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Frage zur Jahressteuerbescheinigung

s_tirol
Autor
1 Beiträge

Hey Leute,

 

erstmal Danke für das tolle Forum und dass einem hier so gut weiter geholfen wird. Meistens reicht es wenn man einfach nach dem Problem sucht, weil einer schon das selbe hatte Smiley (fröhlich)

 

Doch jetzt muss ich auch mal was fragen, und zwar:

 

Ich habe dieses Jahr zum ersten mal eine Jahresteuerbescheinigung angefordert (für 2018) da ich sie für die Steuererklärung brauche. Ich wohne im Ausland, bin also (leider) kein deutscher Staatsbürger und wohne auch im Ausland.

 

 

Da ist mir dieser Punkt aufgefallen:

 

 Im Bescheinigungszeitraum waren Investmentanteile vorhanden oder wurden veräußert
nur nachrichtlich:
Investmenterträge im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InvStG 2018 (nach3 Berücksichtigung einer etwaigen Teilfreistellung nach § 20 InvStG 2018)

XX

EUR

davon:
Investmenterträge aus Aktienfonds (§ 2 Abs. 6 InvStG 2018)

XX

EUR

  

 

Dazu habe ich das https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/632630_16/ gefunden.

Ich verstehe aber nicht was das jetzt genau für mich bedeutet. 

 

Kann mir das bitte jemand erklären? Smiley (zwinkernd)

 

Vielen Dank Smiley (fröhlich)

 

 

3 ANTWORTEN

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

Hallo @s_tirol ,

 

als Nichtansässiger scheint auch deine JSB anders auszusehen. Beide Zeilen sind bei mir so nicht vorhanden.

 

*Aber*: Beide Zeilen sind eher unmystisch: In der oberen stehen alle Gewinne Erträge aus Ausschüttungen und abgeführte Vorabpauschalen nach TFS. Wir erinnern uns: Bei Aktienfonds (>=51% in Aktien) werden nur 70% zur Besteuerung herangezogen. Bei Mischfonds (>=25% und <51% in Aktien) werden 85% zur Besteuerung herangezogen. (Ist übrigens aus dem genannten §20 InvStG auch sehr einfach abzulesen -- hab ich auch gerade getan, weil ich die Grenzen nicht mehr im Kopf hatte ;)).

Die untere Zeile gibt dann nur die Erträge aus Aktienfonds an. Wahrscheinlich gibt/gäbe es auch noch eine Zeile für Mischfonds.

Idee: So kann dein Finanzamt im Zweifel die Erträge _vor_ TFS ausrechnen.

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

Letztlich wirst du aber mit der Steuerbescheinigung nicht viel anfangen können. Für in Deutschland Steuerpflichtige ist sie hilfreich, weil sie genau die Werte genau so zusammenfaßt, wie sie für die Steuererklärung hier verlangt werden. In Österreich oder Italien (Vermutung wegen des Benutzernamens) ist das System vermutlich völlig anders, etwa gibt es wahrscheinlich keine Teilfreistellung – das Konzept wurde in Deutschland auch gerade erst eingeführt.

Nico55555
Experte
86 Beiträge

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