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am 30.05.2018 09:25
Guten Morgen
Ich habe heute eine Nachricht bekommen, dass gegen Facebook ein Class Action anhängig ist.
Was muss Frau dabei beachten ?
Vielen Dank
BAE
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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am 30.05.2018 09:48
Warten, bis die Medien es wieder richtig hochschaukeln und dann nachkaufen 😉
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am 30.05.2018 09:52
...das kommt darauf an. Altbekannte und bewährte Juristenantwort.
Wesentlicher Punkt: Worum geht es bei der Sammelklage?
Nächster Punkt. Was willst Du? Möchtest Du Dich der Sammelklage anschließen oder möchtst Du auf der Seite von Facebook beitreten oder möchst Du letztlich nur eine Anwort auf den Blick in die Glaskugel?
LG Chairman
-expert for nothing-
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am 30.05.2018 09:57
Natürlich die Glaskugel
Jetzt sofort mit etwas Gewinn verkaufen und später wieder einsteigen wäre eine Option.
LG
BAE
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am 30.05.2018 10:31
@BAE: Ich bekomme diesen Formbrief für unterschiedliche meiner Aktien etwa alle zwei Monate. Reagiert habe ich noch nie darauf. Vermutlich gibt es weder ein Risiko noch viel zu gewinnen.
nmh
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am 30.05.2018 10:47
Fratzenbuch (facebook) hat sich ja wieder ganz gut erholt nach
dem Kursrutsch.
Ich würde den Schrieb zur Kenntnis nehmen und nicht drauf reagieren.
Gruß, Pramax
Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.
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am 30.05.2018 12:05
Vorweg, ich kann Facebook nicht leiden, also ist meine Sicht sehr Subjektiv.
Aber ich würde mal schauen, was in der Klageschrift von noyb steht, schließlich scheint es in meinen Augen darum zu gehen, ob die elementaren Geschäftspraktiken DSGVO konform sind, also könnte es durchaus einen nachhaltigen Effekt haben, da bei erfolgreicher klage die Aufsichtsbehörden einschreiten müssten, und es nicht am „Produkt“ (Kunden) hängen bleibt der aus Bequemlichkeit schnell vergisst.
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am 30.05.2018 12:11
4444 Beiträge - welchen Schnaps spendierst Du uns?
Herzlichen Glückwünsch!
Pramax
Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.
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30.05.2018 12:28 - bearbeitet 30.05.2018 12:29
Und wie üblich habe ich es selbst wieder nicht gesehen. Vielen Dank, @Pramax, Du bist sehr tapfer, dass Du das alles liest.
Schnaps kann ich Dir meinen selbstgebrauten anbieten. Wirkt sehr schnell und macht erst später blind.
nmh
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am 31.05.2018 09:59
Guten Morgen BAE,
ich bin zwar kein Facebook Aktionär und kenne auch die Begründung der Klage nicht, aber diese Class-Aktions sind bei Amerikanischen Konzernen schon fast an der Tahesordnung. Vermutlich hat wieder eine dort ansässige Anwaltskanzlei eine Sammelklage gegen den Konzern eingereicht.
An solchen Sammelklagen können sich dann alle Anleger beteiligen, die in einem gewissen Zeitraum Aktien von Facebook erworben haben. In der Vergangenheit wurden bereits aus den verschiedensten Gründen Sammelklagen gegen etliche Aktiengesellschaften durchgeführt. Die Depotbank ist verpflichtet, diese Schreiben objektiv an die Aktionäre weiterzuleiten.
Erfahrungsgemäß zahlt sich eine Teilnahme für Kleinaktionäre aus finanzieller Sicht nur selten aus. Nicht nur, dass der Schriftverkehr in Englisch abgewickelt wird, Anwalts- und Verwaltungskosten müssen bezahlt werden, selbst wenn die Klage nach jahrelangem Streit erfolgreich abgeschlossen wird, oftmals werden unter dem Strich nur Cent-Beträge je Aktie als Entschädigung an die Anleger überwiesen.
Eigentlich aus der Sicht eines Langfristanlegers auch ein absurder Gedanke, schließlich verklagt man mit Beteiligung an dem Verfahren ja sein eigenes Unternehmen.
Es wird wohl wie immer sein, beruflich gescheiterte Juristen versuchen durch Sammelklagen (ähnlich wie bei den dortigen Tabakkonzernen oder hier in Europa mit Musik oder Filmverletzungsrechten) hohe Entschädigungen zu erstreiten.
Meiner Ansicht nacht ignorierst du das Schreiben, bzw. entsorgst es gleich im Papierkorb.
Grüßle - Shane
