11.05.2020 20:49 - bearbeitet 11.05.2020 20:51
@hvd schrieb:
Wird danach ein Gewinn realisiert, so wird dieser mit dem Verlust verrechnet,
Bei geschicktem Taktieren fällt für den Gewinn keine Spekulationssteuer an.
Gibt nur einen Haken - die "Spekulationssteuer" gibt es seit 2009 nicht mehr 😉
Die Abgeltungssteuer kannst du allerdings auch mit der Verrechnung umgehen. Dabei ist allerdings egal was du zuerst verkaufst: 1. und 2. Tranche oder erst 3. und 4. weil du 1 und 2 übertragen hast. Ansonsten kannst du der Abgeltungssteuer nicht entkommen.
Die Übertragung ist kostenlos, aber kann Wochen oder Monate dauern.
Von daher bringt auch das übertragen auch nichts wenn du 2 Depots hast und kurzfristig Gewinne mit Verlusten verrechnen lassen willst. Bis die Positionen im anderen Depot sind kann die Situation schon wieder ganz anders sein. Das kann man nicht taktieren es sei denn du weißt dass in einem Monat immer noch ein Verlust durch die Aktien entsteht.
@haxo vielleicht zu alt, der Wolf? 😜 ![]()
am 11.05.2020 21:21
zilch, zilch, zilch, bis du in den Diplomatenstand befördert wirst, dauert's sicher noch ein paar Jahre.
Viel geschrieben und korrekt gegoogelt mag richtig sein, aber nicht zwangsläufig das Richtige. ![]()
11.05.2020 21:25 - bearbeitet 11.05.2020 21:33
11.05.2020 21:25 - bearbeitet 11.05.2020 21:33
Jaja, Abgeltungssteuer heißt jetzt die Spekulationssteuer. ![]()
Um das Thema abzurunden.
Für "Altbestand" (ich nenn alles vor 2009 so) sind Gewinne und Verluste nicht steuerlich relevant.
Meine Beispiele entstammen keinem Lehrbuch , sondern beruhen auf Erfahrungen.
Kann sein, dass eine Übertragung jetzt und bei der comdirekt lange dauert.
Bei meinen Übertragungen ging das in ganz kurzer Zeit.
Vor allem ein Übertrag auf ein Konto der gleichen Bank geht ruckzuck ,
problemlos natürlich nur bei Ehepartnern.
Diese Übertragungen sollte man natürlich rechtzeitig im Jahr planen.
Ich plane so , dass so wenig wie möglich Abgeltungssteuer erhoben wird.
All das geht natürlich nur dann, wenn man Aktien kauft und dann langfristig hält.
am 12.05.2020 02:05
@hvd schrieb:Hat man z.B. eine Aktie in 5 Teilbeträgen zu einem Gesamtwert von 10000€ gekauft, kann es sein , dass der Kaufkurs bei der 1. Tranche oder auch 2. viel höher als der aktuelle Kurs ist.
Bei Verkauf der gesamten Summe könnte ein Gewinn oder Verlust entstehen.
Verkauft man nur die 1. Tranche , entsteht ein Spekulationsverlust
Wird danach ein Gewinn realisiert, so wird dieser mit dem Verlust verrechnet,
Bei geschicktem Taktieren fällt für den Gewinn keine Spekulationssteuer an.
Das funktioniert auch, wenn ich vorher einen Gewinn generiere. Die angefallene Spekulationssteuer bekomme ich ganz oder teilweise zurück, wenn ich einen Verlust mache.
Die Bank nimmt automatisch die Verrechnung vor und erstattet die erhobene Steuer.
HIer sollte man noch deutlich erwähnen, auf was sich die "danach" oder "vorher" erzielten Gewinne beziehen. Dabei geht es ja nicht um solche, die irgendwann aus den restlichen Tranchen resultieren, sondern um jene, die im gleichen Kalenderjahr aus irgendwelchen Aktiengeschäften stammen.
