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EUWAX 2Gold

Raymond_0
Autor ★
14 Beiträge

Hallo zusammen, 

 

ich bespare Euwax Gold II (WKN: EWG2LD) über einen monatlichen Sparplan bei comdirect. Mir ist bekannt, dass Gewinne nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei sind, da das Produkt einen physischen Lieferanspruch verbrieft und steuerlich wie physisches Gold behandelt wird.

 

Meine Frage: Behält comdirect bei einem Verkauf nach Ablauf der 1-Jahres-Frist automatisch Abgeltungssteuer ein, oder erfolgt hier grundsätzlich kein Steuerabzug durch die Bank – unabhängig von der Haltedauer – da es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft nach §23 EStG ?

 

Falls kein automatischer Abzug erfolgt: Muss ich einen steuerpflichtigen Gewinn (über 1 Jahr gehalten) dann komplett eigenständig in der Steuererklärung (Anlage SO) angeben oder ist das nicht Pflicht, da steuerfrei.

 

Hat jemand hierzu praktische Erfahrung oder eine verbindliche Aussage von comdirect erhalten?

 

Danke schon mal!

3 ANTWORTEN

CurtisNewton
Legende
5.812 Beiträge

Zum ersten Teil deiner Frage: Die Bank behält keinerlei Steuern ein, egal ob der Verkauf innerhalb eines Jahres erfolgt oder später. Kann sie auch gar nicht, da für private Veräußerungsgeschäfte nicht wie von dir vielleicht vermutet Abgeltungssteuer anfällt, sondern der reguläre Einkommenssteuersatz. Den kann die Bank aber nicht kennen.

 

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"Video meliora proboque, deteriora sequor"

Silver_Wolf
Legende
5.881 Beiträge

@Raymond_0  schrieb:

 

Meine Frage: Behält comdirect bei einem Verkauf nach Ablauf der 1-Jahres-Frist automatisch Abgeltungssteuer ein, oder erfolgt hier grundsätzlich kein Steuerabzug durch die Bank – unabhängig von der Haltedauer – da es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft nach §23 EStG ?

 

Falls kein automatischer Abzug erfolgt: Muss ich einen steuerpflichtigen Gewinn (über 1 Jahr gehalten) dann komplett eigenständig in der Steuererklärung (Anlage SO) angeben oder ist das nicht Pflicht, da steuerfrei.

 


Der Verkauf erfolgt ohne Steuerabzug. Das kann die Bank ja gar nicht berechnen.

 

Eine Erklärung von steuerfreien Gewinnen nach einem Jahr ist nicht erforderlich.

Du solltest aber alle Dokumente zu Käufen und Verkäufen archiviert vorhalten. Falls das FA doch mal nachfragt.  🙂

Am besten auch in eine Tabelle eingepflegt wo das Datum nach FIFO sofort ersichtlich ist.

dg2210
Legende
8.286 Beiträge

@Raymond_0  schrieb:

 

 

Falls kein automatischer Abzug erfolgt: Muss ich einen steuerpflichtigen Gewinn (über 1 Jahr gehalten) dann komplett eigenständig in der Steuererklärung (Anlage SO) angeben oder ist das nicht Pflicht, da steuerfrei.

 

 


Was meinst du damit? Da steckt ein Widerspruch in deiner Frage.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)