13.05.2020 16:36 - bearbeitet 13.05.2020 16:38
13.05.2020 16:36 - bearbeitet 13.05.2020 16:38
@haxo schrieb:Aktienverluste lassen sich doch nur mit Aktiengewinnen verrechnen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Korrekt.
Dabei reden wir ausschließlich von realisierten Gewinnen und Verlusten. Diese landen im Verrechnungstopf Aktien.
Dividenden sind ausgenommen, diese kommen zusammen mit Ausschüttungen von ETFs und Fonds, Zinsen und realisierten Ergebnissen anderer Papiere in den Topf "Sonstiges".
Seit neuestem gibt es auch noch einen Topf "Termingeschäfte" der diese ganzen modernen Dinge beinhaltet von denen ich keine Ahnung habe.
@haxo schrieb:Aber was passiert, wenn man in einem Kalenderjahr realisierte Aktiengewinne hatte (bspw. 1000€) die den FB aufbrauchen und danach im gleichen JahrAktienverluste (meinetwegen auch 1000€) aber zusätzlich Dividenden und Zinserträge.
Werden die ersten Gewinne dann aus dem FB wieder "rausgebucht" oder hat man Pech, FB ausgeschöpft und man muss die Dividenden versteuern, hat aber einen schönen Verlustvortrag zum mitnehmen?
Annahme: Die Gewinne werden zuerst realisiert.
Falls Du in dem Moment noch einen FB von 801 € hattest, so wird der komplett in Anspruch genommen und nur die restlichen 199 € versteuert (Steuer: rd. 50 €).
Bei Realisierung der gleich hohen Verluste wird alles zurückgerechnet, d.h. Dein Freibetrag ist plötzlich wieder bei 801 € und Du kannst Dich über die Erstattung von 50 € freuen.
Annahme: Die Verluste werden zuerst realisiert.
Die 1.000 € Verlust hätten den Verrechnungstopf Aktien gefüllt.
Bei Realisierung der gleich hohen Aktiengewinne wäre der Topf wieder auf Null gestellt worden und fertig.
Bei Zinsen und Dividenden wird im jeweiligen Moment geprüft inwiefern noch ein Freibetrag existiert. Falls ja wird der in Anspruch genommen, falls nein fällt Steuer an.
Falls Dein Freibetrag aufgebraucht und der Verrechnungstopf Aktien gefüllt ist wenn die Dividenden kommen, dann fällt trotzdem die Steuer an, da Aktienverluste eben nur mit Aktiengewinnen, nicht aber mit Dividenden verrechnet werden können (s.o.).
am 13.05.2020 17:42
Aktienverluste lassen sich doch nur mit Aktiengewinnen verrechnen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Richtig.
Und das gilt nur innerhalb eines Kalenderjahres.
Aber was passiert, wenn man in einem Kalenderjahr realisierte Aktiengewinne hatte (bspw. 1000€) die den FB aufbrauchen und danach im gleichen JahrAktienverluste (meinetwegen auch 1000€) aber zusätzlich Dividenden und Zinserträge.
Liegt der Bank ein Freistellungsauftrag vor, zB. von 801€,
und man macht einen Gewinn von 1000€ , dann werden 199€ mit der Abgeltungssteuer belegt, der FB ist ausgeschöpft.
Aber auch Dividenden werden mit dem Freibetrag verrechnet.
Was zuerst anfällt, wird zuerst verrechnet.
Hat man keine Dividendenerträge, keine Gewinne , verfällt der Freibetrag zum Ende des Jahres. Das sollte man aber nicht zulassen.
Alle Gewinne und Dividendenerträge, die über den Freibetrag liegen, werden mit der Abgeltungssteuer belegt.
Nur die Abgeltungssteuer für Gewinne kann man teilweise oder ganz durch Verluste zurück holen. Das gilt aber nur für das Kalenderjahr.
Nur Verluste werden ins nächste Jahr vorgetragen, Gewinne nicht.
Erträge aus Dividenden landen in einem anderen Topf und können weder mit Gewinnen oder Verlusten verrechnet werden. (nur mit dem Freibetrag)
Dieser Topf fängt im nächsten Jahr bei Null an . Erträge werden wieder neu mit dem Freibetrag verrechnet.
Hat man im Vorjahr mehr Verluste als Gewinne gemacht, so ist der Verlusttopf Anfang des Jahres im Minus und kann dann mit einem Aktiengewinn verrechnet werden. Bei geschickter Planung wird der Verkaufserlös ohne Abzug gezahlt.
(Natürlich wird Abgeltungssteuer erhoben, aber verrechnet. )
Auch bei Dividenden werden immer Steuern erhoben, bei Dt. Post nicht direkt, sondern durch Senkung des Kaufkurses bis zum Verkauf gestundet.
Jetzt will ich aber nicht mehr.![]()
![]()
am 13.05.2020 17:44
am 13.05.2020 18:15
@hvd schrieb:Erträge aus Dividenden landen in einem anderen Topf und können weder mit Gewinnen oder Verlusten verrechnet werden. (nur mit dem Freibetrag)
Dieser Topf fängt im nächsten Jahr bei Null an . Erträge werden wieder neu mit dem Freibetrag verrechnet.
Vorab: Wir meinen das gleiche ![]()
Ich will aber nochmal herausheben, dass Dividenden nicht mit Verlusten aus Aktienverkäufen verrechnet werden können.
Mit Verlusten aus dem Verkauf von z.B. Fonds oder ETFs ist eine Verrechnung dagegen durchaus möglich.