Die Klammer um die Sache ist also das Kalenderjahr, nicht das Wertpapier.
am 12.05.2020 05:52
@haxo schrieb:zilch, zilch, zilch, bis du in den Diplomatenstand befördert wirst, dauert's sicher noch ein paar Jahre.
Ich bin jung, ich hab Zeit, ich kann warten 😛 😉
@haxo schrieb:Viel geschrieben und korrekt gegoogelt mag richtig sein, aber nicht zwangsläufig das Richtige.
Meine Google-Fähigkeiten sind enorm, wenn diese bei diesem Thema auch etwas zurück liegen 😉
Und es ist NIE falsch (oder das Falsche?) auch auf Probleme einer augenscheinlich genialen Lösung hinzuweisen die man im Kopf behalten sollte. Oder? 😉
Ich würde es schade finden wenn das jemand liest, sich denkt "boa mach ich wie geil" und dann erst mal 5 Wochen wartet bis sein Depot übertragen ist - und dann seine Verrechnung nicht mehr klappt. Wir sind nicht alleine hier, auch wenn man das manchmal denken mag 😉
@hvd schrieb:Jaja, Abgeltungssteuer heißt jetzt die Spekulationssteuer.
Ich will ja nicht der Buhmann sein, aber... meintest du das vielleicht andersherum? "Spekulationssteuer heißt jetzt Abgeltungssteuer"? 😄
Dennoch nicht dasselbe, aber lassen wir das, wir wissen ja was gemeint ist 😉 ![]()
@hvd schrieb:
Meine Beispiele entstammen keinem Lehrbuch , sondern beruhen auf Erfahrungen.
Kann sein, dass eine Übertragung jetzt und bei der comdirekt lange dauert.
Bei meinen Übertragungen ging das in ganz kurzer Zeit.
Vor allem ein Übertrag auf ein Konto der gleichen Bank geht ruckzuck ,
problemlos natürlich nur bei Ehepartnern.
Diese Übertragungen sollte man natürlich rechtzeitig im Jahr planen.
Ich plane so , dass so wenig wie möglich Abgeltungssteuer erhoben wird.
All das geht natürlich nur dann, wenn man Aktien kauft und dann langfristig hält.
Und das ist gut, ein Lehrbuch kann ich kaufen und muss hinnehmen was da drin steht bzw. recherchieren, mit dir kann ich diskutieren und reden 🙂 ![]()
Leider sind die Übertragungen langwierig wenn du zwei unterschiedliche Depotbanken hast. Ich glaube von Flatex hierher dauert immer noch zwei Monate 😄
Deshalb habe ich ja darauf hingewiesen dass es nur Sinn macht wenn du dir sicher bist dass die Verrechnung noch klappt und ist nur langfristig gedacht mit extrem pingeliger Buchführung etwas.
Wie bereits oben erwähnt: Wir sind hier nicht alleine (nein, ich meine keine Aliens :D) und ich bin einfach sehr genau, weshalb ich lediglich auf einen Umstand hingewiesen habe den man im Kopf behalten muss dabei damit auch ein unbehelligter stiller Leser nicht auf dumme Gedanken kommt 🙂 Nicht böse sein!
🙂
am 13.05.2020 11:02
Dafür gibts bei einer unbekannten Klitsche gewissen Bank das Zweitdepot, um schnell und einfach Teilbestände zu verschieben: klick-i-di-klick
am 13.05.2020 14:40
@GetBetter schrieb:
@hvd schrieb:Hat man z.B. eine Aktie in 5 Teilbeträgen zu einem Gesamtwert von 10000€ gekauft, kann es sein , dass der Kaufkurs bei der 1. Tranche oder auch 2. viel höher als der aktuelle Kurs ist.
Bei Verkauf der gesamten Summe könnte ein Gewinn oder Verlust entstehen.
