am 11.03.2019 21:39
Hey Leute,
erstmal Danke für das tolle Forum und dass einem hier so gut weiter geholfen wird. Meistens reicht es wenn man einfach nach dem Problem sucht, weil einer schon das selbe hatte
Doch jetzt muss ich auch mal was fragen, und zwar:
Ich habe dieses Jahr zum ersten mal eine Jahresteuerbescheinigung angefordert (für 2018) da ich sie für die Steuererklärung brauche. Ich wohne im Ausland, bin also (leider) kein deutscher Staatsbürger und wohne auch im Ausland.
Da ist mir dieser Punkt aufgefallen:
Im Bescheinigungszeitraum waren Investmentanteile vorhanden oder wurden veräußert | XX EUR |
davon: | XX EUR |
Dazu habe ich das https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/632630_16/ gefunden.
Ich verstehe aber nicht was das jetzt genau für mich bedeutet.
Kann mir das bitte jemand erklären?
Vielen Dank
12.03.2019 14:20 - bearbeitet 12.03.2019 14:23
Hallo @s_tirol ,
als Nichtansässiger scheint auch deine JSB anders auszusehen. Beide Zeilen sind bei mir so nicht vorhanden.
*Aber*: Beide Zeilen sind eher unmystisch: In der oberen stehen alle Gewinne Erträge aus Ausschüttungen und abgeführte Vorabpauschalen nach TFS. Wir erinnern uns: Bei Aktienfonds (>=51% in Aktien) werden nur 70% zur Besteuerung herangezogen. Bei Mischfonds (>=25% und <51% in Aktien) werden 85% zur Besteuerung herangezogen. (Ist übrigens aus dem genannten §20 InvStG auch sehr einfach abzulesen -- hab ich auch gerade getan, weil ich die Grenzen nicht mehr im Kopf hatte ;)).
Die untere Zeile gibt dann nur die Erträge aus Aktienfonds an. Wahrscheinlich gibt/gäbe es auch noch eine Zeile für Mischfonds.
Idee: So kann dein Finanzamt im Zweifel die Erträge _vor_ TFS ausrechnen.
am 12.03.2019 14:52
Letztlich wirst du aber mit der Steuerbescheinigung nicht viel anfangen können. Für in Deutschland Steuerpflichtige ist sie hilfreich, weil sie genau die Werte genau so zusammenfaßt, wie sie für die Steuererklärung hier verlangt werden. In Österreich oder Italien (Vermutung wegen des Benutzernamens) ist das System vermutlich völlig anders, etwa gibt es wahrscheinlich keine Teilfreistellung – das Konzept wurde in Deutschland auch gerade erst eingeführt.
13.03.2019 08:11 - bearbeitet 13.03.2019 08:23
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