am 20.04.2020 21:53
Hallo liebe Leute,
ich habe eine Frage , meine Frau und ich möchten in ETF Sparplan anlegen für min. 20 Jahre, mein Problem ist jetzt aber das , dass ich nicht wirklich weiß was jetzt besser ist, was die Depotauslegung angeht.
Wir haben ein Gemeinschaftskonto bei der Sparkasse bei der all unser gemeinsames Geld rein und raus geht. Auch das Geld das investiert werden soll geht von diesem Konto auf das Verrechnungskonto der Comdirect.
Aktien oder ETF Sparpläne haben wir beide nichts, wir fangen also sozusagen erst neu damit an. Ich habe aber bereits ein Depot hier bei der Comdirect das allerdings nur auf mich läuft.
Sooo da das Thema Einzel oder Gemeinschaftsdepot doch recht groß ist und ich hier keinen Fehler machen möchte und ich mich ehrlich gesagt auch Steuerlich überhaupt nicht auskenne, brauch ich mal eure Hilfe 🙂 .
Ist es nun besser hier gleich ein neues Depot als Gemeinschaftsdepot zu eröffnen , oder reicht es aus wenn ich hier auf mein Depot, meine Frau eine Vollmacht gebe.
Grundsätzlich ist es schon so das nur ich mich mit dem Thema auseinander setzen werde (zumindest momentan) der Grundgedanke ist aber schon der das wir gemeinsam Anlegen wollen und da schon der Gemeinschaftssinn im Vordergrund steht.
Jetzt stellen sich mir die Fragen wie verhält es sich mit den Steuerfreibeträgen ?
(können die Beträge von beiden hinterlegt werden wenn nicht Gemeinschaftsdepot)
Was ist im Falle einer Trennung ?
Was wenn einer Stirbt? usw.
Die typischen dinge die man sich bei dieser Sache fragt.
Könnt ihr mir einen Tipp geben was hier besser ist oder ist es eher schwer zu sagen ?
Sorry für die villeicht blöde Frage aber kenne mich da noch zu wenig aus.
Ich danke auf jeden Fall schon mal herzlichst für eure Hilfe.
am 20.04.2020 22:06
Hallo und herzlich willkommen!
Das was Du hier anführst ist schlicht und ergreifend eine Frage des Eigentums.
(und bei dieser Gelegenheit: Das hatten wir erst kürzlich hier - musst mal suchen...)
Dein Depot = Dein Eigentum
Gemeinschaftsdepot = gemeinsames Eigentum.
Gruß Crazyalex
am 20.04.2020 22:25
Hey @Werhebi und Willkommen im Forum
Mal abgesehen von der Frage des Eigentums kann man zum Freibetrag sagen dass gemeinschaftlich 1.602€ zur Verfügung stehen. Praktisch jeder 801€ aber sie könnte zum Beispiel mit ihrem Eigentum nur 200€ nutzen und du mit deinem 1.400€.
Wie das beim Gemeinschaftsdepot ist weiß ich nicht, würde aber vermuten dass es eben so ist: du richtest den Freibetrag von 1.602€ ein und gut ist.
Dein Depot mit einer Vollmacht würde im Scheidungsfall dein Eigentum sein. Eine Vollmacht ist eine Erlaubnis zur Handhabung aber kein Übertrag von Eigentum.
Freibetrag bei Trennung bedeutet wieder 801€ für jeden ohne Vermengung.
Bei Tod bin ich ehrlich gesagt überfragt, vermute aber dasselbe: 801€
Liebe Grüße
am 20.04.2020 23:58
Hallo @Werhebi und ein herzliches Willkommen.
Wie von @Crazyalex schon erwähnt hatten wir das Thema tatsächlich erst vor ein paar Tagen (klick).
Persönlich bin ich ein Freund getrennter Depots da es im Trennungsfall einfacher ist. Außerdem kann man es als kleinen Wettbewerb gestalten wessen Anlagen erfolgreicher laufen.
@Werhebi schrieb:Jetzt stellen sich mir die Fragen wie verhält es sich mit den Steuerfreibeträgen ?
(können die Beträge von beiden hinterlegt werden wenn nicht Gemeinschaftsdepot)
Was ist im Falle einer Trennung ?
Was wenn einer Stirbt? usw.
Jeder Partner hat einen persönlichen Steuerfreibetrag von 801 €. Dieser kann nach eigenem Gusto auf verschiedene Banken aufgeteilt werden.
Falls ihr gemeinsam veranlagt werdt könnt ihr auch einen gemeinsamen Freibetrag von 1.602 € auf verschiedene Banken aufteilen. Bei jeder dieser Banken sind automatisch alle Kapitalerträge bis zur eingereichten Höhe abgedeckt.
Ob diese aus Einzeldepots, einem Gemeinschaftsdepot oder einer Kombination aus all dem kommen, spielt dabei keine Rolle. Der Freibetrag hängt an der juritischen Person, nicht am Konto oder Depot.
Zum Beispiel haben meine Frau und ich bei der comdirect insgesamt 4 Depots (2x ich, 1x meine Frau, 1x Gemeinschaftsdepot) und alle werden von dem einen erteilten gemeinsamen Freibetrag abgedeckt.
Im Falle einer Trennung werdet ihr nicht mehr gemeinsam veranlagt werden, d.h. die Voraussetzung aus 2 x 801 € gemeinsame 1.602 € zu machen, entfällt. Folglich hat jeder wieder seine persönlichen 801 €. Diese können widerum verteilt werden und decken dort alle persönlichen Kapitalerträge ab.
Erträge aus Gemeinschaftskonten oder -depots können bei separat eingereichten Freistellungsaufträgen grundsätzlich nicht abgedeckt werden. Diese müssten gegebenenfalls über die Steuererklärung zurückgeholt werden.
Beim Todesfall bin ich ehrlich gesagt auch etwas überfragt. Meine Vermutung ist aber: