzlich nur bis 20.000 € pro Jahr und nur per Steuererklärung.

 

Für mehr Details kannst Du beispielsweise hier nachlesen.


Das stimmt für Optionsgeschäfte. Optionsscheine (wie vom Threadersteller auch angegeben) als auch Knock-Out-Zertifikate, also das, was wir üblicherweise hier vorfinden (und Faktorzertifikate und andere Derivate, alles aufzuzählen führt aber zu weit), sind dennoch weiterhin ohne Limitierung und werden weiterhin unter dem Topf "Sonstiges" geführt. Diese zählen nämlich nicht zu den Termingeschäften.

Siehe hier

 

Zu den von dir angesprochenen neuen Regelungen zählen Optionen, CFDs und Devisengeschäfte. Hier haben wir die 20.000 Euro Regelung.

Gleiches gilt für den Totalverlust. Wenn das Papier wertlos verfällt, also zum Beispiel bei einem Knock-Out-Zertifikat die KO-Grenze erreicht wird, gilt die steuerliche Grenze von 20.000 Euro. Manchmal wird das umgangen, indem eine Restzahlung vom Emittenten ausgezahlt wird. Das ist aber nicht sicher. Deswegen sollte man Totalverluste vermeiden. 

 

Alles über 20.000 Euro wird auf das Folgejahr übertragen, es ist also nicht weg. Es kann aber eben nur bis zu 20.000 Euro jährlich miteinander verrechnet werden.

 

Die Verluste aus Optionsscheinen sind somit richtig im Topf "Sonstiges" verrechnet. Optionen sind nicht dasselbe wie Optionsscheine.

 

@Gonzo71 es zählt also Antwort 1 für dich. Antwort 2 kannst du, solange du nun kein CFD-Trader oder so bist und keine Totalverluste erleidest, außer Acht lassen.

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