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Frage zu Aktienleichen...

isi1969
Experte ★★
335 Beiträge

Hallo zusammen,

Ich habe leider zwei Aktienpositionen, die nicht mehr handelbar sind.

Das sind Firefinch und Leo Lithium.

Firefinch wäre mir egal, aber Leo Lithium hat einen Wert von 500 Euro, das hätte ich gerne zurück.

Kennt sich jemand von Euch damit aus, hat vielleicht selber noch eine der Aktien im Depot? Und was macht ihr damit?

Kann es sein, dass Leo Lithium irgendwann wieddr handelbar wird? Und wo kann man solche Infos am besten bekommen? Wurde auch davon überrascht, dass sie plötzlich nicht mehr handelbar waren...

Für Tipps wäre ich dankbar... 

Liebe Grüsse

Isi

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"Einer Straßenbahn und einer Aktie darf man nie nachlaufen. Nur Geduld. Die Nächste (Einstiegsgelegenheit) kommt mit Sicherheit!“ -Kostolany-
24 ANTWORTEN

Ungeheuer
Experte ★
143 Beiträge

@Silver_Wolf 

Bisher kannte ich diese 30-Tage-Frist nicht und war/bin der Annahme, dass meine beschriebene Vorgehensweise dauerhaft funktioniert.

Hast du dazu irgendwo einen schriftliche Fundstelle?

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

 



Das kommt doch darauf an wann man das macht.

Ein entgeltlicher Depotübertrag wird wie ein Verkauf behandelt und der Verlust in den Topf gestellt.

Aber nur wenn es in den letzten 30 Tagen davor noch einen regulierten Preis gab.


Ich hatte mich in jedem Beitrag auf die Aussage des TE bezogen, dass NICHT verkauft wird weil er keinen Käufer hat/ findet.

Insoweit passt deine Antwort nicht zum letzten Beitrag.

 

Unabhängig davon gilt folgendes:

 

Nach dem Gesetzeswortlaut bedarf es zum Ansatz der Wirtschaftsgüter mit dem Börsenkurs keiner Zulassung jener zum regulierten Markt am Übertragungsstichtag. Sodass zur Ermittlung des Börsenpreises trotz fehlender Zulassung am Über- tragungstag auf einen innerhalb der letzten 30 Tagen vor dem Tag der Übertragung notierten Börsenkurs zurückgegriffen werden kann.

Sofern kein Börsenpreis vorliegt, bemisst sich die Kapitalertragsteuer nach der Ersatzbemessungsgrundlage. Gemäß § 43a Abs. 2 Satz 10 EStG beträgt diese 30 Prozent der Anschaffungskosten des jeweils übertragenen Wirtschaftsguts. Eine Berücksichtigung von Veräußerungskosten bei Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage unterbleibt.

 

https://opus.bsz-bw.de/hsf/frontdoor/deliver/index/docId/1639/file/Albrecht_Jessica_Diplomarbeit.pdf

 

 

Ungeheuer
Experte ★
143 Beiträge

Dann habe ich es jetzt leider immer noch nicht ganz verstanden...

In meinem Depot liegt u.a. noch eine "Leiche", also eine Aktie eines mittlerweile insolventen Unternehmens, für die inzwischen seit >30 Tagen kein Kurs mehr gestellt wurde.

Welche Möglichkeit habe ich nun, mir die entstandenen Verluste anrechnen zu lassen?

huhuhu
Legende
8.776 Beiträge

@Ungeheuer  schrieb:

Dann habe ich es jetzt leider immer noch nicht ganz verstanden...

In meinem Depot liegt u.a. noch eine "Leiche", also eine Aktie eines mittlerweile insolventen Unternehmens, für die inzwischen seit >30 Tagen kein Kurs mehr gestellt wurde.

Welche Möglichkeit habe ich nun, mir die entstandenen Verluste anrechnen zu lassen?


@Ungeheuer 

 

was ich von Vaddern weiß ist, dass man die Kohle abschreiben muss,

es sei, dass Papier wird nochmal gehandelt, was fast unmöglich ist.

Dies war z.b. meines wissens bei Olivetti vor ca. 20 Jahren so.

 

Und bei Escom, auch vor ca. 20 Jahren waren plötzlich Gerüchte im Markt, dass der "Mantel" übernommen würde,

was den Kurs nach oben schießen lies, und Vaddern hatte innerhalb weniger Stunden gutes Geld verdient, Glück gehabt.

 

Ich würde Deine Papiere einfach liegen lassen, also NICHT ausbuchen lassen,

wer weiß was noch passieren Kann.

 

Viel Glück

Grüße

Daniel

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@Ungeheuer  schrieb:

 

Welche Möglichkeit habe ich nun, mir die entstandenen Verluste anrechnen zu lassen?


„gegenwertloses Ausbuchen“ , wurde weiter oben aber bereits geschrieben…😶