Verkauft man nur die 1. Tranche , entsteht ein Spekulationsverlust
Wird danach ein Gewinn realisiert, so wird dieser mit dem Verlust verrechnet,
Bei geschicktem Taktieren fällt für den Gewinn keine Spekulationssteuer an.
Das funktioniert auch, wenn ich vorher einen Gewinn generiere. Die angefallene Spekulationssteuer bekomme ich ganz oder teilweise zurück, wenn ich einen Verlust mache.
Die Bank nimmt automatisch die Verrechnung vor und erstattet die erhobene Steuer.
HIer sollte man noch deutlich erwähnen, auf was sich die "danach" oder "vorher" erzielten Gewinne beziehen. Dabei geht es ja nicht um solche, die irgendwann aus den restlichen Tranchen resultieren, sondern um jene, die im gleichen Kalenderjahr aus irgendwelchen Aktiengeschäften stammen.
Die Klammer um die Sache ist also das Kalenderjahr, nicht das Wertpapier.
Vielleicht verstehen wir uns nicht oder meinen das Gleiche.
Egal , wann ich ein Wertpapier kaufe , ob 2012 oder 2018 oder. ....
Ein Spekulationsgewinn bzw. -verlust entsteht erst beim Verkauf.
Spekulationsgewinn wird mit einem Spekulationsverlust immer nur im gleichen Jahr verrechnet.
Beispiel: Ein Gewinn im Jahr 2019 wird mit Abgeltungssteuer belegt.
Diese wird nicht verrechnet mit einem Verlust, der 2020 entsteht.
Dagegen verfallen Verluste aus 2019 nicht . Der Verlusttopf wird ins nächste Jahr übertragen, so dass dann Gewinne mit den Verlusten verrechnet werden können..
13.05.2020 15:20 - bearbeitet 13.05.2020 15:26
Ich denke mal, dass ihr beide das gleiche meint, nur schaut einer das Pferd von vorn und der andere von hinten an. ![]()
Buchgewinne und -verluste werden natürlich über die Jahre mitgenommen, realisierte Gewinne oder Verluste kann man nur im selben Kalenderjahr miteinander verrechnen.*
Ist halt wie bei einer GmbH gegenüber einem Personenunternehmen.
*Quatsch. Ich muss mich steuermäßig echt weiterbilden...
am 13.05.2020 15:49
Also, um mein schwaches Steuerwissen etwas aufzuhellen:
Aktienverluste lassen sich doch nur mit Aktiengewinnen verrechnen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Aber was passiert, wenn man in einem Kalenderjahr realisierte Aktiengewinne hatte (bspw. 1000€) die den FB aufbrauchen und danach im gleichen JahrAktienverluste (meinetwegen auch 1000€) aber zusätzlich Dividenden und Zinserträge.
Werden die ersten Gewinne dann aus dem FB wieder "rausgebucht" oder hat man Pech, FB ausgeschöpft und man muss die Dividenden versteuern, hat aber einen schönen Verlustvortrag zum mitnehmen?
am 13.05.2020 16:17
@hvd schrieb:
@GetBetter schrieb:
@hvd schrieb:Verkauft man nur die 1. Tranche , entsteht ein Spekulationsverlust
[...]
Wird danach ein Gewinn realisiert, so wird dieser mit dem Verlust verrechnet,
[...]
Das funktioniert auch, wenn ich vorher einen Gewinn generiere. Die angefallene Spekulationssteuer bekomme ich ganz oder teilweise zurück, wenn ich einen Verlust mache.
Vielleicht verstehen wir uns nicht oder meinen das Gleiche.
Wir meinen das gleiche.
Deine Erklärung hattest Du aber mit dem Verkauf der 1. Tranche begonnen und dann von "vorher" und "danach" geschrieben. Ich wollte nur vermeiden, dass der Eindruck entsteht damit seien frühere oder spätere Verkäufe anderen Tranchen des selben Papiers gemeint gewesen. Es werden ja nicht die Tranchen miteinenader verrechnet sondern die Verkäufe eines Kalenderjahres.